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Abschaffung LSV+/BDD Schweiz
Nutzen Sie das LSV+/BDD-Verfahren, das per 30. September 2028 eingestellt wird? Planen Sie frühzeitig und entdecken Sie unsere zukunftsfähigen Alternativen. Auf unser Lastschriftverfahren CH-DD können Sie auch weiterhin zählen.
Ihre nächsten Schritte
Machen Sie Ihre Rechnungsstellung zukunftsfit: Falls Sie das Lastschriftverfahren mit Widerspruchsrecht (LSV+) oder Business Direct Debit (BDD) von SIX nutzen, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Frühzeitig reagieren: Bieten Sie LSV+/BDD Neukund:innen ab sofort nicht mehr als Zahlungsart an, um spätere Migrationen zu vermeiden. Ab dem 1. Januar 2026 werden keine neuen LSV-Identifikationen mehr vergeben.
- Ersatzverfahren prüfen: Analysieren Sie verfügbare Alternativen und entscheiden Sie, über welche Kanäle wie eBill, E-Rechnung B2B oder Paper Bill Sie künftig Rechnungen stellen möchten.
- Anpassungen planen: Klären Sie, wie Sie bestehende Forderungen auf die alternativen Rechnungsstellungsverfahren übertragen können. Wir unterstützen Sie gerne bei der Koordination und der Umstellung.
- Termin kommunizieren: Informieren Sie Ihre Kund:innen frühzeitig über die Umstellung auf die neuen Verfahren und Fristen.
- Auf Alternativen umstellen: Überwachen Sie die Transaktionen bei der Umstellung aufmerksam, um Fehler zu vermeiden.
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne.
Bequem Rechnungen versenden: Vergleichen Sie Ihre Möglichkeiten
Welche Lösungen eignen sich am besten für Ihr Geschäft und für Ihre Kund:innen? Vergleichen Sie die Möglichkeiten und wählen Sie die passenden aus.
Gut zu wissen
In der Schweiz kommen aktuell zwei Arten von Lastschriftverfahren zur Anwendung: Mit der CH-DD-Lastschrift von PostFinance können ausschliesslich PostFinance-Konten belastet werden, mit LSV+/BDD von SIX nur Konten anderer Banken. Das CH-DD-Lastschriftverfahren von PostFinance wird weiterhin wie gewohnt zur Verfügung stehen; LSV+/BDD wird per 30. September 2028 abgeschafft.
Fragen und Antworten
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Das Lastschriftverfahren erlaubt es Unternehmen, Zahlungen direkt von den Bankkonten ihrer Kund:innen einzuziehen. Es ist eine bequeme Methode, um wiederkehrende Zahlungen wie Rechnungen oder Abonnements abzuwickeln.
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Eine Lastschrift bezeichnet eine Zahlung, die durch das Einverständnis der Kontoinhaber:in vom Bankkonto abgebucht wird.
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Das CH-DD-Lastschriftverfahren von PostFinance wird auch als Swiss Debit Direct – oder kurz Debit Direct – bezeichnet.
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Neue Rechnungssteller:innen können sich noch bis zum 31. Dezember 2025 für LSV+/BDD registrieren. Nach diesem Datum wird SIX keine neuen LSV-Identifikationen mehr vergeben.
Prüfen Sie bereits eBill, E-Rechnung B2B und Paper Bill als attraktive Alternativen für eine zukunftsfähige Rechnungsstellung in Ihrem Unternehmen.
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Alle bestehenden Lastschrifteinzüge müssen spätestens bis zum 30. September 2028 ausgeführt werden. Danach können keine neuen LSV+/BDD-Lastschriften eingerichtet werden, und entsprechende Zahlungen werden zurückgewiesen.
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Ein LSV (Lastschriftverfahren) erlaubt dem Zahlungsempfänger, Geld vom Konto der Zahler:in abzubuchen, während ein Dauerauftrag eine feste Zahlung ist, die die Kontoinhaber:in selbst regelmässig anweist.
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Eine Lastschrift ist die tatsächliche Abbuchung vom Konto, während eine Einzugsermächtigung die vorherige Zustimmung der Kontoinhaber:in ist, damit der Zahlungsempfänger den Betrag abbuchen darf.