Abschaffung LSV+/BDD Schweiz

Nutzen Sie das LSV+/BDD-Verfahren, das per 30. September 2028 eingestellt wird? Planen Sie frühzeitig und entdecken Sie unsere zukunftsfähigen Alternativen. Auf unser Lastschriftverfahren CH-DD können Sie auch weiterhin zählen.

Ihre nächsten Schritte

Machen Sie Ihre Rechnungsstellung zukunftsfit: Falls Sie das Lastschriftverfahren mit Widerspruchsrecht (LSV+) oder Business Direct Debit (BDD) von SIX nutzen, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  1. Frühzeitig reagieren: Bieten Sie LSV+/BDD Neukund:innen ab sofort nicht mehr als Zahlungsart an, um spätere Migrationen zu vermeiden. Ab dem 1. Januar 2026 werden keine neuen LSV-Identifikationen mehr vergeben.
  2. Ersatzverfahren prüfen: Analysieren Sie verfügbare Alternativen und entscheiden Sie, über welche Kanäle wie eBill, E-Rechnung B2B oder Paper Bill Sie künftig Rechnungen stellen möchten.
  3. Anpassungen planen: Klären Sie, wie Sie bestehende Forderungen auf die alternativen Rechnungsstellungsverfahren übertragen können. Wir unterstützen Sie gerne bei der Koordination und der Umstellung.
  4. Termin kommunizieren: Informieren Sie Ihre Kund:innen frühzeitig über die Umstellung auf die neuen Verfahren und Fristen.
  5. Auf Alternativen umstellen: Überwachen Sie die Transaktionen bei der Umstellung aufmerksam, um Fehler zu vermeiden.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne.

Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch, um mehr über die passenden Rechnungslösungen zu erfahren.

Bequem Rechnungen versenden: Vergleichen Sie Ihre Möglichkeiten

Welche Lösungen eignen sich am besten für Ihr Geschäft und für Ihre Kund:innen? Vergleichen Sie die Möglichkeiten und wählen Sie die passenden aus.

eBill Elektronische Rechnungen

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  • Zeitersparnis
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E-Rechnung B2B Debitorenrechnungen

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Paper Bill Automatisierte Papierrechnungen

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Gut zu wissen

In der Schweiz kommen aktuell zwei Arten von Lastschriftverfahren zur Anwendung: Mit der CH-DD-Lastschrift von PostFinance können ausschliesslich PostFinance-Konten belastet werden, mit LSV+/BDD von SIX nur Konten anderer Banken. Das CH-DD-Lastschriftverfahren von PostFinance wird weiterhin wie gewohnt zur Verfügung stehen; LSV+/BDD wird per 30. September 2028 abgeschafft.

Fragen und Antworten

  • Das Lastschriftverfahren erlaubt es Unternehmen, Zahlungen direkt von den Bankkonten ihrer Kund:innen einzuziehen. Es ist eine bequeme Methode, um wiederkehrende Zahlungen wie Rechnungen oder Abonnements abzuwickeln.

  • Eine Lastschrift bezeichnet eine Zahlung, die durch das Einverständnis der Kontoinhaber:in vom Bankkonto abgebucht wird.

  • Das CH-DD-Lastschriftverfahren von PostFinance wird auch als Swiss Debit Direct – oder kurz Debit Direct – bezeichnet.

    Mehr erfahren über Swiss Debit Direct

  • Neue Rechnungssteller:innen können sich noch bis zum 31. Dezember 2025 für LSV+/BDD registrieren. Nach diesem Datum wird SIX keine neuen LSV-Identifikationen mehr vergeben.

    Prüfen Sie bereits eBill, E-Rechnung B2B und Paper Bill als attraktive Alternativen für eine zukunftsfähige Rechnungsstellung in Ihrem Unternehmen. 

  • Alle bestehenden Lastschrifteinzüge müssen spätestens bis zum 30. September 2028 ausgeführt werden. Danach können keine neuen LSV+/BDD-Lastschriften eingerichtet werden, und entsprechende Zahlungen werden zurückgewiesen.

  • Ein LSV (Lastschriftverfahren) erlaubt dem Zahlungsempfänger, Geld vom Konto der Zahler:in abzubuchen, während ein Dauerauftrag eine feste Zahlung ist, die die Kontoinhaber:in selbst regelmässig anweist.

  • Eine Lastschrift ist die tatsächliche Abbuchung vom Konto, während eine Einzugsermächtigung die vorherige Zustimmung der Kontoinhaber:in ist, damit der Zahlungsempfänger den Betrag abbuchen darf.