Die PostFinance AG bietet das Freizügigkeitskonto in Kooperation an. Zu diesem Zweck hat sie sich vertraglich der Rendita Freizügigkeitsstiftung angeschlossen. Rendita legt die Freizügigkeitsgelder, die als Spareinlagen investiert sind, bei der PostFinance AG an. Bei einem allfälligen Konkurs der PostFinance AG geniessen Freizügigkeitsgelder als privilegierte Einlage bis maximal CHF 100’000.– pro Vorsorgenehmer:in ein Konkursprivileg (unabhängig von den übrigen Einlagen). Führt ein:e Vorsorgenehmer:in gleichzeitig Freizügigkeitsguthaben und 3a Vorsorgeguthaben bei verschiedenen Stiftungen, welche die Gelder bei der PostFinance AG anlegen, gilt das Konkursprivileg von maximal CHF 100’000.– je Produkt. Freizügigkeitsguthaben, die in Fonds investiert sind, sind als Sondervermögen gemäss Kollektivanlagegesetz KAG geschützt. Ein allfälliger Konkurs der Rendita Freizügigkeitsstiftung würde nach ordentlichem Konkursverfahren gemäss Gesetz durchgeführt werden.