Vorsorgekonto 3a
Vorsorgen und Steuern sparen mit der Säule 3a
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Mit dem Vorsorgekonto 3a von PostFinance sparen Sie mehrfach: für die Zukunft und bei den Steuern. Und auch wertvolle Zeit – Ihr Konto eröffnen Sie in wenigen Schritten.
50 Franken geschenkt
Wir schenken Ihnen 50 Franken, wenn Sie bis 31. Dezember 2025 einen Vorsorgefonds-Dauerauftrag eröffnen. Die Gutschrift auf Ihr Vorsorgekonto 3a wird durch den Dauerauftrag automatisch in den Vorsorgefonds Ihrer Wahl investiert. Das Angebot gilt bei Investitionen ab 600 Franken im ersten halben Jahr nach der Eröffnung.
Flexibel einzahlen, ohne Verpflichtung
Zahlen Sie ein, wann Sie möchten: monatlich, jährlich oder einmalig. Sie entscheiden jederzeit, welcher Betrag zu ihrer Lebenssituation passt.
Jeder Franken spart Steuern
Ziehen Sie Ihre Einzahlungen direkt vom steuerbaren Einkommen ab – im Rahmen der gesetzlichen Limite. So sparen Sie bei jeder Steuererklärung Geld.
Sofort zum Einzahlen bereit
Mit der Online-Eröffnung ist ihr Vorsorgekonto 3a in wenigen Minuten bereit. Sie entscheiden: direkt einzahlen oder bequem mit Dauerauftrag.
Kostenlose Kontoführung
Das Vorsorgekonto 3a ist für Sie kostenlos – das Eröffnen sowie das Einzahlen.
So funktioniert’s
Sie sind PostFinance-Kund:in
Eröffnen Sie Ihr Vorsorgekonto 3a mit wenigen Schritten im E-Finance oder in der PostFinance App. Entscheiden Sie selbst, wie Sie einzahlen möchten: Tätigen Sie einzelne Einzahlungen oder automatisieren Sie regelmässige Einzahlungen mit einem Dauerauftrag.
Gut zu wissen: Sie können die Einzahlungen auch mit Investitionen in unsere Vorsorgefonds kombinieren. Je früher Sie damit beginnen, desto mehr Zeit hat Ihr Geld, Renditechancen an den Finanzmärkten zu nutzen.
Jetzt Konto online eröffnen
Ein zusätzliches Vorsorgekonto 3a eröffnen
Es kann sich lohnen, sein Vorsorgevermögen auf mehrere Vorsorgelösungen der Säule 3a zu verteilen:
- Mit mehreren Vorsorgekonten 3a verteilen Sie die Kapitalauszahlung im Alter auf mehrere Jahre
- Sie können damit die Steuerprogression brechen und senken Ihre Steuerrechnungen
- Ein zusätzliches Vorsorgekonto eröffnen Sie gleich wie ein neues Vorsorgekonto.
Beachten Sie insbesondere steuerrechtliche Regelungen in Ihrem Wohnkanton.
Sie haben bereits ein 3a Konto bei einer anderen Bank oder Vorsorgeeinrichtung und möchten Ihre Konten bei PostFinance führen? Sie können Ihr Guthaben einfach zu PostFinance übertragen:
- Füllen Sie das Formular «Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Auftrag für Übertrag Vorsorgeguthaben» aus und senden Sie es an Ihre bisherige Vorsorgestiftung
- Füllen Sie das Formular «Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Vorsorgevereinbarung/Eröffnungsantrag Vorsorgekonto 3a» aus. Unterschreiben Sie es und senden Sie es an: PostFinance AG, Scan Center, 3002 Bern
Wir führen den Übertrag für Sie kostenlos aus. Je nach Bank oder Vorsorgeeinrichtung kann eine Gebühr für die Auflösung anfallen.
Voraussetzungen
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt
- Sie haben ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz
- Arbeiten Sie über das AHV-Rentenalter hinaus? Dann können Sie bis zu fünf Jahre länger ein Vorsorgekonto 3a eröffnen und darauf einzahlen.
Maximale Einzahlungen 2025
- Mit Pensionskasse: max. CHF 7’258.–
- Ohne Pensionskasse: bis zu 20% Ihres Erwerbseinkommens, aber max. CHF 36’288.–
Zinsen
Ihr Kontoguthaben wird zu 0,05% verzinst.
Tipp für mehr Renditechancen
Mit unseren Vorsorgefonds nehmen Sie an der Wertentwicklung der Finanzmärkte teil und haben die Chance auf höhere Renditen.
- Ohne Depotführungsgebühr
- Ohne Kommissionen, wenn Sie Fondsanteile kaufen und verkaufen
- Damit mehr für Ihre Investition bleibt
Preise
Folgende Leistungen sind kostenlos:
- Kontoeröffnung
- Kontoführung
- Kontoauflösung
- Wertschriftenkauf und -verkauf
- Verpfändung für Wohneigentumsförderung
Wenn Sie Geld aus der Säule 3a vorbeziehen, um selbstgenutztes Wohneigentum zu kaufen, bezahlen Sie pro Vorbezug und Vorsorgenehmer:in einmalig CHF 200.–.
Partnerschaft
PostFinance bietet das Vorsorgekonto 3a in Partnerschaft mit der UBS Switzerland AG an. Die gemeinsame Stiftung «PostFinance Vorsorgestiftung 3a» legt die 3a-Vorsorgegelder, die als Spareinlagen investiert sind, bei der PostFinance AG an.
Sicherheit
Ihr Geld ist gut geschützt:
- Spareinlagen sind bei PostFinance bis 100’000 Franken pro Vorsorgenehmer:in privilegiert geschützt – im Falle eines Konkurs der PostFinance AG
- Der Schutz von 100'000 Franken gilt unabhängig von Ihren übrigen Einlagen bei PostFinance
- In Fonds investierte 3a-Guthaben sind als Sondervermögen zusätzlich geschützt (Kollektivanlagegesetz KAG)
Auch gut zu wissen
- Führt ein:e Vorsorgenehmer:in gleichzeitig Vorsorgeguthaben und Freizügigkeitsguthaben bei verschiedenen Stiftungen, die die Gelder bei der PostFinance AG anlegen, gilt das Konkursprivileg von maximal 100'000 Franken pro Produkt.
- Sollte die «PostFinance Vorsorgestiftung 3a» Konkurs gehen, würde dies nach den gesetzlichen Bestimmungen in einem ordentlichen Konkursverfahren abgewickelt.
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2025 können Erwerbstätige mit einem AHV-pflichtigen Einkommen folgende Maximalbeiträge einzahlen:
- Mit Pensionskasse: max. CHF 7’258.–
- Ohne Pensionskasse: bis zu 20% Ihres Erwerbseinkommens, aber max. CHF 36’288.–
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Ja, das kann sich je nach Wohnkanton steuerlich lohnen. Denn: Bei der Auszahlung wird Ihr Vorsorgekapital zu einem reduzierten Steuersatz versteuert. Je höher der Betrag, desto höher der Steuersatz (Progression). Mit mehreren Konten können Sie die Auszahlungen auf verschiedene Jahre verteilen. So bleibt jede Auszahlung kleiner und wird niedriger besteuert.
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Jahr für Jahr können Sie Einzahlungen innerhalb der gesetzlichen Limiten in die Säule 3a vom steuerbaren Einkommen abziehen. So zahlen Sie weniger Einkommenssteuern. Zudem sind während der Laufzeit Zinsen und Erträge der Säule 3a komplett steuerfrei. Bei der Auszahlung zahlen Sie einen reduzierten Steuersatz. Das ausbezahlte Vorsorgeguthaben wird getrennt vom übrigen Einkommen besteuert.
Bezahlen Sie Quellensteuern? Wenn eine nachträglich ordentliche Veranlagung vorhanden ist, können Einzahlungen in die Säule 3a berücksichtigt werden. Erkundigen Sie sich bei eine:r Steuerexpert:in, ob sich für Sie eine Einzahlung in die Säule 3a lohnt.
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Sie können die Einzahlungen als Abzug unter «Säule 3a» deklarieren. Sie erhalten dafür die jährliche Steuerbescheinigung von der PostFinance Vorsorgestiftung 3a oder Ihrer Vorsorgeeinrichtung.
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Ja. Sie können Ihr Vorsorgeguthaben als verzinste Spareinlage führen oder ganz oder teilweise in Vorsorgefonds investieren.
Sie bleiben flexibel: Die Verteilung des Vermögens können Sie jederzeit den Lebensumständen und Ihren Zielen anpassen.
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Das angesparte Vorsorgevermögen wird ausbezahlt und zu einem reduzierten Satz besteuert. Um Steuern zu sparen, kann es sich lohnen, mehrere Vorsorgekonten 3a zu eröffnen und die Auszahlung auf mehrere Jahre verteilen.
Haben Sie Vorsorgefonds? Bei der Pensionierung können Sie die Anteile der im Rahmen der Vorsorge 3a gehaltenen Vorsorgefonds behalten und kommissionsfrei in ein Depot der Fondsberatung Basis oder des Selfservice Fonds übertragen lassen. So können Sie die PF Pension Funds erst zu einem beliebigen Zeitpunkt verkaufen – auch weit nach ihrer Pensionierung.
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Ja, ein Vorbezug ist für die Finanzierung oder Amortisation von selbst genutztem Wohneigentum möglich. Sie können das Geld auch beziehen, wenn Sie eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen oder die Schweiz endgültig verlassen.
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Das Guthaben geht an die Personen gemäss festgelegter Begünstigung.
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Ab 18 Jahren können Sie ein Säule-3a-Konto eröffnen. Die Voraussetzungen sind, dass Sie in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen haben. Je früher Sie starten, desto besser. Auch junge Erwachsene profitieren bereits vom langfristigen Vermögensaufbau und den Steuervorteilen.
Jetzt mit der 3. Säule starten
Nützliche Rechner rund um die Säule 3a
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