Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme an der Promotion der PostFinance AG (nachfolgend PostFinance genannt) richtet sich nach den nachstehend aufgeführten Bedingungen. Mit der Teilnahme an der Promotion akzeptiert der/die Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen.

Teilnahmebedingungen Gutschrift von 50 Franken bei Neuabschluss Bankpaket Smart oder SmartPlus

Wer zwischen dem 18. März und dem 19. April 2024 ein Bankpaket Smart oder SmartPlus bei PostFinance beantragt, erhält bei erfolgreicher Prüfung des Antrags bis am 31. Juli 2024 50 Franken direkt auf das neue PostFinance-Konto gutgeschrieben. Wenn die für die Beantragung des Bankpakets benötigten Unterlagen und persönlichen Daten nicht innerhalb von 60 Tagen vorliegen, kann die Kontoeröffnung nicht durchgeführt werden und das Anrecht auf die Gutschrift verfällt. Das Angebot gilt nicht für Up- und Downgrades bestehender Bankpakete sowie für weitere Kontoeröffnungen in einem bestehenden Bankpaket. Das Angebot ist einmalig beim Abschluss eines ersten Bankpakets (Smart oder SmartPlus) im besagten Zeitraum gültig. Die Gutschrift von 50 Franken, die bei der Eröffnung des ersten Bankpakets Smart oder SmartPlus ausbezahlt wird, erhält nur, wer die Voraussetzungen für das entsprechende Bankpaket (Smart oder SmartPlus) erfüllt. Antragsberechtigt sind alle in der Schweiz wohnhaften natürlichen Personen ab 20 Jahren. Das neue Bankpaket Smart oder SmartPlus kann über jeden von PostFinance angebotenen Kanal beantragt werden: namentlich online über postfinance.ch, in der PostFinance App, in einer PostFinance-Filiale oder in einer Filiale der Post.

Die Preise und Konditionen für ein Bankpaket (Bankpaket für Erwachsene) sowie die allgemeinen Dienstleistungen und Preise für Privatkund:innen sind online ersichtlich.

Teilnahmebedingungen Gutschrift von 50 Franken bei Abschluss Kredit- und Prepaidkarte

Wer zwischen dem 18. März und dem 19. April 2024 eine erste PostFinance Visa oder Mastercard® Kredit- oder Prepaidkarte bei PostFinance beantragt, erhält bei erfolgreicher Prüfung des Antrags bis zum 31. Juli 2024 50 Franken direkt auf das eigene PostFinance-Konto gutgeschrieben. Das Angebot gilt nicht für Zweitkarten oder für Upgrades bestehender Kreditkarten und ist einmalig beim Abschluss einer Kredit- oder Prepaidkarte im besagten Zeitraum gültig. Die Gutschrift wird pro Person und nicht pro Karte einmalig ausbezahlt. Die Gutschrift von 50 Franken, die bei der Ausstellung einer ersten Kredit- oder Prepaidkarte ausbezahlt wird, erhält nur, wer die Voraussetzungen für die Kredit- oder Prepaidkarte erfüllt. Antragsberechtigt sind alle in der Schweiz ständig wohnhaften natürlichen Personen ab dem 12. Lebensjahr bei Prepaidkarten und dem 18. Lebensjahr bei Kreditkarten. Die erste Kredit- oder Prepaidkarte kann über jeden von PostFinance angebotenen Kanal beantragt werden: namentlich online über postfinance.ch, in der PostFinance App, in einer PostFinance-Filiale oder in einer Filiale der Post. Bestehenden PostFinance-Kund:innen mit einem Bankpaket steht zusätzlich E-Finance zur Verfügung, um eine Kredit- oder Prepaidkarte zu beantragen.

Damit eine Kredit- oder Prepaidkarte von PostFinance beantragt werden kann, wird ein Bankpaket (Smart, SmartPlus, SmartYoung und SmartStudents) bei PostFinance benötigt. Sofern die Person noch kein PostFinance-Bankpaket besitzt, muss für den Abschluss einer Kredit- oder Prepaidkarte ein PostFinance-Bankpaket miteröffnet werden. Davon ausgeschlossen ist das Bankpaket SmartKids. Darin ist keine Kredit- oder Prepaidkarte enthalten.

Änderungen der Teilnahmeregeln und Beendigung der Promotion

PostFinance kann diese Teilnahmebedingungen jederzeit abändern. PostFinance behält sich das Recht vor, die Promotion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Bei vermutetem Betrug oder Missbrauch, Verstoss gegen die vorliegenden Teilnahmebedingungen oder anderen ähnlichen Verhaltensweisen kann PostFinance ohne Angabe von Gründen einzelne Personen von der Promotion ausschliessen. Bei Ausschluss oder Einstellung der Promotion entsteht kein Auszahlungs- oder Schadenersatzanspruch.

Schlussbestimmungen

PostFinance schliesst jegliche Haftung im Zusammenhang mit der Promotion aus, soweit gesetzlich zulässig. Über die Promotion wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Promotion unterliegt schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.