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Erstellt am 01.12.2021

Heiratsstrafe – was ist das?

Mit dem politischen Schlagwort «Heiratsstrafe» wird in der Schweiz kritisiert, dass Verheiratete unter gewissen Umständen finanziell schlechter gestellt sind als unverheiratete Paare. Zu leiden darunter haben vor allem besserverdienende Paare mit ähnlichem Einkommen. Doch worum genau handelt es sich bei der sogenannten Heiratsstrafe und wie werden Paare nun mit einer Heirat «bestraft»? In diesem Artikel klären wir auf.

Ehepaare werden jedes Jahr bei der Steuerrechnung oder beim Gedanken an ihre AHV wieder daran erinnert, dass sie durch ihren Ehebund finanzielle Einbussen machen müssen. Deshalb überlegen sich junge Paare immer mehr, ob sie den Bund der Ehe überhaupt eingehen wollen. Der Grund dafür ist die sogenannte «Heiratsstrafe», die so unromantisch ist, wie sie klingt. In der politischen Diskussion wird die finanzielle Ungleichstellung gegenüber Konkubinatspaaren als Diskriminierung betitelt. Und tatsächlich: gemäss Präzision des Bundesgerichts 1994 wird ab einer Differenz von 10% von einer Diskriminierung gesprochen. Doch wie äussert sich die Heiratsstrafe und wen genau trifft sie?

Steuerlich benachteiligt wegen progressiver Besteuerung

Normalerweise wird bei Privatpersonen ihr einzelnes steuerbares Einkommen in einer sogenannten Progressionstabelle eingestuft und mit dem Prozentsatz der jeweiligen Stufe besteuert. Bei Ehepaaren werden die Einkommen für die Steuern jedoch nicht einzeln betrachtet, sondern zusammengezählt. Weil mit jeder Stufe in der Tabelle der steuerliche Prozentsatz steigt, werden prozentual pro Stufe mehr Steuern vom steuerbaren Einkommen verrechnet. Betroffene Ehepaare, die nun zusammen besteuert werden, fallen natürlicherweise in eine höhere Stufe der Progression, da ihre Löhne zusammengerechnet werden. Ein fiktives Beispiel: Ein Paar, welches auf Basis der Individualbesteuerung je 10% ihres steuerbaren Einkommens an die Steuern gezahlt hätte, muss nun mit gemeinsamer Besteuerung mit einem 15-prozentigen Satz höhere Steuern zahlen. 

Tatsächlich bedeutet die Heiratsstrafe, dass bei Zweiverdiener-Ehepaaren, in denen beide Partner 75‘000 bis 125‘000 Franken Jahreseinkommen erzielen, eine steuerliche Mehrbelastung von rund 10% gegenüber Konkubinatspaaren mit selbem Einkommen entsteht.

Gleichverdienende Ehepaare büssen auch bei der AHV-Rente

Auch bei Renten gilt die Heiratsstrafe: Ein verheiratetes Rentnerpaar bekommt maximal 150% der Maximalrente ausbezahlt. Anders ausgedrückt bekommt ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin 100% der Rente, während der anderen Person lediglich die Hälfte zugesprochen wird. Unverheiratete Paare allerdings beziehen beide Renten in voller Höhe – also total 200%.

Dieses Modell war für ein traditionelles Rollenbild gedacht, in dem Mann arbeitete und Frau sich um den Haushalt kümmerte. Dabei gilt auch noch heute: Verheiratete bekommen zwar weniger Rente, müssen aber auch weniger AHV einzahlen – falls jemand in der Ehe nichterwerbstätig ist oder deutlich weniger verdient.

Da jedoch die Tendenz zur Nichterwerbstätigkeit einer Person in der Ehe sinkt, wirkt das Modell immer weniger zeitgemäss. Dementsprechend büssen vor allem Ehepaare finanziell, die beide ähnlich hoch und gut verdienen. Konkret in Zahlen heisst das: Doppelverdiener-Ehepaare mit je einem Jahreseinkommen zwischen 75‘000 bis 125‘000 Franken verlieren.

Hat Heiraten auch Vorteile?

In der Tat bringt die Ehe auch finanzielle Vorteile mit sich, die jedoch meist mit einem Thema verbunden sind: dem Tod.

Folgende Vorzüge stehen verheirateten Paaren im Todesfall einer Person zu:        

  • Witwen- und Witwerrente: Im Todesfall gilt die überlebende Person in der Ehe als Witwe bzw. Witwer. Es besteht daher Anspruch auf Hinterlassenenrente und Erbschaft.
  • Todesfallleistungen: Bei Todesfallleistungen der Pensionskasse und der Säule 3a sind Ehepartner und Kinder automatisch die Begünstigten. 

Abgesehen davon gibt es auch Vorteile, bei denen keiner der Ehegatten versterben muss.

Folgende Vorzüge geniessen Eheleute des Weiteren:  

  • Erbschafts- und Schenkungssteuer: Von grossem Vorteil sind Ehen aber bei Erb- und Schenkungsangelegenheiten. Je nach kantonalen Bestimmungen sind Erbschafts- und Schenkungssteuer für Eheleute massiv gesunken oder gar ganz gestrichen.
  • AHV-Beitragsprivileg: Nichterwerbstätige Personen in einer Ehe sind von einer AHV- Beitragspflicht befreit und geniessen die vollen Vorzüge (ausser der vollen Rente), solange die zweite Person AHV-Beiträge bezahlt.

Die Zukunft der Heiratsstrafe in der Schweiz ist noch ungewiss. Während viele Kantone in den letzten Jahren ihre Steuergesetzgebungen angepasst haben, gab es auf eidgenössischer Ebene noch keine Veränderungen. Deshalb gilt auch aus finanzieller Sicht: Drum prüfe, wer sich ewig bindet.

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