In Kürze
- Verheiratete Paare werden künftig individuell besteuert – gleich wie unverheiratete.
- Je nach Familienkonstellation und Situation steigt oder sinkt die Steuerlast im Vergleich zum bisherigen Berechnungsmodell.
- Die Individualbesteuerung wird auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene eingeführt.
- Die Reform tritt voraussichtlich nicht vor 2032 in Kraft.
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