Hat Heiraten auch Vorteile?
In der Tat bringt die Ehe auch finanzielle Vorteile mit sich.
Folgende Vorzüge stehen verheirateten Paaren im Todesfall einer Person zu:
- Witwen- und Witwerrente: Im Todesfall gilt die überlebende Person in der Ehe als Witwe:r. Es besteht daher Anspruch auf Hinterlassenenrente und Erbschaft.
- Todesfallleistungen: Bei Todesfallleistungen der Pensionskasse und der Säule 3a sind Ehepartner:innen und Kinder automatisch die Begünstigten.
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Zusätzlich geniessen Ehepaare folgende Vorzüge:
- Erbschafts- und Schenkungssteuer: Von grossem Vorteil sind Ehen aber bei Erb- und Schenkungsangelegenheiten. Je nach kantonalen Bestimmungen sind Erbschafts- und Schenkungssteuer für Eheleute massiv gesunken oder gar ganz gestrichen.
- AHV-Beitragsprivileg: Nichterwerbstätige Personen in einer Ehe sind von einer AHV- Beitragspflicht befreit und geniessen die vollen Vorzüge (ausser der vollen Rente), solange die zweite Person AHV-Beiträge bezahlt.
Die Zukunft der Heiratsstrafe in der Schweiz ist noch ungewiss. Während viele Kantone in den letzten Jahren ihre Steuergesetzgebungen angepasst haben, gab es auf eidgenössischer Ebene noch keine Veränderungen. Deshalb gilt auch aus finanzieller Sicht: Drum prüfe, wer sich ewig bindet.