Heiratsstrafe ade: Das ändert sich mit der Individualbesteuerung

09.03.2026

Die sogenannte Heiratsstrafe gehört bald der Vergangenheit an. Mit der Einführung der Individualbesteuerung werden verheiratete Paare künftig steuerlich gleich behandelt wie unverheiratete. Was bedeutet das konkret für das Ausfüllen der Steuererklärung? Wer profitiert von der Reform? Wer muss mit Mehrbelastungen rechnen? Und ab wann gilt die neue Besteuerungsmethode? Dieser Überblick liefert die wichtigsten Antworten.

In Kürze

  • Verheiratete Paare werden künftig individuell besteuert – gleich wie unverheiratete.
  • Je nach Familienkonstellation und Situation steigt oder sinkt die Steuerlast im Vergleich zum bisherigen Berechnungsmodell.
  • Die Individualbesteuerung wird auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene eingeführt.
  • Die Reform tritt voraussichtlich nicht vor 2032 in Kraft.

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Unter dem politischen Schlagwort «Heiratsstrafe» wurde in der Schweiz seit Jahren kritisiert, dass verheiratete Paare in bestimmten Konstellationen mehr Steuern zahlen als unverheiratete Paare, die in vergleichbaren wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Ursache dafür ist die steuerliche Progression. Besonders betroffen waren gutverdienende Paare mit ähnlich hohen Einkommen.

Am 8. März 2026 hat das Schweizer Stimmvolk entschieden: Die Individualbesteuerung wird eingeführt. Damit wird diese steuerliche Benachteiligung abgeschafft – und das System der gemeinsamen Besteuerung beendet.

Steuerfalle Ehe? Ein Blick auf das bisherige System

Bis anhin wurden verheiratete Paare und Paare in eingetragenen Partnerschaften gemeinsam besteuert: Die Einkommen bzw. Vermögen der Eheleute wurden zusammengerechnet. Dieses Steuersystem führte dazu, dass Ehepaare in aller Regel entweder mehr oder weniger Steuern zahlten als unverheiratete Paare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Denn Unverheiratete werden in der Schweiz individuell besteuert, auch wenn sie als Paar zusammenleben. Ihre Einkommen bzw. Vermögen werden nicht zusammengerechnet.

Heiratsstrafe oder Heiratsbonus

Erzielten beide Eheleute ein ähnlich hohes Einkommen, führte die gemeinsame Besteuerung häufig zu einer höheren Steuerbelastung bei Bund und in einem Teil der Kantone. Umgangssprachlich spricht man von der «Heiratsstrafe». War das Einkommen hingegen ungleich verteilt, profitierten Ehepaare oft von tieferen Steuern im Vergleich zu unverheirateten Paaren. In diesem Fall spricht man von einem «Heiratsbonus».

Das ändert sich bei der Besteuerung von Ehepaare

Mit der Annahme des Bundesgesetzes über die Individualbesteuerung werden verheiratete Paare künftig individuell besteuert. Das heisst: Jede Person reicht eine eigene Steuererklärung ein und versteuert ihr Einkommen wie Lohn und Rente separat.

Auch das Vermögen und die Erträge daraus werden individuell erfasst und nach Eigentumsverhältnissen aufgeteilt. Gemeinsame Bankkonten werden beispielsweise je zur Hälfte angerechnet, bei Liegenschaften ist der Eintrag im Grundbuch massgebend. Abzüge macht jede steuerpflichtige Person separat geltend. Kinderbezogene Abzüge werden bei der direkten Bundessteuer zwischen den Eltern hälftig aufgeteilt.

Gut zu wissen: gleicher Steuertarif, aber höhere Kinderabzüge bei der direkten Bundessteuer

Künftig gilt für verheiratete und unverheiratete Personen der gleiche Steuertarif. Um Familien zu entlasten und Mehrbelastungen abzufedern, wird der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer von bisher 6‘800 auf 12‘000 Franken erhöht.

So wirkt sich die Individualbesteuerung auf Ehepaare und Unverheiratete aus

Folgen für Ehepaare

Wie sich die Individualbesteuerung auf Ehepaare auswirkt, hängt vor allem davon ab, wie das Einkommen unter den Eheleuten verteilt ist. Wenn beide ein ähnlich hohes Einkommen erzielen, bezahlt das Ehepaar mit der Reform tendenziell weniger direkte Bundessteuer als heute.

Ehepaare mit nur einem Einkommen oder einer sehr ungleichen Einkommensverteilung hingegen bezahlen tendenziell mehr direkte Bundessteuer. Das gilt insbesondere, wenn sie Kinder haben, auch wenn die Erhöhung des Kinderabzugs dem entgegenwirkt. Die Entlastungen bzw. Mehrbelastungen mit der Reform sind tendenziell umso stärker, je höher das Einkommen des Ehepaars ist.

Folgen für Unverheiratete

Unverheiratete Personen werden bereits heute individuell besteuert. Dennoch betrifft sie die Reform. Die Anpassung des Steuertarifs bei der direkten Bundessteuer führt dazu, dass die Mehrheit der unverheirateten Steuerpflichtigen weniger Steuern bezahlt. Besonders profitieren Personen mit tiefen und mittleren Einkommen. Für Personen mit hohen Einkommen hingegen erhöht sich die Steuerbelastung. Unverheiratete mit Kindern und tiefen oder mittleren Einkommen zahlen bereits heute keine direkte Bundessteuer – daran ändert sich auch mit der Reform nichts.

Das passiert nach der Abschaffung der Heiratsstrafe auf Kantonsebene

Nicht nur der Bund, sondern auch die Kantone werden auf die Individualbesteuerung umstellen und ihre Steuergesetze entsprechend anpassen. Für die meisten Steuerpflichtigen machen die kantonalen und kommunalen Steuern den grössten Teil der Steuerbelastung aus – insbesondere bei tiefen und mittleren Einkommen. Wie sich die Individualbesteuerung auf diese Ebene auswirkt, hängt davon ab, wie die einzelnen Kantone die Reform umsetzen.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass – ähnlich wie bei der direkten Bundessteuer – Ehepaare mit gleichmässiger Einkommensverteilung eher profitieren als Paare mit stark ungleicher Einkommensverteilung.

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