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Erstellt am 03.01.2023

Budget erstellen leicht gemacht: 5 Tipps zur Budgetplanung

Wie viel bleibt Ende Monat übrig, wenn Sie Ihre gesamten Aufwendungen von Ihren Einkünften abziehen? Eine Budgetplanung gibt Ihnen einen Überblick über Ihre Finanzen. Mit diesen einfachen Tipps können Sie Ihr Budget gezielt verbessern.

Warum macht man ein Budgetplan?

Eigentlich ist es ganz simpel: Sie haben Einkünfte und Ausgaben. Nur wenn Sie mehr einnehmen als ausgeben, haben wir Geld übrig, um auf einen Wunsch oder eine attraktive Investition sparen zu können. Okay, sind wir ehrlich: Nicht nur für Wünsche und Träume sollten wir Geld beiseitelegen. Rücklagen sind wichtig, um auf unvorhergesehene Aufwendungen vorbereitet zu sein, um unsere Steuern zahlen zu können und um langfristig unsere Pensionierung abzusichern.

Mit einer Budgetplanung verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Finanzen und finden heraus, wo Sie unnötig Geld ausgeben und vielleicht noch mehr sparen könnten.

Bei der Budgetplanung verlieren Viele schnell den Überblick. Doch ein Budgetplan zu erstellen, ist gar nicht schwer. Mit diesen 5 Schritten klappt‘s.

Schritt 1: Drei Faustregeln für die Basis

Bevor wir mit der konkreten Aufstellung loslegen: Beachten Sie diese drei allgemeinen Grundregeln zur Strukturierung Ihres Budgets in einem ersten Schritt.

  • Rund 60% Ihrer Einkünfte sind für monatliche Fixkosten zu reservieren (Wohnen, Steuern, Krankenkasse).
  • Die Wohnkosten sollten nicht mehr als ein Drittel des verfügbaren Einkommens betragen.
  • Für Lebensmittel für einen Erwachsenen sollten in der Schweiz pro Monat CHF 350.– einkalkuliert werden. Pro Kind die Hälfte.

Schritt 2: Stellen Sie Ihre Einnahmen zusammen

Sie können dazu eine Excel-Vorlage aus dem Internet verwenden, selber eine Excel-Tabelle erstellen oder eine andere Art von Aufstellung machen. Egal welche Variante Sie wählen, wichtig ist: Die gewählte Aufstellung muss für Sie funktionieren.

Die Angaben zu Ihren Einkünften finden Sie in Lohnausweisen oder in Ihrer letzten Steuererklärung. Zu den Einnahmen gehören Ihr Gehalt oder Ihre Rente. Weitere Einkünfte können durch staatliche Zuschüsse, Zins- und Kapitalerträge, Mieteinkünfte und andere regelmässige Einkünfte entstehen.

Schritt 3: Stellen Sie Ihre Kosten zusammen

Beachten Sie neben den monatlichen Aufwendungen auch jene, die nur einmal im Jahr, halb- oder vierteljährlich fällig werden. Beispiele dafür sind etwa Versicherungsprämien, Halbtaxabonnement und Steuern. Prüfen Sie dazu Ihre Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnung.

Schritt 4: Erstellen Sie eine möglichst vollständige Liste Ihres persönlichen Haushaltsbudget

Denken Sie bei Ihrer Budgetplanung auch an Fixkosten, die nicht monatlich anfallen – wie den Service fürs Auto, allfällige Arztbesuche oder Ferien – und berechnen Sie, wie viel Sie dafür monatlich zur Seite legen sollten für Ihre persönliche Budgetplanung.

Schritt 5: Ziehen Sie Ihre Aufwendungen von Ihren Einnahmen ab

Resultiert ein Minus, überprüfen Sie jeden Ausgabenposten auf sein Sparpotenzial und rechnen Sie neu. Im Artikel «Unnötige Ausgaben, die Sie mit einem Budget in den Griff bekommen» finden Sie ein paar Anhaltspunkte dazu. Nur mit einem Überschuss können Sie Reserven bilden und sich für Unvorhergesehenes (z. B. Bussen, Unfälle, Notfälle in der Familie) absichern und für Wünsche und Träume sparen.

Zum Jahresbeginn das Budget planen und zusätzlich sparen

Ein Budget zu erstellen, bedeutet Aufwand, der sich jedoch für Ihre finanzielle Situation lohnt. Zusätzlich sparen können Sie mit einem Sparkonto und einem Vorsorgekonto 3a.

  • Richten Sie einen Dauerauftrag von Ihrem Privatkonto auf ein Sparkonto ein. So sparen Sie regelmässig und müssen nicht jeden Monat daran denken, Geld vom Privatkonto auf das Sparkonto zu überweisen. Die Zinsen der Sparkonten sind höher als die eines Privatkontos. Die Überweisung des Sparbetrags erfolgt am besten gleich nach der Lohnzahlung.

  • Mit der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) bauen Sie Vermögen auf Ihre Pensionierung auf, und zwar steuerprivilegiert. Erwerbstätige mit BVG-Pensionskasse dürfen jährlich bis zu CHF 7'056.– (Stand: 2023) für Ihre Pensionierung einzahlen, selbstständig Erwerbende 20% des Erwerbseinkommens bis maximal CHF 35'280.– pro Jahr (Stand: 2023). Das eingezahlte Geld kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Sie zahlen keine Vermögenssteuer auf dem Vorsorgeguthaben, und Zins- sowie Kapitalerträge sind einkommens- und verrechnungssteuerfrei. Ergänzend oder alternativ zur festverzinslichen Kontoeinlage können Sie Ihr Vorsorgeguthaben ganz oder teilweise in Vorsorgefonds investieren. So sorgen Sie nicht nur für Ihre Pensionierung vor, Sie profitieren auch noch vom Zinseszinseffekt.

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