GmbH gründen in der Schweiz: der praktische Leitfaden für Gründer:innen

26.05.2026

Die Entscheidung ist gefallen: Sie wollen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in der Schweiz gründen. Doch zwischen Idee und eigener Firma stehen Fragen, Formulare und formelle Schritte. Was zuerst einfach klang, wirkt plötzlich komplex: Wie läuft die GmbH-Gründung ab? Was braucht es für das Stammkapital? Und womit sollten Sie beginnen? Dieser Leitfaden bringt Struktur in den Prozess. Er zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie in der Schweiz eine GmbH gründen.

In Kürze

  • Für die Gründung einer GmbH braucht es ein Mindeststammkapital von 20'000 Franken, das vollständig einbezahlt werden muss.
  • Die GmbH entsteht rechtlich erst mit dem Eintrag ins Handelsregister.
  • Die Gründung umfasst mehrere Schritte, darunter Kapitaleinzahlung, Statuten, notarielle Beurkundung und Handelsregistereintrag.
  • Eine GmbH eignet sich besonders für kleinere Unternehmen, die von einer Haftungsbeschränkung profitieren möchten.
  • Mit unserer Checkliste «GmbH gründen» bereiten Sie alle Schritte strukturiert vor.

Wer den Gründungsprozess besser versteht, kann fundierte Entscheidungen treffen und typische Stolpersteine vermeiden. Deshalb lohnt es sich, zunächst die wichtigsten Merkmale der GmbH anzuschauen.

Was bedeutet es, eine GmbH zu gründen?

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet, die GmbH ist rechtlich selbstständig und haftet grundsätzlich nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen.

Ein zentrales Merkmal ist das Stammkapital von mindestens 20'000 Franken, das bei der Gründung vollständig einbezahlt werden muss. Dieses Kapital bleibt Eigentum der GmbH und steht nach der Eintragung für geschäftliche Zwecke zur Verfügung.

Die GmbH bringt zudem klare Strukturen mit sich:

  • Gesellschafterversammlung
  • Geschäftsführung
  • Definierte Stammanteile

Diese Struktur schafft Verbindlichkeit und wirkt auch gegenüber Kund:innen, Partnern und Banken professionell.

GmbH, AG oder Einzelfirma: Welche Rechtsform passt?

Viele Gründer:innen stehen vor der Frage, welche Rechtsform die richtige ist. Die GmbH liegt dabei zwischen der einfachen Einzelfirma und der strukturierten Aktiengesellschaft (AG). Ein Vergleich hilft, die Unterschiede besser einzuordnen:

Die wichtigsten Unterschiede zwischen AG und GmbH auf einen Blick

MerkmalAGGmbHEinzelfirma
Merkmal
Mindestkapital
AG
CHF 100'000.– (mind. CHF 50'000.– liberiert)
GmbH
CHF 20’000.–
Einzelfirma
kein Mindestkapital
Merkmal
Haftung
AG
Gesellschafts­vermögen
GmbH
Gesellschafts­vermögen
Einzelfirma
Privatvermögen
Merkmal
Kapitalstruktur
AG
Aktien
GmbH
Stammanteile
Einzelfirma
keine Anteile
Merkmal
Gründungs­aufwand
AG
hoch
GmbH
mittel
Einzelfirma
gering
Merkmal
Investoren­aufnahme
AG
einfach
GmbH
eingeschränkt
Einzelfirma
nicht möglich

Für eine vertiefte Übersicht zu allen Rechtsformen lesen Sie unseren Beitrag «Rechtsformen verstehen».

Ist die GmbH die richtige Rechtsform für mich?

Die Gründung einer GmbH eignet sich insbesondere, wenn:

  • Sie Ihr privates Risiko begrenzen möchten
  • Sie mit einem überschaubaren Startkapital gründen möchten
  • Sie eine klare Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen wünschen
  • Sie von Anfang an professionell auftreten möchten

Für sehr einfache Tätigkeiten ohne grosses Risiko kann eine Einzelfirma ausreichend sein. Planen Sie hingegen starkes Wachstum oder die Aufnahme von Investor:innen, kann eine AG die passendere Wahl sein.

Voraussetzungen für eine GmbH-Gründung in der Schweiz

Damit Sie eine GmbH gründen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Mindestens eine natürliche oder juristische Person
  • Eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz
  • Stammkapital von mindestens 20'000 Franken
  • Öffentliche Beurkundung bei der Notar:in
  • Eintrag ins Handelsregister

Wichtig: Eine GmbH kann nicht ohne Notar:in gegründet werden. Die notarielle Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben.

GmbH gründen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die Gründung einer GmbH folgt einem klaren Ablauf. Die folgenden Schritte helfen Ihnen, den Prozess strukturiert umzusetzen.

Das Vorhandensein einer Geschäftsidee ist die Grundvoraussetzung für die Gründung einer eigenen Firma. Folgende Fragen stehen dabei im Mittelpunkt:

  • Welches Problem soll das Unternehmen lösen?
  • Wer ist Ihre Zielgruppe?
  • Wir funktioniert Ihr Geschäftsmodell?

Ein Businessplan ist nicht zwingend erforderlich, hilft aber dabei, Ihre Idee zu strukturieren und finanzielle Annahmen realistisch zu planen.

Für die Gründung einer GmbH benötigen Sie ein Mindestkapital von 20'000 Franken, das vollständig einbezahlt werden muss. Wichtig ist, dass Sie nicht nur den Mindestbetrag betrachten, sondern auch Ihre finanzielle Situation in der Startphase realistisch einschätzen.

Das Stammkapital ist kein verlorenes Geld

  • Es bleibt Eigentum der GmbH
  • Es kann nach der Gründung für laufende Kosten verwendet werden
  • Es bildet das finanzielle Fundament Ihres Unternehmens

Das Stammkapital dient als finanzielle Basis Ihrer Firma und schafft Vertrauen bei Geschäftspartnern und Banken.

Bevor die GmbH gegründet werden kann, muss das Stammkapital auf ein sogenanntes Kapitaleinzahlungskonto einbezahlt werden. Dieses Konto wird speziell für die Gründung eröffnet und dient als Nachweis, dass das erforderliche Kapital vorhanden ist.

Das einbezahlte Kapital bleibt bis zum Handelsregistereintrag gesperrt. Die Bank stellt Ihnen eine Kapitalbestätigung aus, die Sie für die notarielle Beurkundung benötigen. Nach der Gründung wird das Kapital freigegeben und kann für den Geschäftsbetrieb genutzt werden.

PostFinance unterstützt Sie gerne bei der Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskontos und sorgt dafür, dass Sie die notwendige Kapitalbestätigung für die Notar:in rechtzeitig erhalten.

Die Statuten bilden die rechtliche Grundlage Ihrer GmbH und regeln zentrale Aspekte der Organisation. Sie definieren, wie Ihr Unternehmen aufgebaut ist und wie Entscheidungen getroffen werden.

Typische Inhalte der Statuten sind:

  • Firmenname und Sitz der GmbH
  • Zweck der Gesellschaft
  • Aufteilung der Stammanteile
  • Regelung der Geschäftsführung

Stammanteile richtig festlegen

Die Stammanteile bestimmen, wem wie viel der GmbH gehört und welche Mitspracherechte die einzelnen Gesellschafter:innen haben. Sie werden in den Statuten festgelegt und sind zentral für die Eigentümerstruktur.

Dabei gilt:

  • Das Stammkapital (mind. 20'000 Franken) wird in Stammanteile aufgeteilt
  • Jede Gesellschafter:in hält einen oder mehrere Anteile
  • Die Verteilung sollte die tatsächlichen Beteiligungsverhältnisse widerspiegeln

Überlegen Sie sich die Aufteilung sorgfältig. Sie beeinflusst nicht nur die Eigentumsverhältnisse, sondern auch Entscheidungsprozesse und spätere Veränderungen im Unternehmen.

Unterstützung beanspruchen

Beim Verfassen der Statuten können Sie sich durch eine Treuhänder:in oder eine Rechtsberatung unterstützen lassen. Gerade wenn mehrere Gesellschafter:innen beteiligt sind oder besondere Regelungen geplant sind, lohnt sich eine professionelle Abstimmung.

PostFinance arbeitet mit dem Institut für Jungunternehmen (IFJ) zusammen. Dieses begleitet Sie Schritt für Schritt durch den Gründungsprozess und unterstützt Sie gemeinsam mit erfahrenen Jurist:innen und Notar:innen von der Erstellung der Statuten bis zur notariellen Beurkundung und zum Eintrag ins Handelsregister.

So hat beispielsweise Gründer Roberto Cazzato seine GmbH mit Unterstützung des IFJ aufgebaut und konnte den Gründungsprozess effizient und professionell umsetzen.

«Niemand muss alles allein lösen. Unterstützung bei Gründung, Finanzen oder Administration kostet zwar Geld, spart aber Zeit und Energie und verhindert vermeidbare Fehler.» – Roberto Cazzato, Gründer von DIE VEREDLER GmbH

Die Gründung einer GmbH muss in der Schweiz zwingend öffentlich beurkundet werden. Beim notariellen Termin wird die Gründung formell bestätigt und rechtlich gültig gemacht.

Dabei passieren folgende Schritte:

  • Statuten werden geprüft und genehmigt
  • Gründung wird offiziell beschlossen
  • Gründungsdokumente werden unterzeichnet

Damit der Termin reibungslos verläuft, sollten Sie im Vorfeld sicherstellen, dass alle erforderlichen Dokumente vollständig vorbereitet sind.

Typischerweise benötigen Sie:

  • Statuten der GmbH
  • Kapitalbestätigung der Bank (Kapitaleinzahlung)
  • Ausweisdokumente der Gründer:innen
  • Angaben zu Geschäftsführung und Zeichnungsberechtigung
  • Ggf. weitere Unterlagen bei Sacheinlagen

Je nach Konstellation können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Klären Sie dies am besten vorab mit der Notar:in oder Ihrer Beratung.

Nach der Beurkundung werden die Unterlagen beim Handelsregister eingereicht. Erst mit diesem Eintrag entsteht Ihre GmbH rechtlich als juristische Person. Der Eintrag ist mit drei wichtigen Schritten verbunden:

  • Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB)
  • Zuteilung einer Unternehmens-Identifikationsnummer (UID)
  • Offizieller Start der Geschäftstätigkeit

Ab diesem Zeitpunkt können Sie im Namen Ihrer GmbH handeln.

Nach der Gründung beginnt die operative Phase. Damit Ihr Unternehmen rechtlich und organisatorisch korrekt aufgestellt ist, müssen einige administrative Schritte umgesetzt werden.

Dazu gehören:

  • Eröffnung eines Geschäftskontos
  • Anmeldung bei der AHV
  • Prüfung der Mehrwertsteuerpflicht (ab 100'000 Franken Umsatz)
  • Klärung notwendiger Versicherungen

Diese Schritte stellen sicher, dass Ihre GmbH von Anfang an sauber aufgesetzt ist und Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. PostFinance unterstützt Sie dabei während des gesamten Gründungsprozesses – von der Vorbereitung über die Kontoeröffnung bis zu den nächsten administrativen Schritten.

Wie lange dauert eine GmbH-Gründung?

Eine GmbH-Gründung in der Schweiz dauert typischerweise zwei bis vier Wochen. Die genaue Dauer hängt vor allem davon ab, wie gut Sie vorbereitet sind und ob alle Unterlagen vollständig vorliegen. Sind die nächsten Schritte klar definiert und die notwendigen Dokumente vorbereitet, lässt sich der Prozess in der Regel effizient umsetzen. Verzögerungen entstehen meist dann, wenn Unterlagen fehlen oder Abstimmungen im Vorfeld nicht abgeschlossen sind.

Wie viel kostet eine GmbH-Gründung?

Insgesamt bewegen sich die Gründungskosten typischerweise im Bereich von ca. 1'000 bis 3'000 Franken. Sie setzen sich aus mehreren Positionen zusammen und können je nach Kanton, Aufwand und gewählten Dienstleistungen variieren. Mit folgenden Kosten sollten Sie zusätzlich zum Stammkapital rechnen:

  • Notariatskosten
  • Gebühren für das Handelsregister
  • Bankgebühren für das Kapitaleinzahlungskonto
  • Optionale Beratungskosten

Einen vertieften Überblick über typische Kostenpunkte und deren Zusammensetzung finden Sie im Beitrag «Kosten Firmengründung».

Checkliste: GmbH gründen in der Schweiz

Eine GmbH-Gründung ist gut planbar, wenn alle Schritte frühzeitig geklärt und die Unterlagen vorbereitet sind. Die Checkliste «GmbH gründen» bietet Ihnen eine praktische Übersicht für die Vorbereitung und Umsetzung.

Häufige Fragen zur GmbH-Gründung in der Schweiz

  • Ja, eine GmbH kann in der Schweiz von einer einzelnen Person gegründet werden. Diese Person übernimmt sowohl die Rolle als Gesellschafter:in als auch die der Geschäftsführer:in. Wichtig ist, dass mindestens eine zeichnungsberechtigte Person ihren Wohnsitz in der Schweiz hat.

  • Nein, die notarielle Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Gründung muss offiziell beim Notar bestätigt werden, damit sie rechtlich gültig ist. Ohne diesen Schritt kann keine GmbH im Handelsregister eingetragen werden.

  • Das Stammkapital bleibt Eigentum der GmbH und steht nach dem Handelsregistereintrag für geschäftliche Zwecke zur Verfügung. Es kann beispielsweise für Investitionen, laufende Kosten oder den Aufbau des Unternehmens verwendet werden.

  • Ja, anstelle von Geld können auch Vermögenswerte wie Maschinen, Fahrzeuge oder Patente eingebracht werden. Diese sogenannten Sacheinlagen müssen bewertet und dokumentiert werden und unterliegen strengeren formellen Anforderungen.

  • Grundsätzlich ja: Eine GmbH benötigt eine Revisionsstelle zur Prüfung der Jahresrechnung. Kleinere Unternehmen können jedoch darauf verzichten (Opting-out), wenn sie weniger als zehn Vollzeitstellen haben und alle Gesellschafter:innen zustimmen. Ob ein Verzicht sinnvoll ist, hängt von der Unternehmenssituation ab.

  • Eine GmbH ist mehrwertsteuerpflichtig, sobald ihr Jahresumsatz 100'000 Franken übersteigt. Eine freiwillige Anmeldung ist auch vorher möglich, etwa wenn Vorsteuern geltend gemacht werden sollen.

  • Ja, eine Umwandlung ist nach dem Fusionsgesetz möglich. Dabei werden Vermögenswerte und Strukturen in die neue Rechtsform überführt. Eine solche Umwandlung sollte sorgfältig geplant und rechtlich sowie steuerlich geprüft werden.

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