Freizügigkeitskonto bei Selbstständigkeit
Beim Schritt in die Selbstständigkeit stellt sich oft die Frage, was mit dem bestehenden Pensionskassenguthaben aus der bisherigen Anstellung passiert.
Wer das Unternehmen verlässt, tritt in der Regel aus der Pensionskasse aus. Das angesparte Vorsorgekapital wird dabei nicht ausbezahlt, sondern auf ein Freizügigkeitskonto übertragen. Dort bleibt es für die Altersvorsorge erhalten und wird bis zur Pensionierung verzinst.
Ein Freizügigkeitskonto bietet Ihnen:
- eine sichere Parkierung Ihres bisherigen Vorsorgeguthabens,
- den Erhalt der Vorsorge für Alter, Invalidität und Todesfall,
- Flexibilität für den weiteren Aufbau Ihrer Vorsorgestrategie.
PostFinance unterstützt Sie beim Schritt in die Selbstständigkeit mit einem Freizügigkeitskonto, auf dem Sie Ihr Vorsorgekapital einfach und transparent weiterführen können.