Für das Jahr 2025 stehen insgesamt 1,6 Prozent der anspruchsberechtigten Lohnsumme zur Verfügung: 0,7 Prozent für generelle, 0,5 Prozent für individuelle Lohnerhöhungen sowie – wie im GAV vorgesehen – 0,4 Prozent für strukturelle Lohnerhöhungen. Damit stellen die Post und PostFinance sicher, dass Mitarbeitende in den tieferen Lagen des jeweiligen Lohnbandes stärker von den Lohnmassnahmen profitieren. Die Lohnmassnahmen gelten für die rund 25’300 Mitarbeitenden im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Post CH sowie die rund 2800 Mitarbeitenden im GAV der PostFinance AG.
Zudem erhöhen die Post und PostFinance die Lohnbänder im GAV um 1,6 Prozent. Der Mindestlohn steigt um 871 Franken auf 55’288 Franken pro Jahr, beziehungsweise auf rund 4’250 Franken pro Monat. Sämtliche Lohnmassnahmen setzen die Post und PostFinance rückwirkend per 1. April 2025 um.
Bereits mit dem Januarlohn erhielten die GAV-Mitarbeitenden als zusätzliche Lohnmassnahme eine einmalige Zahlung von 400 Franken bei einem Vollzeitpensum. Post und PostFinance würdigen damit das grosse Engagement der GAV-Mitarbeitenden im vergangenen Jahr, die stets mit vollem Einsatz für die Kundinnen und Kunden da sind.