Todesfall melden

Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine herausfordernde Zeit. Wir möchten Ihnen helfen und Sie darüber informieren, welche Schritte im Zusammenhang mit den Bankgeschäften eines verstorbenen Kontoinhabers zu unternehmen sind.

Erster Schritt

Damit wir Ihnen gezielt weiterhelfen können, benötigen wir eine Kopie des Todesscheins. Bitte senden Sie uns diese möglichst rasch per Post oder E-Mail.

Postanschrift:

PostFinance AG
Scan Center
3002 Bern

Sie erreichen unser Kompetenzcenter Nachlass von Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr, unter der Telefonnummer +41 58 667 98 65.

Formulare und Vollmachten

Um über die Vermögenswerte zu verfügen oder ein Konto aufzulösen, benötigt die Erbengemeinschaft bestimmte Dokumente.

Vollmachtsregelung im Erbfall

  • Ermöglicht einer oder mehreren Personen den Zugriff auf das Konto
  • Erforderliche Unterlagen: Erbschein, Kopien der ID-Dokumente aller Erben und Bevollmächtigten

Kontoaufhebung

  • Für die finale Auflösung des Kontos
  • Bitte stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Dokumente vorliegen

Antwortformular

Zur Änderung der Korrespondenzadresse oder Anforderung neuer Kontounterlagen.

Was mit den Konten bei PostFinance geschieht

Das Vorgehen hängt vom Kontotyp, Vermögen und Vollmachtstatus ab. Allgemein gelten folgende Regelungen:

  • Auskunftsrecht: Nur legitimierte Erben oder berechtigte Personen erhalten Auskünfte. Hierfür ist ein amtliches Dokument erforderlich.
  • PostFinance Card und E-Finance: Die Zugänge der verstorbenen Person werden automatisch aufgehoben.
  • Kontoauflösung: Die Konten müssen innerhalb von zwölf Monaten nach der Todesfallmeldung geschlossen werden. Eine Übernahme durch Bevollmächtigte oder andere Personen ist nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass sonst Kosten für die Nachlassverwaltung entstehen.
  • Vollmacht bei Todesfall: Bestehende Vollmachten gelten zwar über den Tod hinaus, der Zugriff kann jedoch zum Schutz der Erben eingeschränkt werden.

Gebühren und Fristen im Nachlass

Kostenlose Dienstleistungen

  • Kontoführung innerhalb der ersten zwölf Monate
  • Befreiung von Rückzugsbedingungen für Sparkonten
  • Bestellung des Kontostands per Todestag mit aufgelaufenen Bruttomarchzinsen

Kostenpflichtige Dienstleistungen

  • Nachlassverwaltung: CHF 30.– pro Quartal (wenn das Konto nicht innerhalb von zwölf Monaten geschlossen wird)
  • Nachlassbearbeitung: CHF 30.– pro 15 Minuten Aufwand (z.B. manuelle Zahlungsabwicklung)
  • Nachlassabklärung: CHF 30.– pro 15 Minuten Aufwand (z.B. Prüfung ungültiger Legitimationsdokumente)