Allgemeine Informationen für Hinterbliebene

Der Tod kommt unerwartet und manchmal viel zu früh. Wir möchten Hinterbliebenen an dieser Stelle zur Seite stehen und Sie über das Vorgehen bei Vermögenswerten von verstorbenen Kontoinhabern informieren.

Erste Schritte

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da. Damit wir Ihnen gezielt weiterhelfen können, benötigen wir eine Kopie des Todesscheins. Bitte senden Sie uns diese möglichst rasch per Post oder E-Mail (als PDF) zu:

PostFinance AG
Scan Center
3002 Bern

Sie erreichen unser Betreuungsteam von Montag bis Freitag, von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr, unter der Telefonnummer +41 58 667 98 65.

Was geschieht mit Konten bei PostFinance

Das Vorgehen, das PostFinance bei Vermögenswerten von verstorbenen Kontoinhabern anwendet, variiert je nach Kontotyp, Vermögen und Vollmachtstatus. Die folgenden Punkte gelten jedoch generell:

  • PostFinance darf nicht in jedem Fall Auskunft erteilen. Zur Legitimation als Erbe bzw. Erbin oder auskunftsberechtigte Person benötigen wir ein entsprechendes amtliches Dokument. Bitte beachten Sie, dass PostFinance die Kopien der amtlichen Dokumente akzeptiert.
  • Die PostFinance Card ist persönlich und nicht übertragbar. Sie wird beim Tod des Inhabers aufgehoben. Dasselbe gilt für den E-Finance-Zugang
  • Die Konten eines verstorbenen Kontoinhabers bzw. einer verstorbenen Kontoinhaberin müssen innerhalb von zwölf Monaten nach der Todesfallmeldung bei PostFinance aufgehoben werden. Die Konten können nicht von einem weiteren Inhaber oder von einer bevollmächtigten Person übernommen werden.
  • Eine erteilte Kontovollmacht gilt zwar über den Tod einer Person hinaus, der Zugriff auf die Konten und Vermögenswerte kann zum Schutz allfälliger Erben jedoch eingeschränkt werden.