Voraussetzungen
Einzahlungsberechtigt ist, wer über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen verfügt.
Mit dem Vorsorgekonto 3a von PostFinance bauen Sie langfristig Vermögen für Ihre Zukunft auf. Gleichzeitig sparen Sie bei den Steuern.
Gebundene Vorsorge (Säule 3a)
Flexible Einzahlungen, ohne jährliche Zahlungsverpflichtung
Vorbezug zur Finanzierung des Eigenheims oder indirekte Amortisation einer Hypothek möglich
Zins von 0,10% oder attraktive Kombination mit Vorsorgefonds
Attraktive Steuervorteile: Ziehen Sie Ihre jährliche Einzahlung bis zum gesetzlichen Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen ab.
Kostenlose Kontoführung |
Einzahlungsberechtigt ist, wer über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen verfügt.
Das Vorsorgekonto 3a ist jeweils für beide Partner möglich.
Frauen |
Eintrittsalter: 18 bis 64 Jahre Austrittsalter: mind. 59, max. 64 Jahre |
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Männer |
Eintrittsalter: 18 bis 65 Jahre Austrittsalter: mind. 60, max. 65 Jahre |
Im E-Finance eröffnen Sie Ihr Vorsorgekonto 3a schnell und unkompliziert mit wenigen Klicks. Beim nächsten Login wird Ihnen das neu eröffnete Vorsorgekonto 3a bereits angezeigt und Sie können darauf einzahlen. Die Kundendokumente für das Vorsorgekonto 3a werden Ihnen elektronisch zugestellt.
Sie können Ihr Vorsorgeguthaben ganz oder teilweise in Vorsorgefonds investieren. Von 4 Möglichkeiten wählen Sie den passenden Vorsorgefonds gemäss Ihrem persönlichen Anlegerprofil aus. Sie zahlen keine Ausgabe- und Rücknahmekommission. Fondsaufträge erfassen Sie am einfachsten im E-Finance oder per schriftlichem Auftrag.
Kontoabschluss |
Kostenlos |
Kontoführung |
Kostenlos |
Kontosaldierung |
Kostenlos |
Wertschriftenkauf |
Kostenlos |
Wertschriftenverkauf |
Kostenlos |
Vorbezug (Wohneigentumsförderung) |
CHF 200.– je Vorbezug und Vorsorgenehmer |
Verpfändung (Wohneigentumsförderung) |
Kostenlos |
Sie ziehen Einzahlungen im Rahmen der gesetzlichen Maximalbeträge vom steuerbaren Einkommen ab und erreichen durch erhebliche Steuereinsparungen eine höhere Gesamtrendite.
Für quellensteuerpflichtige Personen gilt: Einzahlungen in die Säule 3a können steuerlich nur dann berücksichtigt werden, wenn eine nachträgliche ordentliche Veranlagung vorliegt. Erkundigen Sie sich bei einem Steuerexperten ob sich für Sie eine Einzahlung in die Säule 3a lohnt.
Die Zins- und Kapitalerträge sind einkommens- und verrechnungssteuerfrei. Es wird keine Vermögenssteuer auf dem Vorsorgeguthaben erhoben.
Das Vorsorgekapital wird getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz versteuert. Durch zusätzliche Vorsorgekonten können Sie die Kapitalauszahlung auf mehrere Jahre verteilen und damit die steuerliche Progression brechen. Beachten Sie die Regelung in Ihrem Wohnkanton.
Ein zusätzliches Vorsorgekonto 3a lohnt sich:
Wollen Sie Ihr bestehendes Vorsorgekonto von einer anderen Einrichtung der Säule 3a zu PostFinance wechseln? So gehen Sie vor:
Antragsformular zum Ausfüllen und Ausdrucken:
Senden Sie die ausgefüllten Formulare an:
PostFinance AG
Scan Center
3002 Bern
Antragsformular zum Ausfüllen und Ausdrucken:
Senden Sie die ausgefüllten Formulare an Ihre bisherige Vorsorgeeinrichtung.
Finanzieren Sie Ihr selbstbewohntes Eigenheim mit einem Vorbezug Ihres Vorsorgeguthabens. Ein Vorbezug ist alle 5 Jahre möglich. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen.
Lassen Sie sich Ihr Vorsorgeguthaben auszahlen. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen.
Sie möchten die Reihenfolge der Begünstigten ändern oder begünstigte Personen bestimmen. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen.
Führen oder eröffnen Sie ein Vorsorgekonto 3a auch nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters.
PostFinance bietet das Vorsorgekonto 3a im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) in Kooperation mit der UBS Switzerland AG an. Gemeinsam wurde die PostFinance Vorsorgestiftung 3a gegründet.
Die PostFinance AG bietet das Vorsorgekonto 3a in Kooperation an. Zu diesem Zweck hat sie mit der Partnerin UBS Switzerland AG die «PostFinance Vorsorgestiftung 3a» gegründet. Die Vorsorgestiftung legt die Vorsorgegelder 3a, die als Spareinlagen investiert sind, bei der PostFinance AG an. Bei einem allfälligen Konkurs der PostFinance AG geniessen Vorsorgegelder 3a als privilegierte Einlage bis maximal CHF 100’000.– pro Vorsorgenehmer ein Konkursprivileg (unabhängig von den übrigen Einlagen). Hat ein Vorsorgenehmer gleichzeitig Vorsorge 3a- und Freizügigkeitsguthaben, die bei der PostFinance AG angelegt sind, gilt das Konkursprivileg von maximal CHF 100’000.– für beide Produkte zusammen. Vorsorgeguthaben 3a, die in Fonds investiert sind, sind als Sondervermögen gemäss Kollektivanlagegesetz KAG geschützt. Ein allfälliger Konkurs der «PostFinance Vorsorgestiftung 3a» würde nach ordentlichem Konkursverfahren gemäss Gesetz durchgeführt werden. |