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Erstellt am 12.11.2018 | Aktualisiert am 23.07.2020

Pensionskasse – was Sie dazu wissen sollten

Was geschieht, wenn Sie pensioniert werden? Woher erhalten Sie Geld zum Leben? Dieser Artikel klärt auf, wie das Schweizer Vorsorgesystem funktioniert, was Sinn und Zweck der Pensionskasse ist, was mit Ihrem Pensionskassengeld passiert und was Sie tun können, um das Maximum aus Ihrer Pensionskasse herauszuholen.

Die Vorsorge ist ein Thema, mit dem sich jede und jeder beschäftigen soll – schliesslich hängt von Ihren Entscheidungen rund um die Vorsorge ab, welchen Lebensstandard Sie sich im Alter leisten und welche Träume Sie sich erfüllen können. In der Schweiz gibt es für die Vorsorge das sogenannte Drei-Säulen-System. Dieses funktioniert wie folgt:

  • Die erste Säule (staatliche Vorsorge) besteht aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV), Ergänzungsleistungen und der Erwerbsersatzordnung. Die Leistungen dieser Säule sollen den Existenzbedarf von Rentnerinnen und Rentnern, Invaliden und Hinterlassenen decken und Armut verhindern. Deshalb ist sie obligatorisch.
  • Die zweite Säule (berufliche Vorsorge) hat zum Ziel, dass Sie Ihren gewohnten Lebensstandard auch im Alter beibehalten können. Sie besteht aus der beruflichen Vorsorge (BVG) sowie der Unfallversicherung (UVG) und ist für berufstätige Personen obligatorisch.
  • Die dritte Säule (private Vorsorge) betrifft das freiwillige Sparen. Die Einzahlungen, die Sie hier tätigen, dienen dazu, die Leistungen der ersten und zweiten Säule zu ergänzen, um sich auch im Alter Wünsche zu erfüllen oder einen Ihren Bedürfnissen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Mit Einzahlungen in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) können Steuern gespart oder optimiert werden. Erfahren Sie mehr dazu in unserem Artikel «Vorsorge 3a: Mit diesen Tipps sparen Sie Steuern». Mit dem PostFinance-Vorsorgerechner können Sie zudem Ihre mögliche Steuerersparnis berechnen.

Schauen wir uns die Pensionskasse im Rahmen der zweiten Säule genauer an – denn sie ist ein wesentlicher Bestandteil Ihrer persönlichen Vorsorge.

Eine lebenslange Rente dank Pensionskasse

In der Schweiz bezahlt die Pensionskasse Frauen ab 64 und Männern ab 65 Jahren, die Beiträge in eine Vorsorgeeinrichtung geleistet haben, grundsätzlich lebenslang eine Altersrente. Die Höhe der Rente hängt von der während der Erwerbstätigkeit geleisteten Beiträgen ab. Grundsätzlich sind alle AHV-pflichtigen Personen mit einem Jahreseinkommen von über CHF 21’150.– (Stand 2018) in der Pensionskasse ihres Arbeitgebers versichert. Selbstständig Erwerbende können sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen. Der Eintritt in die Pensionskasse erfolgt am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. Versichert sind zu diesem Zeitpunkt gemäss Gesetz nur die Risiken Tod und Invalidität. Mit dem Alter von 25 Jahren beginnt das eigentliche Alterssparen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Lohn. Der Arbeitgeber bezahlt mindestens die Hälfte der Beiträge. Wenn Sie eine neue Stelle antreten, kommt Ihr bisher angespartes Vorsorgekapital aus der zweiten Säule mit Ihnen mit. Das heisst, die sogenannte «Freizügigkeitsleistung» wird in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers übertragen.

Die Leistungen aus Ihrer Pensionskasse sorgen gemeinsam mit den Leistungen aus der ersten Säule dafür, dass Sie im Alter rund 60% Ihres bisherigen Erwerbseinkommens in Form von Renten erhalten. Wenn das neue Renteneinkommen nicht ausreicht, um Ihren gewohnten Lebensstandard auch in der Pension halten zu können, empfiehlt sich der Aufbau von zusätzlichem Vermögen im Rahmen der privaten Vorsorge (Säule 3a/3b).

Freizügigkeitskonto und Auffangeinrichtung

Was passiert, wenn Sie nicht mehr bei Ihrer Pensionskasse angeschlossen sind?

Es gibt drei Szenarien, bei denen Sie nicht mehr bei Ihrer bisherigen Pensionskasse versichert sind:

  • Sie nehmen eine selbstständige Erwerbstätigkeit auf
  • Ihr Lohn fällt unter den Minimalbetrag
  • Sie geben Ihre Erwerbstätigkeit dauernd oder vorübergehend auf

Was bedeutet das? Ihr bisher angespartes Guthaben muss in einer Freizügigkeitspolice oder auf einem Freizügigkeitskonto «parkiert» werden. Es lohnt sich, die Zinssätze der verschiedenen Anbieter von Freizügigkeitskonten zu vergleichen. Im aktuellen Marktumfeld stellt die Investition des Freizügigkeitsguthabens in Fonds zudem eine renditeorientierte Alternative dar. Erfahren Sie mehr über die Unterschiede zwischen Vorsorgekonto und Vorsorgefonds in dem Artikel «Wie Sie mehr aus Ihrer Vorsorge machen.»

Wenn Sie bis zur Pensionierung eine neue Erwerbstätigkeit aufnehmen, muss das Freizügigkeitsguthaben in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers einbezahlt werden.

Gründen Sie Ihr eigenes Unternehmen, empfehlen wir Ihnen den Artikel «Firmengründung: Welche Sozial- und Personenversicherungen sind obligatorisch?».

Rente oder Kapitalbezug – das sind Ihre Optionen

Vor Ihrer Pensionierung müssen Sie sich entscheiden, wie Sie Ihr Kapital beziehen möchten:

  • Als einmalige Auszahlung
  • Als lebenslange Rente
  • Einen Teilbetrag auszahlen lassen und den Rest als regelmässige Rente beziehen

Die Reglemente der verschiedenen Pensionskassen setzen fest, zu welchen Bedingungen ein Bezug möglich ist. Ein Vorbezug – also eine vorzeitige Auszahlung vor dem Erreichen des Pensionsalters – ist in gesetzlich geregelten Fällen ebenfalls möglich. Zum Beispiel, wenn Sie auswandern, ein selbst genutztes Wohneigentum kaufen oder sich mit einem eigenen Unternehmen selbstständig machen.

Renten für Hinterlassene oder bei Invalidität

Witwen, Witwer, eingetragene Partner und Waisen – und bei einigen Vorsorgeeinrichtungen auch Konkubinatspartner – bekommen beim Tod einer versicherten Person ebenfalls Leistungen aus der zweiten Säule. Die Höhe dieser Leistungen hängt vom bisher angesparten Kapital und den Bestimmungen des Reglements der Pensionskasse ab. Im Falle einer Invalidität richtet die Pensionskasse zudem eine Invalidenrente aus. Die Höhe sämtlicher versicherten Leistungen finden Sie auf Ihrem Pensionskassenausweis.

Einkauf in die Pensionskasse kann sich lohnen

In Ihrem Vorsorgeausweis können Sie nachschauen, wie viel Vorsorgeguthaben Sie bisher angespart haben und wie hoch Ihre Rente im Alter prognostiziert wird. Dort finden Sie auch Informationen dazu, ob Sie die Möglichkeit haben, freiwillige Einkäufe in Ihre Pensionskasse zu leisten. Dies kann der Fall sein, wenn Sie eine Beitragslücke haben und nicht immer der maximal mögliche Beitrag in Ihre Pensionskasse einbezahlt wurde. Die Möglichkeiten von freiwilligen Einkäufen hängt von Ihrem individuell angesparten Guthaben und den Bestimmungen Ihrer Pensionsasse ab. Ein Einkauf erhöht entsprechend Ihr Vorsorgekapital, was wiederum höhere Leistungen im Alter, bei Invalidität oder Tod bedeutet. Ein Einkauf kann sich auch aus Steuergründen lohnen: Einkäufe in die Pensionskasse können Sie in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Es gibt viele Möglichkeiten, vorzusorgen. Die Leistungen der ersten und zweiten Säule sind gesetzlich geregelt und richten sich grundsätzlich nach Ihrem Einkommen während der Erwerbstätigkeit. Mit Einzahlungen in die private Vorsorge im Rahmen der dritten Säule können die Leistungen der ersten und zweiten Säule aufgrund der individuellen Bedürfnisse ergänzt werden, um so allfällige Vorsorgelücken bei Alter, Tod oder Invalidität zu schliessen. Es lohnt sich, sich frühzeitig und regelmässig mit der persönlichen Vorsorgesituation auseinanderzusetzen. Für Sie selbst im Alter oder bei Invalidität für Ihre Partnerin / Ihren Partner oder Ihre Kinder im Todesfall. Eines ist sicher, wer früh damit beginnt, sein Altersguthaben für die Pension aufzubauen, kann sich auf eine finanziell unabhängigere Zukunft freuen.

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