Stiftung gründen in der Schweiz: Voraussetzungen, Kosten und Ablauf verständlich erklärt

07.09.2026

Seit Jahren unterstützt Herr Keller verschiedene Bildungsprojekte mit Spenden. Mit der Zeit wächst der Wunsch, dieses Engagement langfristig zu sichern. Eine Stiftung scheint dafür die passende Lösung zu sein. Doch wann lohnt sich eine Stiftung überhaupt? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wie läuft eine Stiftungsgründung in der Schweiz ab? Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wann eine Stiftung die passende Rechtsform ist, welche Kosten und Pflichten auf Sie zukommen und wie Sie eine Stiftung in der Schweiz gründen.

In Kürze

  • Eine Stiftung eignet sich, wenn Vermögen dauerhaft einem klar definierten Zweck gewidmet werden soll.
  • Für die Gründung braucht es unter anderem einen klar definierten Stiftungszweck, ein für die Verwirklichung dieses Zwecks ausreichendes Vermögen und eine geeignete Organisation.
  • Neben den Gründungskosten entstehen langfristige Pflichten, etwa in den Bereichen Verwaltung, Berichterstattung und Aufsicht.
  • Gemeinnützige Stiftungen können unter bestimmten Voraussetzungen von den Gewinn- und Kapitalsteuern befreit werden. 

Mit unserer Checkliste behalten Sie die wichtigsten Voraussetzungen, Dokumente und nächsten Schritte Ihrer Stiftungsgründung jederzeit im Überblick.

Quick Check: Ist eine Stiftung die passende Rechtsform?

Eine Stiftung ist eine juristische Person, die Vermögen dauerhaft einem bestimmten Zweck widmet. Bevor Sie sich mit den einzelnen Gründungsschritten beschäftigen, sollten Sie prüfen, ob diese langfristige Bindung zu Ihrem Vorhaben passt.

  • Möchten Sie Vermögen langfristig einem bestimmten Zweck widmen?
    Beispielsweise zur Förderung von Bildung, Kultur, Forschung oder für gesetzlich zulässige Familienzwecke.
  • Soll der Stiftungszweck dauerhaft bestehen – unabhängig von einzelnen Personen oder Generationen?
  • Sind Sie bereit, Vermögen unwiderruflich in die Stiftung einzubringen?
    Nach der Gründung gehört dieses Vermögen der Stiftung und darf grundsätzlich nur zur Verfolgung des Stiftungszwecks verwendet werden.
  • Sind Sie bereit, die Stiftung langfristig zu organisieren und zu verwalten?
    Dazu gehören unter anderem ein Stiftungsrat sowie gesetzliche Pflichten wie Buchhaltung und Berichterstattung.

Treffen mehrere dieser Aussagen auf Ihr Vorhaben zu, lohnt es sich, die Gründung einer Stiftung näher zu prüfen.

Welchen Zweck sollte die Stiftung erfüllen?

Der Stiftungszweck legt fest, welchem Ziel das eingebrachte Vermögen dauerhaft dienen soll. Eine Stiftung kann beispielsweise Bildung, Kultur, Forschung, Umwelt- oder Sozialprojekte fördern. Eine Familienstiftung darf Angehörige hingegen nur im gesetzlich zulässigen Rahmen unterstützen, etwa bei Ausbildung, Ausstattung oder in einer Notlage.

Der Zweck sollte klar genug sein, um den Willen der Gründer eindeutig festzuhalten. Gleichzeitig sollte er einen angemessenen Spielraum lassen, damit die Stiftung auch auf künftige Entwicklungen reagieren kann.

Soll die Stiftung gemeinnützig oder privat sein?

Je nach Zielsetzung kommen unterschiedliche Stiftungsarten infrage. Gemeinnützige Stiftungen verfolgen einen Zweck im Interesse der Allgemeinheit und können unter bestimmten Voraussetzungen steuerbefreit werden. Familienstiftungen dienen hingegen gesetzlich zulässigen Zwecken zugunsten von Familienangehörigen und unterliegen anderen rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen.

Ist eine Stiftung oder ein Verein sinnvoller?

Eine Stiftung eignet sich, wenn Vermögen dauerhaft an einen bestimmten Zweck gebunden werden soll. Ein Verein wird hingegen von seinen Mitgliedern getragen und bietet mehr Flexibilität bei der Organisation und Entscheidungsfindung. 

Sind Sie unsicher, ob eine Stiftung oder ein Verein besser zu Ihrem Vorhaben passt? Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.

KriteriumStiftungVerein
Kriterium
Ziel
Stiftung
Vermögen dauerhaft einem klar definierten Zweck widmen
Verein
Gemeinsamer Zweck aller Mitglieder
Kriterium
Gründung
Stiftung
Durch eine oder mehrere Personen mittels Stiftungsurkunde und Widmung eines Vermögens
Verein
Durch mindestens zwei Personen, die einen gemeinsamen Zweck in den Statuten festlegen
Kriterium
Vermögen
Stiftung
Vermögen wird dauerhaft an die Stiftung gebunden bzw. einem Zweck gewidmet
Verein
Kein Mindestvermögen erforderlich
Kriterium
Organisation
Stiftung
Stiftungsrat ist oberstes Leitungsorgan und führt die Stiftung gemäss Stiftungszweck
Verein
Mitgliederversammlung als oberstes Organ
Kriterium
Flexibilität
Stiftung
Zweck kann nur unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen geändert werden
Verein
Zweck und Statuten können durch Beschluss der Mitglieder angepasst werden
Kriterium
Aufsicht
Stiftung
Staatliche Stiftungsaufsicht
Verein
Grundsätzlich keine staatliche Aufsicht
Kriterium
Geeignet für
Stiftung
Gemeinnützige Projekte oder gesetzlich zulässige Familienzwecke mit langfristiger Wirkung
Verein
Verbände, Interessengemeinschaften, Sport-, Kultur-, oder Freizeitvereine.

Gut zu wissen: Eine eigene Stiftung ist nicht immer die beste Lösung. Je nach Vermögen, Zweck und gewünschtem administrativem Aufwand können auch eine Spende, eine Zustiftung zu einer bestehenden Stiftung oder eine Unterstiftung unter einer Dachstiftung infrage kommen.

Was ist eine Stiftung und welche Arten von Stiftungen gibt es?

Eine Stiftung ist eine eigenständige juristische Person, die Vermögen dauerhaft einem bestimmten Zweck widmet. Wer eine Stiftung gründet, überträgt Vermögen an die Stiftung. Dieses darf ausschliesslich zur Erfüllung des in der Stiftungsurkunde festgelegten Zwecks eingesetzt werden. Die rechtlichen Grundlagen für die Gründung und Organisation einer Stiftung sind in den Artikeln 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB) geregelt.

Die Stiftung hat in der Schweiz eine lange Tradition und spielt eine wichtige gesellschaftliche Rolle. Laut dem Schweizer Stiftungsreport 2023 gibt es in der Schweiz rund 14’000 Stiftungen mit einem Gesamtvermögen von knapp 140 Milliarden Franken. Damit zählt die Schweiz weltweit zu den Ländern mit der höchsten Stiftungsdichte.

Für Privatpersonen sind insbesondere zwei Stiftungsarten relevant: die gemeinnützige Stiftung und die Familienstiftung. Daneben kennt das Schweizer Stiftungsrecht weitere Formen, etwa Unternehmens-, kirchliche oder öffentlich-rechtliche Stiftungen, die meist in einem spezifischen rechtlichen oder institutionellen Kontext errichtet werden.

Eine gemeinnützige Stiftung verfolgt einen Zweck, der der Allgemeinheit zugutekommt. Sie kann beispielsweise Stipendien für Studierende finanzieren, ein regionales Museum unterstützen, Forschungsprojekte an Hochschulen fördern, Naturschutzprojekte ermöglichen oder Menschen in sozialen Notlagen unterstützen. 

Erfüllt die Stiftung die gesetzlichen Voraussetzungen, kann sie von den Steuerbehörden als steuerbefreit anerkannt werden.

Eine Familienstiftung dient der Unterstützung von Familienangehörigen. Das Schweizer Recht setzt hierfür enge Grenzen: Sie darf nicht der allgemeinen Vermögensverwaltung oder Nachlassplanung dienen. Sie eignet sich deshalb nicht, um Familienvermögen über Generationen hinweg zu verwalten oder vor einer Erbteilung zu schützen.

Zulässig sind insbesondere Zwecke wie die Unterstützung von Angehörigen in Ausbildungs-, Ausstattungs- oder Fürsorgefragen. Wer eine Familienstiftung gründen möchte, sollte sich deshalb frühzeitig rechtlich beraten lassen.

Welche Voraussetzungen gelten für die Gründung einer Stiftung?

Damit eine Stiftung in der Schweiz gegründet werden kann, müssen verschiedene rechtliche und organisatorische Voraussetzungen erfüllt sein. Besonders wichtig sind ein klar definierter Stiftungszweck, ein ausreichend dotiertes Stiftungsvermögen sowie eine geeignete Organisation (Art. 80 ff  ZGB).

Der Stiftungszweck wird in der Stiftungsurkunde verbindlich festgelegt und bildet die Grundlage für die Tätigkeit der Stiftung. Er bestimmt, wofür das Stiftungsvermögen eingesetzt werden darf, und dient der Stiftungsaufsicht als Massstab für ihre Kontrolle.

Da sich der Stiftungszweck später nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen ändern lässt, sollte er sorgfältig formuliert werden. Gleichzeitig empfiehlt es sich, genügend Spielraum vorzusehen, damit die Stiftung auch auf zukünftige Entwicklungen reagieren kann.

Jede Stiftung benötigt ein Vermögen, mit dem sie ihren Zweck dauerhaft erfüllen kann. Anders als bei anderen Rechtsformen schreibt das Gesetz zwar keinen festen Mindestbetrag vor. Das Vermögen muss jedoch ausreichend sein, damit die Stiftung ihre Aufgaben nachhaltig wahrnehmen kann.

Wie hoch das notwendige Stiftungsvermögen ausfällt, hängt deshalb vom gewählten Zweck und von der geplanten Tätigkeit der Stiftung ab. Entscheidend ist nicht die Höhe des Vermögens allein, sondern ob dessen Erträge oder falls vorgesehen ein geplanter Vermögensverbrauch den Stiftungszweck langfristig finanzieren können. Neben Geld können unter bestimmten Voraussetzungen auch Wertschriften, Immobilien oder andere Vermögenswerte eingebracht werden.

Gut zu wissen

In der Praxis verlangen viele Aufsichtsbehörden bei klassischen Stiftungen ein Anfangsvermögen von mindestens rund 50’000 Franken. Die genaue Summe ist jedoch nicht gesetzlich festgelegt. Entscheidend ist, dass das Vermögen den Stiftungszweck und die laufenden Kosten nachhaltig finanzieren kann.

Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung. Er trägt die Verantwortung dafür, dass der Stiftungszweck erfüllt, das Vermögen sorgfältig verwaltet und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Je nach Grösse der Stiftung gehören dazu unter anderem die strategische Führung, die Genehmigung der Jahresrechnung sowie die Zusammenarbeit mit der Revisionsstelle  und der zuständigen Aufsichtsbehörde. Bereits bei der Gründung sollte deshalb überlegt werden, wer diese Aufgaben übernehmen kann und welche fachlichen Kompetenzen im Stiftungsrat vertreten sein sollten.

So gründen Sie eine Stiftung in der Schweiz

Sind die wichtigsten Voraussetzungen erfüllt, kann die eigentliche Gründung beginnen. Je nach Komplexität des Vorhabens dauert die Gründung in der Regel mehrere Wochen bis einige Monate.

Der Stiftungszweck schützt den ursprünglichen Willen der Gründerin oder des Gründers und stellt sicher, dass das Vermögen dauerhaft diesem Zweck dient. Definieren Sie den Stiftungszweck möglichst präzise und halten Sie ihn in der Stiftungsurkunde fest.

Da sich der Zweck später nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen ändern lässt, empfiehlt sich eine sorgfältige Ausarbeitung – idealerweise mit fachlicher Unterstützung.

Legen Sie fest, welche Vermögenswerte Sie dauerhaft in die Stiftung einbringen möchten. Das Vermögen muss ausreichen, um den Stiftungszweck langfristig zu erfüllen und die laufenden Kosten der Stiftung zu tragen.

Die Stiftungsurkunde bildet die rechtliche Grundlage der Stiftung. Darin werden unter anderem der Stiftungszweck, das Stiftungsvermögen, die Organisation und die Zusammensetzung des Stiftungsrats festgehalten. Die Errichtung erfolgt öffentlich beurkundet oder durch eine Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag).

In der Praxis empfiehlt es sich, den Entwurf der Stiftungsurkunde vor der öffentlichen Beurkundung durch die zuständige Aufsichtsbehörde oder eine spezialisierte Fachperson prüfen zu lassen. Dadurch lassen sich spätere Anpassungen häufig vermeiden.

Bestimmen Sie die Mitglieder des Stiftungsrats. Dieser trägt die oberste Verantwortung für die Stiftung. Er verwaltet das Stiftungsvermögen, trifft strategische Entscheide und stellt sicher, dass der Stiftungszweck dauerhaft erfüllt wird.

Achten Sie darauf, dass die erforderlichen Kompetenzen, beispielsweise in den Bereichen Recht, Finanzen oder dem Fördergebiet der Stiftung, vertreten sind.

Sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird die Stiftung im Handelsregister eingetragen. Mit diesem Eintrag erhält sie ihre Rechtspersönlichkeit und kann beispielsweise Verträge abschliessen sowie Vermögen in ihrem eigenen Namen halten und verwalten.

Nach der Gründung untersteht die Stiftung der zuständigen Stiftungsaufsicht. Diese überprüft regelmässig, ob das Stiftungsvermögen entsprechend dem Stiftungszweck eingesetzt wird und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Je nach Tätigkeitsgebiet ist eine kantonale oder die Eidgenössische Stiftungsaufsicht zuständig.

Mit der Eintragung ins Handelsregister ist die Stiftung rechtlich errichtet. Bevor sie ihre Tätigkeit aufnimmt, sollten auch die organisatorischen Grundlagen geschaffen werden. Dazu gehören in der Regel ein Geschäftskonto, eine funktionierende Buchhaltung sowie Prozesse für die Vermögensverwaltung und den Zahlungsverkehr.

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Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

Je nach Komplexität der Stiftung liegen die einmaligen Gründungskosten häufig im Bereich von rund 10’000 bis 15’000 Franken. Darin enthalten sind je nach Situation insbesondere Kosten für Notariat, Handelsregister, rechtliche und steuerliche Beratung sowie gegebenenfalls weitere Abklärungen mit der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Einmalige Kosten:

  • Notariat
  • Handelsregister
  • Rechts-/Steuerberatung

Laufende Kosten:

  • Buchhaltung
  • Vermögensverwaltung
  • Revision
  • Aufsicht

Die tatsächlichen Kosten hängen unter anderem vom Beratungsbedarf, dem Stiftungszweck und dem Kanton ab, in dem die Stiftung gegründet wird.

Welche steuerlichen Aspekte gelten für Stiftungen?

Grundsätzlich unterliegen Stiftungen in der Schweiz der Gewinn- und Kapitalsteuer. Ob eine Stiftung steuerpflichtig ist oder von einer Steuerbefreiung profitieren kann, hängt wesentlich davon ab, welchen Zweck sie verfolgt. Die Steuerbefreiung wird von den zuständigen kantonalen Steuerbehörden geprüft.

Wann kann eine gemeinnützige Stiftung steuerbefreit werden?

Gemeinnützige Stiftungen können von der Steuer befreit werden, wenn sie ausschliesslich und unwiderruflich öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgen. Zudem müssen ihre Mittel vollständig für diesen Zweck eingesetzt werden und dürfen nicht den Interessen einzelner Personen dienen.

Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, beurteilen die zuständigen Steuerbehörden. Eine Steuerbefreiung muss beantragt und anerkannt werden. Auch wenn eine Stiftung steuerbefreit ist, bleibt sie verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und gegenüber den zuständigen Behörden Rechenschaft abzulegen.

Welche steuerlichen Unterschiede gibt es zur Familienstiftung?

Familienstiftungen verfolgen keinen gemeinnützigen Zweck, sondern dienen gesetzlich zulässigen Familienzwecken. Deshalb erfüllen sie die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung in der Regel nicht und werden steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.

Da die steuerliche Behandlung von der konkreten Ausgestaltung der Stiftung abhängt, empfiehlt sich vor der Gründung eine individuelle steuerliche Beratung.

Ihre nächsten Schritte kompakt in der Checkliste «Stiftung gründen»

Die Gründung einer Stiftung will gut vorbereitet sein. Bevor Sie Vermögen dauerhaft einem bestimmten Zweck widmen, lohnt es sich, die wichtigsten Fragen zu klären – von der Wahl des Stiftungszwecks über das notwendige Vermögen bis hin zu den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen.

Mit unserer Checkliste erhalten Sie einen kompakten Überblick über alle wichtigen Schritte der Stiftungsgründung.

Häufige Fragen zur Gründung einer Stiftung in der Schweiz

  • Grundsätzlich kann jede handlungsfähige natürliche oder juristische Person eine Stiftung gründen. Voraussetzung ist, dass Vermögen dauerhaft einem rechtlich zulässigen Stiftungszweck gewidmet wird und die gesetzlichen Anforderungen gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch erfüllt sind.

  • Die Dauer hängt von der Komplexität des Vorhabens und der Vorbereitung der Unterlagen ab. In der Regel dauert die Gründung mehrere Wochen bis einige Monate. Werden steuerliche Fragen oder besondere rechtliche Abklärungen notwendig, kann sich der Prozess verlängern.

  • Ja. Eine Stiftung kann von einer einzelnen Person gegründet werden. Voraussetzung ist, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und ausreichend Vermögen dauerhaft für den festgelegten Zweck eingebracht wird. Für die Führung schreibt das Gesetz zwar keine bestimmte Anzahl von Stiftungsratsmitgliedern vor, in der Praxis wird jedoch häufig ein mehrköpfiger Stiftungsrat gewählt, damit die erforderlichen fachlichen Kompetenzen und eine angemessene Organisation sichergestellt sind.

  • Ja. Grundsätzlich ist dafür kein Wohnsitz in der Schweiz erforderlich. Entscheidend ist, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden und die Stiftung die Anforderungen an Sitz, Organisation und Vertretung in der Schweiz erfüllt. Je nach Ausgangslage empfiehlt sich eine rechtliche Beratung.

  • Ja. Eine Stiftung kann nicht nur zu Lebzeiten durch eine öffentliche Urkunde errichtet werden, sondern auch durch eine Verfügung von Todes wegen, also mittels Testament oder Erbvertrag.

  • Eine eigene Stiftung eignet sich vor allem dann, wenn Vermögen dauerhaft einem eigenen Zweck gewidmet und unabhängig verwaltet werden soll. Wer ein kleineres Vermögen einbringen oder den administrativen Aufwand reduzieren möchte, fährt häufig mit einer Zustiftung oder einer Unterstiftung unter einer Dachstiftung besser.

    In der Praxis werden eigene Stiftungen häufig ab einem Vermögen im mittleren sechsstelligen bis siebenstelligen Frankenbereich geprüft. Eine feste gesetzliche Grenze gibt es jedoch nicht. Entscheidend ist, dass Vermögen und Erträge den Stiftungszweck langfristig finanzieren können.

  • Ja. Eine Stiftung kann Spenden sammeln und entgegennehmen, sofern dies ihrem Stiftungszweck entspricht. Gerade gemeinnützige Stiftungen finanzieren Projekte häufig nicht nur mit dem eingebrachten Stiftungsvermögen, sondern auch mit freiwilligen Zuwendungen von Privatpersonen, Unternehmen oder über Legate.

  • Nur in Ausnahmefällen. Da der Stiftungszweck den Willen der Gründerin oder des Gründers dauerhaft sichern soll, kann er nur unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen geändert werden.

  • Ja, allerdings nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen. Beispielsweise dann, wenn der Stiftungszweck dauerhaft nicht mehr erfüllt werden kann oder andere gesetzliche Gründe vorliegen. Über eine Aufhebung entscheidet nicht die Gründerin oder der Gründer allein, sondern die zuständige Behörde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Hinweis: Dieser Beitrag vermittelt die wichtigsten Grundlagen für die Gründung einer Stiftung. Bei komplexeren rechtlichen oder steuerlichen Themen empfiehlt sich eine Beratung durch eine Rechts- oder Treuhandfachperson.

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