AG gründen in der Schweiz: So gelingt die Gründung Schritt für Schritt

15.04.2026

Viele verbinden die Aktiengesellschaft (AG) mit grossen Unternehmen. Doch auch für ambitionierte KMU oder wachstumsorientierte Startups kann die AG eine passende Rechtsform sein. Wer eine AG gründen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen – etwa beim Aktienkapital, bei der Liberierung und bei den formellen Gründungsschritten. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie die Gründung einer AG in der Schweiz Schritt für Schritt abläuft.

In Kürze

  • Für die Gründung einer AG braucht es ein Aktienkapital von mindestens 100'000 Franken, davon müssen 50'000 Franken liberiert werden.
  • Die AG entsteht rechtlich erst mit dem Eintrag ins Handelsregister.
  • Eine AG eignet sich besonders für Unternehmen mit Wachstumsplänen oder Investor:innen.
  • Zur Gründung gehören mehrere Schritte, etwa Statuten, Kapitaleinzahlungskonto, notarielle Beurkundung und Handelsregistereintrag. Unsere Checkliste hilft Ihnen, den Prozess strukturiert vorzubereiten.

Um den Gründungsprozess besser einordnen zu können, hilft es zunächst, die wichtigsten Merkmale der Aktiengesellschaft zu verstehen.

Was ist eine AG?

Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet: Das Unternehmen ist rechtlich eigenständig und haftet grundsätzlich mit seinem Gesellschaftsvermögen. Für Aktionär:innen bleibt das private Vermögen in der Regel geschützt.

Ein zentrales Merkmal der AG ist die Aufteilung des Kapitals in Aktien. Diese können übertragen oder verkauft werden. Dadurch eignet sich die AG besonders für Unternehmen, die wachsen oder später Kapital von Investor:innen aufnehmen möchten.

Neben der Kapitalstruktur bringt die AG auch eine klare organisatorische Struktur mit sich.

Zu den zentralen Organen gehören:

  • die Generalversammlung der Aktionär:innen
  • der Verwaltungsrat
  • gegebenenfalls eine Revisionsstelle

Diese Struktur schafft Transparenz und klare Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens.

AG oder GmbH: Welche Rechtsform passt besser?

Viele Gründer:innen vergleichen bei der Wahl der Rechtsform vor allem die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Beide gehören zu den häufigsten Kapitalgesellschaften in der Schweiz und bieten eine Haftungsbeschränkung. Dennoch unterscheiden sie sich in einigen wichtigen Punkten.

Die GmbH eignet sich häufig für kleinere Unternehmen oder Gründungen mit überschaubarem Kapitalbedarf. Die AG dagegen bietet mehr Flexibilität bei der Kapitalstruktur und wird oft gewählt, wenn Wachstum oder Investor:innen eine Rolle spielen.

Die wichtigsten Unterschiede zwischen AG und GmbH auf einen Blick

MerkmalAGGmbH
Merkmal
Mindestkapital
AG
CHF 100’000
GmbH
CHF 20’000
Merkmal
Haftung
AG
Gesellschaftsvermögen
GmbH
Gesellschaftsvermögen
Merkmal
Kapitalstruktur
AG
Aktien
GmbH
Stammanteile
Merkmal
Investorenaufnahme
AG
einfach
GmbH
eingeschränkt

Ist die AG die richtige Rechtsform für mich?

Die Gründung einer AG eignet sich insbesondere, wenn

  • Sie Kapital von Investor:innen aufnehmen möchten
  • Ihr Unternehmen Wachstum und Skalierung plant
  • Sie eine klare Kapitalstruktur mit Aktien bevorzugen
  • Sie eine professionelle Unternehmensstruktur aufbauen möchten

Für kleinere Unternehmen ohne hohen Kapitalbedarf kann hingegen eine GmbH oder Einzelfirma ausreichend sein.

Voraussetzungen für die Gründung einer AG in der Schweiz

Damit eine AG gegründet werden kann, müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Diese betreffen vor allem Kapital, Organisation und formelle Gründungsdokumente. 

Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  • ein Aktienkapital von mindestens 100'000 Franken
  • eine Liberierung von mindestens 50’000 Franken bei der Gründung
  • ein Firmensitz in der Schweiz
  • ein Verwaltungsrat mit mindestens einem Mitglied mit Wohnsitz in der Schweiz
  • die Statuten der Gesellschaft
  • gegebenenfalls eine Revisionsstelle

Sind diese Grundlagen erfüllt, kann die eigentliche Gründung vorbereitet werden.

Liberierung des Aktienkapitals

Ein zentraler Bestandteil der AG-Gründung ist die sogenannte Liberierung des Aktienkapitals. Damit ist die Einzahlung des Kapitals gemeint, das für die Gründung der Gesellschaft vorgesehen ist.

Bei einer AG beträgt das Mindestkapital 100'000 Franken. Mindestens 50'000 Franken müssen bei der Gründung einbezahlt werden. Die Liberierung kann auf verschiedene Weisen erfolgen:

  • Bareinlage: Das Kapital wird als Geldbetrag einbezahlt.
  • Sacheinlage: Statt Geld können auch Vermögenswerte wie Maschinen, Fahrzeuge oder Patente eingebracht werden. Diese müssen jedoch bewertet und dokumentiert werden.

Damit die Liberierung nachgewiesen werden kann, wird das Kapital auf ein spezielles Konto einbezahlt. Dieses sogenannte Kapitaleinzahlungskonto dient als Bestätigung gegenüber der Notar:in und dem Handelsregister, dass das erforderliche Kapital vorhanden ist.

Kapitaleinzahlungskonto bei PostFinance

Für die Gründung Ihrer AG können Sie ein Kapitaleinzahlungskonto bei PostFinance eröffnen und die Liberierung einfach und sicher abwickeln.

Schritt für Schritt zur eigenen AG – von der Idee bis zum Handelsregister

Die Gründung einer AG folgt einem klar definierten Ablauf. Viele Schritte betreffen organisatorische Vorbereitungen, andere sind gesetzlich vorgeschrieben.

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Schritte auf dem Weg zur eigenen Aktiengesellschaft.

Am Anfang steht die Geschäftsidee. Bevor formelle Schritte eingeleitet werden, sollte klar sein:

  • welches Problem Ihr Unternehmen löst
  • wer Ihre Zielgruppe ist
  • wie Ihr Geschäftsmodell funktioniert

Ein Businessplan ist zwar nicht zwingend erforderlich, hilft jedoch häufig dabei, die Planung zu strukturieren.

Im nächsten Schritt wird entschieden, wie hoch das Aktienkapital sein soll und wie es aufgeteilt wird. Dazu gehört auch die Festlegung der Anzahl und des Nennwerts der Aktien.

Das Aktienkapital beträgt mindestens 100'000 Franken und wird in einzelne Aktien aufgeteilt, z. B.:

  • 1’000 Aktien à 100 Franken
  • 100 Aktien à 1'000 Franken

Beide Varianten ergeben das gleiche Kapital, unterscheiden sich aber in der Flexibilität. Eine grössere Anzahl von Aktien mit kleinerem Nennwert erleichtert später die Aufteilung von Beteiligungen oder die Aufnahme von Investor:innen.

Die gewählte Struktur bildet die Grundlage für die spätere Eigentümerstruktur und sollte daher bewusst festgelegt werden.

Als Nächstes wird festgelegt, wer die Verantwortung für das Unternehmen trägt und wie die Kontrolle organisiert ist. Dabei spielen der Verwaltungsrat und je nach Unternehmensgrösse die Revisionsstelle eine zentrale Rolle.

Der Verwaltungsrat ist das oberste Führungsorgan. Er bestimmt die strategische Ausrichtung, überwacht die Geschäftsführung und stellt sicher, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Mindestens ein Mitglied muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben.

Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung und sorgt für Transparenz gegenüber Aktionär:innen. Kleinere Unternehmen können auf eine Revision verzichten (Opting-out), wenn sie weniger als zehn Vollzeitstellen haben und alle Aktionär:innen zustimmen.

Der Firmenname ist ein zentrales Element der Unternehmensidentität und muss den Zusatz «AG» enthalten. Zudem darf er nicht mit bestehenden Firmen verwechselt werden.

Parallel dazu wird der rechtliche Sitz der AG bestimmt. Dieser hat Einfluss auf Zuständigkeiten, etwa bei Behörden oder Steuern, und sollte daher bewusst gewählt werden.

Die Statuten bilden die rechtliche Grundlage der AG. Sie regeln unter anderem den Unternehmenszweck, die Höhe des Aktienkapitals sowie die Organisation der Gesellschaft.

Da die Statuten später verbindlich sind, lohnt es sich, sie sorgfältig zu formulieren, insbesondere wenn mehrere Aktionär:innen beteiligt sind oder langfristiges Wachstum geplant ist. Sie werden im Rahmen der Gründung von der Notar:in und vom Handelsregister formal geprüft.

Für die Gründung einer AG muss das Aktienkapital auf ein Kapitaleinzahlungskonto einbezahlt werden. Dieses Konto dient als Nachweis gegenüber der Notar:in und dem Handelsregister, dass das erforderliche Kapital vorhanden ist. Nach der Eintragung der AG wird das Konto in ein reguläres Geschäftskonto umgewandelt.

Mit dem Kapitaleinzahlungskonto von PostFinance können Sie die Liberierung Ihres Aktienkapitals einfach und sicher abwickeln und erhalten die notwendigen Bestätigungen für die Gründung aus einer Hand.

In diesem Schritt wird das Aktienkapital effektiv einbezahlt oder als Sachanlage eingebracht. Die Liberierung ist Voraussetzung für die notarielle Gründung und muss entsprechend dokumentiert werden. Bei Sacheinlagen sind zusätzliche Nachweise und Bewertungen erforderlich.

Die Gründung einer AG muss öffentlich beurkundet werden. Bei der Beurkundung durch die Notar:in werden die Statuten genehmigt und die Gründung formell beschlossen. Dabei entsteht die Gründungsurkunde, die alle wesentlichen Angaben zur Gesellschaft enthält und von den Gründer:innen unterzeichnet wird.

Wichtig zu wissen: Bei dem Termin müssen alle relevanten Unterlagen vollständig vorliegen. Dazu gehören unter anderem:

  • die Statuten
  • die Bestätigung über die Kapitaleinzahlung
  • die Angaben zu Verwaltungsrat und Geschäftsführung

Die Notar:in prüft, ob die Gründung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, und beurkundet den Vorgang offiziell. Inhaltliche oder strategische Fragen – etwa zur Ausgestaltung der Statuten – werden dabei jedoch nicht vertieft beurteilt.

Nach der notariellen Beurkundung werden die Unterlagen beim Handelsregister eingereicht.

Erst mit dem Eintrag ins Handelsregister entsteht die AG rechtlich als juristische Person. Ab diesem Zeitpunkt kann das Unternehmen offiziell tätig werden.

Nach der Gründung erfolgen weitere organisatorische Aufgaben, die für den operativen Start wichtig sind, wie z. B.:

  • Eröffnung eines Geschäftskontos
  • Anmeldung bei der AHV
  • Prüfung der Mehrwertsteuerpflicht
  • Abschluss notwendiger Versicherungen

Gerade beim Thema Versicherungen lohnt es sich, frühzeitig Klarheit zu schaffen. Welche Absicherungen sinnvoll oder notwendig sind, hängt von Ihrer Tätigkeit und Unternehmensstruktur ab. Einen Überblick dazu finden Sie im Beitrag «Versicherungen bei der Gründung».

Diese Schritte stellen sicher, dass Ihr Unternehmen rechtlich und administrativ korrekt aufgestellt ist.

Wie lange dauert eine AG-Gründung?

Die Dauer einer AG-Gründung hängt vor allem von der Vorbereitung ab. Sind alle Unterlagen vorhanden, dauert der formelle Prozess meist zwei bis vier Wochen.

Zeit benötigen insbesondere:

  • die Erstellung der Statuten
  • der notarielle Termin
  • die Bearbeitung beim Handelsregister

Mit einer guten Vorbereitung lassen sich Verzögerungen vermeiden, und die Gründung kann effizient umgesetzt werden.

Wie viel kostet eine AG-Gründung?

Neben dem Aktienkapital fallen bei der Gründung einer AG weitere Kosten an.

Typische Kostenpunkte sind:

  • Notariatskosten
  • Gebühren für das Handelsregister
  • Bankgebühren für das Kapitaleinzahlungskonto
  • Beratungskosten
  • gegebenenfalls Kosten für eine Revisionsstelle

Je nach Aufwand und Kanton können sich diese Kosten auf mehrere Tausend Franken belaufen. Einen vertieften Überblick über typische Kostenpunkte und deren Zusammensetzung finden Sie im Beitrag «Kosten Firmengründung».

Rechte und Pflichten des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat ist das zentrale Führungsorgan der AG. Zu seinen primären Aufgaben gehören:

  • die strategische Führung des Unternehmens
  • die Organisation der Gesellschaft
  • die Aufsicht über die Geschäftsleitung
  • die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Bei Pflichtverletzungen kann der Verwaltungsrat unter Umständen persönlich haftbar gemacht werden.

Checkliste: AG gründen in der Schweiz

Die Gründung einer AG umfasst mehrere Schritte – von der Kapitalplanung bis zum Abschluss der wichtigsten Versicherungen. Mit einer klaren Übersicht behalten Sie den gesamten Prozess im Blick.

Unsere Checkliste «AG gründen» fasst alle Schritte und notwendigen Dokumente übersichtlich zusammen und hilft Ihnen, Ihre Gründung in der Schweiz strukturiert vorzubereiten.

Häufige Fragen zur AG-Gründung in der Schweiz

  • Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 Franken erforderlich. Davon müssen mindestens 50'000 Franken bei der Gründung einbezahlt werden (Liberierung). Der Rest kann später einbezahlt werden.

  • Nein, eine AG kann nicht ohne Kapital gegründet werden. Das Mindestaktienkapital ist gesetzlich vorgeschrieben. Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch Sacheinlagen anstelle von Geld eingebracht werden.

  • In der Regel dauert die Gründung einer AG zwei bis vier Wochen. Die Dauer hängt vor allem davon ab, wie gut die Unterlagen vorbereitet sind und wie schnell Notar:in und Handelsregister arbeiten. Eine sorgfältige Vorbereitung kann den Prozess deutlich beschleunigen.

  • Grundsätzlich haftet die AG mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Aktionär:innen haften in der Regel nicht mit ihrem Privatvermögen. Der Verwaltungsrat kann jedoch bei Pflichtverletzungen persönlich haftbar gemacht werden.

  • Grundsätzlich ja, eine AG benötigt eine Revisionsstelle zur Prüfung der Jahresrechnung. Kleinere Unternehmen können jedoch darauf verzichten (Opting-out), wenn sie weniger als zehn Vollzeitstellen haben und alle Aktionär:innen zustimmen. Ob ein Verzicht sinnvoll ist, hängt von der Unternehmenssituation ab.

  • Ja, eine Umwandlung ist nach dem Fusionsgesetz möglich. Dabei werden Vermögenswerte und Strukturen in die neue Rechtsform überführt. Eine solche Umwandlung sollte sorgfältig geplant und rechtlich sowie steuerlich geprüft werden.

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