Muss man das ganze Geld aus der Säule 3a vor der Pensionierung auf einmal beziehen?
Ja und Nein.
Ja, falls Sie nur ein einziges Vorsorgekonto 3a haben. Denn das Guthaben eines Vorsorgekontos 3a kann nur gesamthaft bezogen werden. Ein Teilbezug ist nicht möglich. Falls das Guthaben in Vorsorgefonds investiert ist, wird es vor der Auszahlung zum aktuellen Wert verkauft.
Nein lautet die Antwort, falls Sie mehrere 3a-Lösungen haben (das kann beim selben Finanzinstitut oder bei verschiedenen Banken sein). In diesem Fall können Sie die 3a-Konten vorzeitig oder nach der Pensionierung gestaffelt auflösen, wobei Sie pro Vorsorgekonto 3a wiederum das gesamte Guthaben beziehen müssen. Ein gestaffelter Bezug bringt allenfalls Steuervorteile.