Vorsorgen lohnt sich. Nach der Pensionierung fallen die Renten aus der staatlichen (AHV) und beruflichen (BVG) Vorsorge in der Regel deutlich tiefer aus als das bisherige Einkommen. Zusätzlich können Vorsorgelücken entstehen, wenn Sie Teilzeit arbeiten oder Ihre Erwerbstätigkeit zum Beispiel aufgrund einer Weiterbildung, einer Babypause oder einer Weltreise unterbrochen haben. Mit Einzahlungen in die Säule 3a können Sie diese Lücken schliessen. Das müssen Sie über die Vorsorge mit der Säule 3a wissen.
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Wir zeigen Ihnen, wie viel und bis wann Sie in die Säule 3a einzahlen können
01.01.2026
Bis wann und wie viel Geld kann ich jährlich auf das Vorsorgekonto 3a einzahlen? Erfahren Sie in diesem Beitrag, welche gesetzlichen Maximalbeträge fürs Jahr 2026 gelten und welche Termine Sie beachten müssen, damit Ihre Überweisungen und Aufträge auf Ihr Vorsorgekonto 3a bis 31. Dezember fristgerecht verbucht und für das Steuerjahr 2026 berücksichtigt werden können.
Wie viel kann ich in die Säule 3a einzahlen?
Packen Sie wenn immer möglich die Chance, Ihre Vorsorgelösung 3a bis zum jährlichen Maximalbetrag auszuschöpfen. So sorgen Sie nicht nur für ein finanziell entspannteres Alter vor, sondern Sie können auch maximal Steuern sparen, da Sie die Einzahlungen in die Säule 3a vom steuerbaren Einkommen abziehen können.
Säule 3a: Maximalbeträge fürs Jahr 2026
Einzahlungen sind jährlich bis zum festgelegten Maximalbetrag möglich. Für das Jahr 2026 bedeutet dies konkret:
- Sind Sie Angestellte:r mit BVG-Pensionskasse? Sie können max. CHF 7‘258.– einzahlen.
- Sind Sie Erwerbstätige:r ohne Pensionskasse? Sie können bis zu 20% Ihres Erwerbseinkommens, max. CHF 36‘288.–, einzahlen.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich in die Säule 3a einzahlen?
Um in die Säule 3a einzahlen zu können, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielen.
Wie kann ich berechnen, wie hoch die Steuerabzüge sind, wenn ich in die Säule 3a einzahle?
Den Betrag, den Sie pro Jahr in die Säule 3a einzahlen, können Sie bis zum gesetzlich festgelegten Maximalbetrag vollständig von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen – unabhängig davon, ob Sie diesen auf ein Vorsorgekonto 3a einzahlen oder in Vorsorgefonds bzw. in eine 3a-Lebensversicherung investieren. Mit unserem Rechner «Vorsorgen und Steuern sparen» berechnen Sie mit wenigen Klicks, wie viel Steuern Sie mit Ihren Einzahlungen in die Säule 3a jährlich sparen und wie sich Ihre Einzahlungen über die Dauer entwickeln.
Wie lange kann ich in die Säule 3a einzahlen?
In der Regel bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters. Falls Sie nachweislich über das ordentliche Rentenalter hinaus erwerbstätig sind, können Sie die Säule 3a für maximal fünf Jahre weiterführen und während dieser Zeit weiterhin Einzahlungen vornehmen.
Kann ich rückwirkend in die Säule 3a einzahlen?
Ja. Nachzahlungen in die Säule 3a sind neu unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wer im Jahr 2025 oder in den Folgejahren den Maximalbetrag nicht vollständig einbezahlt hat, kann diese Beitragslücke seit diesem Jahr nachträglich schliessen. Für jedes Beitragsjahr ab 2025 haben Sie künftig bis zu zehn Jahre Zeit, um nicht ausgeschöpfte oder verpasste Einzahlungen nachzuholen. Eine im Jahr 2025 entstandene Beitragslücke können Sie also spätestens bis 2035 ausgleichen, eine Lücke aus 2026 bis 2036 usw. Eine nachträgliche Einzahlung ist nur für maximal zehn Jahre rückwirkend möglich. Die Erst-und Nachzahlungen können Sie vollumfänglich von den Steuern abziehen.
Welche Voraussetzungen muss ich für eine Nachzahlung erfüllen?
Nachzahlungen sind gemäss der Verordnungsänderung erst möglich, sobald der Maximalbetrag des laufenden Jahres ausgeschöpft ist. Wenn Sie zum Beispiel 2025 nichts oder nicht den Maximalbetrag einbezahlt haben, müssen Sie 2026 zuerst den Maximalbetrag fürs Jahr 2026 einzahlen. Erst dann können Sie das Beitragsjahr 2025 auffüllen. Zudem müssen Sie im Jahr des Einkaufs sowie im Jahr der nachträglichen Einzahlung über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz verfügen. Bitte beachten Sie auch, dass Sie eine Nachzahlung vorgängig bei der Vorsorgeeinrichtung beantragen müssen und Nachzahlungen nur möglich sind, solange kein Bezug der Altersleistung erfolgt ist.
Wichtig zu wissen:
- Sowohl im Einzahlungsjahr als auch im Jahr, für das nachbezahlt werden soll, muss die Vorsorgenehmer:in zur Einzahlung in die Säule 3a berechtigt sein.
- Zuerst muss der Maximalbetrag des aktuellen Jahres einbezahlt werden, bevor eine Lücke geschlossen werden kann.
- Pro Beitragslücke ist nur ein einziger Einkauf möglich. Das heisst: Die Lücke muss mit einer Einzahlung in einem Jahr vollständig geschlossen werden. Die Nachzahlungen können nicht auf mehrere Jahre verteilt werden.
- Es können nachträglich nur Beitragslücken ab dem Jahr 2025 geschlossen werden.
Wie eröffne ich mein Vorsorgekonto 3a?
Sie haben noch kein Vorsorgekonto 3a? Eröffnen Sie Ihr Vorsorgekonto 3a in wenigen Schritten im E-Finance und tätigen Sie gleich Ihre Einzahlung, entweder als einmaliger Betrag oder am besten als «Dauerauftrag Maximalbetrag». So ist gewährleistet, dass jedes Jahr der volle Betrag einbezahlt wird. Im nächsten Schritt können Sie zwischen dem «Konto 3a» als verzinste Variante und der Anlage in Vorsorgefonds wählen. Mit Vorsorgefonds können Sie längerfristig von höheren Renditechancen profitieren, als wenn Sie Ihr Geld über viele Jahre auf dem verzinsten Vorsorgekonto 3a ruhen lassen. Wie alle Anlagen unterliegen jedoch auch Vorsorgefonds gewissen Schwankungen.
Wir unterstützen Sie, Ihre finanzielle Zukunft zu planen
Informieren Sie sich online über unsere Vorsorgelösungen oder vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Fachexpert:innen für eine persönliche Beratung. Gemeinsam entwickeln wir ein Vorsorgestrategie, die exakt auf Ihre persönliche Situation und Ziele zugeschnitten ist.