Was zum digitalen Bitcoin- und Kryptonachlass gehört
Alles, was online einen Wert hat, gehört zum digitalen Nachlass: E-Mail-Konten, Guthaben auf Plattformen, digitale Abonnements, Cloud-Daten und zunehmend Kryptowährungen. Bei den meisten digitalen Werten können Erb:innen über den Anbieter Zugang beantragen. Bei Kryptowährungen hängt das entscheidend davon ab, wo und wie sie verwahrt werden.
Liegen die Kryptovermögenswerte bei einer Bank oder Kryptobörse, also in einem sogenannten Custodial Wallet, gibt es eine Anlaufstelle. Der Anbieter verwahrt die Coins, der Zugang läuft über Login, Passwort und meist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA), einen zeitlich begrenzten Code, den eine App auf dem Smartphone generiert.
Was im Erbfall geschieht, hängt allerdings davon ab, in welchem Land der Anbieter reguliert ist und wie deren Erbfallprozesse ausgestaltet sind. Bei einem regulierten Schweizer Finanzinstitut wie PostFinance werden Konten automatisch gesperrt, sobald die Bank vom Todesfall erfährt. Das geschieht zum Schutz der Erb:innen. Zugang erhalten sie nach Vorlage der erforderlichen Erbenlegitimation. Wie Bankgeschäfte im Todesfall bei PostFinance im Detail geregelt sind, erfahren Sie im Blogartikel «Bankgeschäfte im Todesfall – was ist zu tun?».
Nicht alle Anbieter sperren Konten automatisch, und Erbfallprozesse variieren je nach Plattform und Standort stark. Ausländische Anbieter sind nicht immer mit den hiesigen Erbfallregelungen vertraut, und ein Schweizer Erbschein wird bei ausländischen Kryptobörsen nicht zwingend als ausreichend anerkannt.
Liegt das Kryptovermögen hingegen in einer privaten Wallet, also einem Non-Custodial Wallet, trägt allein die Besitzer:in die Verantwortung. Der Zugang läuft über den privaten Schlüssel oder die sogenannte Seed-Phrase, eine Abfolge von 12 bis 24 gewöhnlichen Wörtern, die als Generalschlüssel für die gesamte Wallet gilt. Im Erbfall entstehen genau hier oft die grössten Schwierigkeiten, wenn diese Zugangsdaten nicht dokumentiert und sicher hinterlegt wurden.