Kryptowährungen versteuern − so geht’s!

09.08.2024

Wie alle anderen Vermögensanlagen müssen auch Kryptowährungen in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. In diesem Beitrag zeigen wir auf, was es bei den verschiedenen Investitionsmöglichkeiten bezüglich Einkommens- und Vermögenssteuer zu beachten gilt.

In Kürze

  • Kryptowährungen werden als Vermögen in der Steuererklärung angegeben, und zwar zum Jahresendkurs
  • Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen sind nicht einkommenssteuerpflichtig, es sei denn, es handelt sich um gewerbsmässigen Handel
  • Einkünfte aus Kryptowährungsanlagen, wie beispielsweise Einkommen aus Staking, müssen als Einkommen deklariert werden

Die wenigsten bezahlen gerne Steuern, dennoch ist es eine unvermeidliche Pflicht – auch bei Anlagen in Kryptowährungen. Die gute Nachricht: Die Versteuerung von Kryptos ist nicht speziell kompliziert. Sie werden in der Schweiz ähnlich wie andere Wertpapiere behandelt. Gleich vorweg: Für viele Privatinvestor:innen ist vor allem die Vermögenssteuer relevant. Aber der Reihe nach.

Vermögenssteuer auf Kryptowährungen

Wie bei allen Wertpapieren zählen Kryptowährungen zum steuerbaren Vermögen – die Frage ist nur, zu welchem Kurs sie versteuert werden. Für die gängigsten Kryptowährungen ermittelt die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) Ende Jahr einen offiziellen Kurswert, der auf dem Durchschnitt der Kurse von verschiedenen Handelsplattformen basiert.

Für Währungen, bei denen die ESTV aufgrund fehlender regelmässiger und repräsentativer Handelsaktivitäten keinen Endjahreskurs festlegt, kann der Wert von einer Krypto-Informationsplattform wie CoinMarketCap oder CoinGecko übernommen werden.

Einkommenssteuer auf Kryptowährungen

Für die meisten Anleger:innen haben Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen (Kauf und Verkauf) keinen Einfluss auf die Einkommenssteuer. Das heisst, wenn Kryptowährungen gekauft und später mit Gewinn verkauft werden, ist dieser Gewinn steuerfrei. Im Gegenzug können Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Erträge aus Kryptowährungen als Einkommen deklariert werden müssen. Dazu gehören folgende: 

Airdrops

Bei Airdrops werden Kryptowährungen – zu Werbezwecken oder als Belohnung – kostenlos verteilt. Erhaltene Airdrops gelten als Einkommen und müssen entsprechend versteuert werden. Massgeblich für die Steuererklärung ist der Wert, den die Airdrops zum Zeitpunkt des Erhalts aufweisen.

Staking Rewards

Wenn Kryptowährungen zur Unterstützung eines Blockchain-Netzwerks genutzt werden und Belohnungen in Form von zusätzlichen Coins oder Tokens einbringen, spricht man von Staking Rewards. Auch sie müssen zum Wert zum Zeitpunkt des Erhalts der Staking-Belohnung als Einkommen versteuert werden.

Gewerblicher Kryptohandel

Wenn regelmässig und in grossem Umfang mit Kryptowährungen gehandelt wird, kann dies als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden. In diesem Fall müssen die Gewinne aus dem Handel als Einkommen versteuert werden. Die Einstufung als gewerbliche Tätigkeit hängt von verschiedenen Faktoren wie Häufigkeit und Volumen der Transaktionen ab. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, kann der Beizug einer Steuerberater:in sinnvoll sein. Die kantonale Steuerbehörde kann ebenfalls Auskunft geben. 

Krypto-Mining

Erträge aus dem Mining von Kryptowährungen müssen als Einkommen deklariert werden. Grund dafür ist die Einkommensgeneralklausel, eine allgemeine Regel, gemäss der Einkünfte – unabhängig von ihrer Herkunft – grundsätzlich steuerpflichtig sind. In der Regel wird Mining als selbstständige (und damit steuerpflichtige) Erwerbstätigkeit betrachtet. Massgeblich für die Steuererklärung ist der Verkehrswert in Schweizer Franken, den die geminten Kryptowährungen zum Zeitpunkt des Zuflusses aufweisen.

NFT

Non-Fungible Tokens (NFTs) sind einzigartige digitale Vermögenswerte, die häufig im Kunst- und Musikbereich und in virtuellen Sammlungen verwendet werden. Für NFTs gibt es seit Oktober 2023 eigene Regeln bezüglich Besteuerung:

  • Kauf: Der Kauf eines NFT gilt als steuerneutrale Vermögensumschichtung, Transaktionen im Rahmen eines Kaufs sind somit nicht abzugsfähig.
  • Verkauf: Der Verkauf eines NFT gilt grundsätzlich als steuerfreier Kapitalgewinn, ausser im Fall der Gewerbsmässigkeit. Künstler:innen, die durch NFT-Kunst regelmässige Erträge erzielen, unterliegen somit der Einkommenssteuer.
  • Lizenzeinnahmen (Royalties): Einnahmen aus Lizenzen für NFTs werden als Einkünfte aus immateriellen Gütern betrachtet und unterliegen ebenfalls der Einkommenssteuer.
  • Handel: Der NFT-Handel ist in der Regel steuerfrei, sofern er nicht gewerbsmässig erfolgt.

Kreditgeschäfte im dezentralen Finanzsystem

Dezentrale Finanzdienstleistungen (DeFi) umfassen Aktivitäten wie das Verleihen und Leihen von Kryptowährungen. Wenn Investor:innen auf einer dezentralen Kreditplattform als Verleiher:innen tätig sind, sind die erzielten Erträge zum Zeitpunkt der Ausschüttung – spätestens jedoch bei Fälligkeit des Kredits – einkommenssteuerpflichtig. Wer auf einer DeFi-Plattform einen Kredit aufnimmt, kann die bezahlten Schuldzinsen im Schuldenverzeichnis geltend machen.

Erfassen in der Steuererklärung

Kryptoanlagen sind im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis– inklusive Bezeichnung der jeweiligen Kryptowährung – anzugeben. Als Nachweis dient der Steuerauszug, den die meisten Kryptoplattformen erstellen. Er enthält Informationen über Vermögen, Transaktionen und Gewinne.

Nicht alle Plattformen stellen einen Steuerauszug zur Verfügung. Falls dieser fehlt, sollten am 31. Dezember bzw. 1. Januar Screenshots des Wallets erstellt werden. Dies ist umso wichtiger, weil einige Börsen keine rückwirkenden Auswertungen ermöglichen.

Fazit

Die Versteuerung von Kryptowährungen ist keine Hexerei, da sie der Logik von traditionellen Wertpapieren folgt. Aufwändig ist es vor allem für Anleger:innen, die mehrere Wallets besitzen und deren Transaktionen über verschiedene Plattformen verteilt sind. Mittlerweile gibt es aber auch dafür Lösungen: spezialisierte Plattformen, die dabei helfen, sämtliche Wallets zu konsolidieren und einen umfassenden Steuerauszug zu erstellen.

Wer diesen Aufwand scheut und auf der sicheren Seite sein will, ist bei einer Bank besser aufgehoben. Dort sind in der Regel sämtliche Positionen im Vermögensausweis integriert, was den Prozess der Deklaration erheblich vereinfacht.

Wie eingangs erwähnt: Dass Kryptowährungen versteuert werden müssen, daran gibt es nichts zu rütteln. Aber mit einem Verständnis der steuerlichen Anforderungen und Unterstützung durch die richtigen Hilfsmittel wird das Ausfüllen der Steuererklärung deutlich erleichtert. Zudem hat das Ausfüllen der Steuererklärung einen schönen Nebeneffekt – zumindest in erfolgreichen Anlagejahren: Anleger:innen können die finanziellen Erfolge Revue passieren lassen und sich aufs nächste Anlagejahr freuen.

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Wer selbstständig Kryptowährungen über PostFinance handelt, profitiert von vielen Vorteilen wie der jährlichen Vermögensübersicht für die Steuererklärung. 

Disclaimer

Es handelt sich bei den hier erteilten Informationen um generelle Angaben. Im Einzelfall kommt es auf die konkreten Umstände an. Bei Unsicherheiten empfehlen wir den Beizug einer Steuerberater:in.

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