Vereinskonto

Die ideale Lösung für Ihren Verein

Das Vereinskonto bildet die Basis für den Zahlungsverkehr Ihres Vereins. Ihr Konto bewirtschaften Sie am effizientesten elektronisch im E­-Finance.

Vereinskonto: für die Vereinsfinanzen

  • Vereinskonto in CHF oder EUR

  • Vereinsfinanzen unkompliziert im E-Finance verwalten

  • Mitgliederbeiträge mit wenig Aufwand einziehen

  • Vereinssoftware für Ihre Vereinsadministration zu attraktiven Preisen

  • Individuell wählbare Avisierung

  • Voraussetzung

    Das Angebot richtet sich an Vereine ohne wirtschaftlichen Zweck (Freizeitvereine).

    Preise

    Kontoführung
    CHF 5.–/Monat
    PostFinance Cards
    CHF 30.–/Jahr

    Kunden mit Domizil Ausland zahlen eine zusätzliche Gebühr von CHF 25.– pro Vereinskonto und Monat.

    Aktuelle Zinssätze

    Standardavisierung (monatliche Kosten)

    AvisierungszyklusElektronisch im E-FinanceAuf Papier
    Avisierungszyklus
    Quartalsweise
    Elektronisch im E-Finance
    Kostenlos
    Auf Papier
    Kostenlos (B-Post)
    Avisierungszyklus
    Monatlich
    Elektronisch im E-Finance
    Kostenlos
    Auf Papier
    CHF 3.– (B-Post)
    Avisierungszyklus
    Halbmonatlich
    Elektronisch im E-Finance
    Kostenlos
    Auf Papier
    CHF 6.– (A-Post)
    Avisierungszyklus
    Wöchentlich
    Elektronisch im E-Finance
    Kostenlos
    Auf Papier
    CHF 12.– (A-Post)
    Avisierungszyklus
    Täglich (je Ereignis)
    Elektronisch im E-Finance
    Kostenlos
    Auf Papier
    CHF 24.– (A-Post)
  • PostFinance arbeitet mit ausgewählten Softwarepartnern zusammen. Als Vereinskunde erhalten Sie deshalb nur Vereinssoftware, die auf Ihre Bedürfnisse und unser Angebot abgestimmt ist. Zudem profitieren Sie von attraktiven Sonderkonditionen.

    Alle Softwarepakete enthalten mindestens die Module Fakturierung, Automatische Debitorenkontrolle sowie Mitglieder- und Kundenverwaltung.

    • Der Basisvertrag muss durch ein oder mehrere Personen unterzeichnet werden, die gemäss Statuten das Recht haben, den Verein nach aussen zu vertreten. Häufig sind dies der Präsident, der Kassier oder die Vorstandsmitglieder.
    • Die Identifikation erfolgt mit den Statuten und dem aktuell gültigen Wahlprotokoll, aus dem der aktuelle Vorstand ersichtlich ist. Die Statuten müssen in schriftlicher Form vorliegen und über den Zweck des Vereins, seine finanziellen Mittel und seine Organisation Aufschluss geben. Eine Kopie ist ausreichend. Zudem werden alle Personen identifiziert, die den Basisvertrag unterschreiben (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis).
    • Hat ein Verein keine eigenen Statuten, sind stattdessen diejenigen der übergeordneten Organisation/en (Kantonal-/Regionalverein und/oder Dachverband) abzugeben.
    • Ja, das Wahlprotokoll ist immer gemeinsam mit den Statuten einzureichen. Im Wahlprotokoll müssen die aktuellen vertretungsberechtigten Personen mit Name und Vereinsfunktion ersichtlich sein.
    • Für die Änderung von Personen, welche den Verein gemäss Statuten rechtsgültig nach aussen vertreten dürfen, ist PostFinance das betreffende Wahlprotokoll vorzulegen.

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