Wichtige Änderungen und Ihr Handlungsbedarf

Anpassungen im Schweizer Zahlungsverkehr

Der Finanzplatz Schweiz entwickelt sich laufend weiter. Auch PostFinance passt sich internationalen Standards an. Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu aktuellen Änderungen im Zahlungsverkehr.

Die drei erläuterten Anpassungen betreffen unterschiedliche Bereiche des Zahlungsverkehrs. Von der Rechnungsstellung über Zahlungsaufträge bis hin zu elektronischen Kontoauszügen. 

Je nach eingesetzter Software und genutzten Dienstleistungen sind Sie möglicherweise von allen oder nur einzelnen Änderungen betroffen. 

  • Wenn Sie QR-Rechnungen erstellen, Zahlungsdateien im Format pain.001 übermitteln und camt-Meldungen (Avisierungen) von PostFinance empfangen, sind alle drei Massnahmen für Sie relevant. 

  • Falls Sie hingegen nur einzelne dieser Funktionen nutzen, betrifft Sie lediglich der jeweils zugehörige Themenbereich. 

Strukturierte Adressen bei QR-Rechnungen

Seit November 2025 müssen QR-Rechnungen strukturierte Adressen enthalten. PostFinance unterstützt QR-Rechnungen mit unstrukturierten Adressen noch bis zum 13. November 2026 über alle Kanäle (E-Finance, App usw.). Falls Sie die Umstellung nicht bis 13. November 2026 vornehmen, kann es sein, dass Finanzinstitute QR-Rechnungen ohne strukturierte Adressen bei der Bezahlung ablehnen.

Strukturierte Adressen bei Zahlungsaufträgen (pain.001)

Die Elektronischen Zahlungsaufträge mit dem XML-Format pain.001 und mit unstrukturierten Adressen werden von PostFinance vorerst nicht strikt abgewiesen. 

Eine erfolgreiche Abwicklung bis zum Zahlungsempfänger kann aber nicht garantiert werden. PostFinance gibt daher die dringende Empfehlung, ab dem 13. November 2026 ausschliesslich strukturierte Adressen für alle Zahlungsarten und Adresstypen im pain.001 zu verwenden. 

Was ist eine strukturierte Adresse?

Eine strukturierte Adresse besteht aus klar getrennten Datenfeldern wie:

  • Strasse
  • Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort (Pflichtfeld)
  • Land (Pflichtfeld)

Beispiel einer vollständigen strukturierten Adresse im ISO-Format:

<Cdtr>
         <Nm>MUSTER AG</Nm>
         <PstlAdr>
                    <StrtNm>Musterstrasse</StrtNm>
                    <BldgNb>24</BldgNb>
                    <PstCd>3000</PstCd>
                    <TwnNm>Bern</TwnNm>
                    <Ctry>CH</Ctry>
         </PstlAdr>
</Cdtr>

Toleranz: Es wird empfohlen, Angaben zu Strasse und Hausnummer in die dafür vorgesehenen Elemente zu erfassen. Bis auf Weiteres ist die Angabe der Hausnummer (Subelement <BldgNb>) im Element Strasse (<StrtNm>) in der Schweiz und in Liechtenstein weiterhin zulässig. Bei SEPA und grenzüberschreitenden Zahlungen kann die Transaktion jedoch abgelehnt werden.

Warum ist das wichtig?

  • Vermeidung von Rückweisungen durch Finanzinstitute
  • Effizientere Verarbeitung und eindeutige Adresszuordnung
  • Erfüllung regulatorischer Anforderungen
  • Höhere automatische Verarbeitungsrate durch die Software

Was müssen Sie tun?

  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Rechnungssoftware strukturierte Adressen in der Rechnungsstellung sowie in der Zahlungsauslösung unterstützt.
  • Nutzen Sie die offiziellen Implementation Guidelines der SIX und das «Handbuch Technische Spezifikation» von PostFinance für technische Details.

Weiterführende Links und Dokumente

Seit November 2022 ist die neue ISO-Version 2019 für camt-Meldungen auf dem Schweizer Finanzplatz produktiv. Diese betrifft insbesondere Kontoauszüge und Avisierungen, die Sie von PostFinance erhalten.

Was bedeutet das für Sie?

  • PostFinance empfiehlt zeitnah eine Migration auf die neue ISO-Version 2019.
  • Die Umstellung erfolgt nicht automatisch. Sie müssen PostFinance aktiv mitteilen, wenn Sie bereit sind, camt-Meldungen in der neuen Version zu empfangen.

Wie funktioniert die Umstellung?

  • Die Umstellung kann selbstständig im E-Finance vorgenommen werden.
  • Voraussetzung: Die Person, die die Umstellung vornimmt, benötigt das E-Recht «Admin» im E-Finance.
  • Die Umstellung betrifft ausschliesslich der Auslieferung der camt-Meldungen – die Einlieferung von Zahlungsdateien (pain.001) ist davon unabhängig und muss PostFinance nicht mitgeteilt werden.

Vorteile der neuen Version

  • Verbesserte Datenstruktur und erweiterte Felder
  • Höhere Konsistenz und bessere Automatisierungsmöglichkeiten
  • Zukunftssicherheit durch internationale Standardisierung

Weiterführende Links und Dokumente

Seit November 2022 gilt auf dem Schweizer Finanzplatz für Zahlungsdateien im Format pain.001 die neue ISO-Version 2019 für Zahlungsdateien im Format pain.001. Diese betrifft alle elektronischen Zahlungsaufträge, die Sie an PostFinance übermitteln.

Was bedeutet das für Sie?

Die neue Version bringt technische Erweiterungen und mehr Datenfelder, z.  B. für strukturierte Adressen, erweiterte Verwendungszwecke und zusätzliche Angaben zur Zahlung.

Was müssen Sie tun?

  • PostFinance empfiehlt zeitnah eine Migration auf die neue ISO-Version 2019
  • Eine separate Mitteilung an PostFinance ist nicht erforderlich. Sobald Sie Ihre Software umgestellt haben, senden Sie Ihre Zahlungsdateien einfach im neuen Format ein.
  • PostFinance liefert Ihnen die entsprechenden pain.002-Meldungen ebenfalls in der neuen Version zurück.

Vorteile der neuen Version

  • Einheitliche Datenstruktur für alle Zahlungsarten
  • Verbesserte Automatisierung und Verarbeitung
  • Zukunftssicherheit durch internationale Standardisierung

Weiterführende Links und Dokumente

  • Nicht unbedingt. Die drei Anpassungen betreffen unterschiedliche Funktionen im Zahlungsverkehr. Prüfen Sie, welche davon für Ihr Unternehmen relevant sind.

    • Vermeidung von Rückweisungen durch Finanzinstitute
    • Effizientere Verarbeitung und eindeutige Adresszuordnung
    • Erfüllung regulatorischer Anforderungen

Fragen zu strukturierten Adressen

  • Eine strukturierte Adresse enthält klar getrennte Felder wie Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort und Land. Sie ist maschinenlesbar und verbessert die Verarbeitung von Zahlungsdaten.

  • Wenden Sie sich an Ihren Softwareanbieter oder Ihre IT-Abteilung. Die meisten aktuellen ERP- und Buchhaltungssysteme bieten diese Funktion bereits. Zusätzlich hilft Ihnen die Testplattform von PostFinance dabei, EZAG-Dateien (pain.001) mit unstrukturierten Adressen zu erkennen.

  • Bis Mitte November 2026 ist sichergestellt, dass die Finanzinstitute QR-Rechnungen mit kombinierter Adresse verarbeiten. Nach diesem Zeitpunkt können QR-Rechnungen ohne strukturierte Adresse von Finanzinstituten abgelehnt werden.

  • Die Elektronischen Zahlungsaufträge mit dem XML-Format pain.001 und unstrukturierten Adressen werden vorerst von PostFinance nicht strikt abgewiesen. Eine erfolgreiche Abwicklung bis zum Zahlungsempfänger ist nicht mehr sichergestellt. PostFinance gibt daher die dringende Empfehlung, ausschliesslich strukturierte Adressen zu verwenden.

Fragen zum ISO-Versionswechsel bei camt-Meldungen

  • camt-Meldungen sind elektronische Kontoauszüge und Avisierungen im XML-Format, die Sie von PostFinance erhalten.

  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Software ab dem 14. November 2026 die neue ISO-Version V2019 unterstützt. Die Umstellung können Sie dann direkt im E-Finance unter Profil und Einstellungen – Administration - Reports und Auslieferungen – Übersicht Auslieferungen vornehmen. Voraussetzung: Die Person, die die Umstellung vornimmt, benötigt das E-Recht «Admin» im E-Finance.

  • PostFinance empfiehlt eine Umstellung bis spätestens 13. November 2026.

  • Die alte Version wird von PostFinance bis auf Weiteres auch nach dem 13. November 2026 noch akzeptiert. Diese wird aber nicht mehr weiterentwickelt. Daher muss damit gerechnet werden, dass Daten abgeschnitten oder verloren gehen können. Zudem wird die alte Version kurzfristig abgestellt, wenn bspw. der Schweizer Standard wiederum neue ISO-Versionen einführt. Entsprechend empfehlen wir, die erforderlichen Anpassungen unbedingt vorzunehmen.

Fragen zum ISO-Versionswechsel bei pain.001

  • pain.001 ist das XML-Format für elektronische Zahlungsaufträge, welche Sie an PostFinance übermitteln.

  • Nein. Sobald Sie die neue Version verwenden, erkennt PostFinance dies automatisch.

  • Mehr Datenfelder, bessere Automatisierung und internationale Standardisierung.

  • Die alte Version wird von PostFinance bis auf Weiteres auch nach dem 13. November 2026 noch akzeptiert. Diese wird aber nicht mehr weiterentwickelt. Daher muss damit gerechnet werden, dass Daten abgeschnitten oder verloren gehen können. Zudem wird die alte Version kurzfristig abgestellt, wenn bspw. der Schweizer Standard wiederum neue ISO-Versionen einführt. Entsprechend empfehlen wir, die erforderlichen Anpassungen unbedingt vorzunehmen.

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Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren Softwarehersteller oder Ihre interne IT-Abteilung.