Teilnahmebedingungen und FAQ Promotion Fondssparplan-Vorsorge und Vorsorgefonds-Dauerauftrag

Wenn Sie bis 31. Dezember 2025 einen Fondssparplan-Vorsorge oder einen Vorsorgefonds-Dauerauftrag eröffnen und 600 Franken in einen Vorsorgefonds investieren, schenken wir Ihnen 50 Franken.

Teilnahmebedingungen

Für die Teilnahme an der Promotion gelten folgende Bedingungen:

  • Teilnahmeberechtigt sind Privatkund:innen der PostFinance AG, die persönlich zur Teilnahme an der Promotion Fondssparplan Vorsorge und Vorsorgefonds-Dauerauftrag (PK25-550) eingeladen worden sind und über ein PostFinance-Privatkonto oder -Sparkonto verfügen (nachfolgend «Kund:innen»).
  • Kund:innen, die zwischen dem 11. November 2025 und dem 31. Dezember 2025 neu einen Fondssparplan-Vorsorge oder einen Vorsorgefonds-Dauerauftrag bei PostFinance eröffnen und bis zum 30. Juni 2026 mindestens 600 Franken in den Vorsorgefonds investieren, erhalten eine Gutschrift von 50 Franken.
  • Mit Fondssparplan-Vorsorge ist die Aktivierung der Option «Mit einem Fondssparplan regelmässig investieren» gemeint. Diese Option lässt sich bei bestehendem Vorsorgevermögen auf Ihrem Vorsorgekonto 3a mittels Fondsauftrag «Kontoguthaben in Fonds anlegen» jeweils nach der Auswahl des Vorsorgefonds und der Einzahlungsfrequenz aktivieren.
  • Mit Vorsorgefonds-Dauerauftrag ist die Aktivierung der Option «künftige Einzahlungen/Gutschriften in den gewählten Vorsorgefonds investieren» gemeint. Diese Option lässt sich bei der Eröffnung des Produkts «Vorsorgekonto 3a» aktivieren.
  • Das Kapital von mindestens 600 Franken muss bis spätestens 30. Juni 2026 investiert worden sein und an diesem Datum nach wie vor im Vorsorgefonds investiert sein. Ausserdem muss der Vorsorgefonds-Dauerauftrag mindestens bis und mit 30. Juni 2026 aktiv bleiben.
  • Den Kund:innen steht es frei, das Kapital von mindestens 600 Franken mit einem einzigen oder – im definierten Zeitraum – mit mehreren separaten Aufträgen zu investieren. Die Investition kann zum Beispiel auch über einen Dauerauftrag (monatlich, halbmonatlich, zweimonatlich usw.) auf das Vorsorgekonto 3a mit aktiviertem Vorsorgefonds-Dauerauftrag getätigt werden, sofern im definierten Zeitraum mindestens 600 Franken in den Vorsorgefonds investiert werden.
  • Die Kund:innen sind jeweils nur einmal zur Teilnahme an der Promotion berechtigt und erhalten jeweils maximal eine Gutschrift von 50 Franken. Kund:innen, die über mehrere Vorsorgekonten 3a verfügen oder mehrere solche eröffnen und mit mehreren dieser Konten die Bedingungen dieser Promotion erfüllen, erhalten nur eine Gutschrift von 50 Franken.
  • Die Auszahlung der Gutschrift erfolgt einmalig bis spätestens Ende August 2026 auf das PostFinance-Privatkonto oder -Sparkonto der Kund:innen. Verfügen Kund:innen über mehrere Privat- und/oder Sparkonten, bestimmt PostFinance, auf welches Konto die Gutschrift erfolgt.
  • PostFinance kann diese Teilnahmebedingungen jederzeit abändern und behält sich das Recht vor, die Promotion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Bei vermutetem Betrug, Missbrauch oder Verstoss gegen die vorliegenden Teilnahmebedingungen oder anderen ähnlichen Verhaltensweisen kann PostFinance ohne Angabe von Gründen einzelne Kund:innen von der Promotion ausschliessen. Bei Ausschluss oder Stopp der Promotion entsteht kein Auszahlungs- oder Schadenersatzanspruch. 
  • Die Kund:innen nehmen zur Kenntnis, dass die «Promotion Fondssparplan Vorsorge und Vorsorgefonds-Dauerauftrag» keine Aufforderung oder Empfehlung zum Erwerb bestimmter Anlagedienstleistungen und Finanzinstrumente darstellt. Die Promotion berücksichtigt weder die spezifischen oder künftigen Anlageziele noch die steuerliche oder finanzielle Lage oder die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Kund:innen und ist daher keine geeignete Grundlage für Investmententscheide. Der Kurs, der Wert und der Ertrag von Anlagen können schwanken. Investitionen in Finanzinstrumente unterliegen gewissen Risiken und garantieren nicht die Erhaltung des investierten Kapitals oder gar eine Wertsteigerung. Sämtliche durch die PostFinance AG angebotenen Anlagedienstleistungen und Finanzinstrumente stehen US-Personen und anderen Personen mit Wohnsitz oder Steuerpflicht ausserhalb der Schweiz nicht zur Verfügung und werden diesen weder angeboten noch verkauft oder ausgeliefert.

Über die Promotion wird keine Korrespondenz geführt und der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Fragen und Antworten

  • Nein. Der Fondssparplan oder der Dauerauftrag muss bis 31. Juni 2026 eröffnet worden sein. Der Gesamtbetrag, der via Fondssparplan oder Dauerauftrag in einen Vorsorgefonds investiert wird, muss mindestens 600 Franken betragen und bis 30. Juni 2026 investiert sein.

  • Pro Kundenbeziehung kann nur einmal an der Promotion teilgenommen werden. Kund:innen, die über mehrere Vorsorgekonten 3a verfügen oder mehrere solche eröffnen und mit mehreren dieser Konten die Bedingungen dieser Promotion erfüllen, erhalten nur eine Gutschrift von 50 Franken.

  • Ja. Sie können einen Fondssparplan-Vorsorge oder einen Vorsorgefonds-Dauerauftrag sowohl via E-Finance, via PostFinance App, mit einem Auftragsschein oder in der Filiale zusammen mit einer Berater:in eröffnen. Achtung: Die Schliessung und Wiedereröffnung eines Fondssparplan-Vorsorge oder Vorsorgefonds-Dauerauftrags gilt nicht als Neueröffnung eines Fondssparplan-Vorsorge oder Vorsorgefonds-Dauerauftrags und berechtigt nicht zur Gutschrift von 50 Franken.

  • Nein. Zur Gutschrift berechtigt sind PostFinance-Kund:innen, die zwischen dem 11. November 2025 und dem 31. Dezember 2025 neu einen Fondssparplan-Vorsorge oder einen Vorsorgefonds-Dauerauftrag eröffnen und mindestens 600 Franken in einen Vorsorgefonds investieren. Achtung: Die Schliessung und Wiedereröffnung gilt nicht als Neueröffnung eines Fondssparplans-Vorsorge oder eines Vorsorgefonds-Dauerauftrags und berechtigt nicht zur Gutschrift von 50 Franken.