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Erstellt am 13.11.2023

Geschenksparkonto – das ist zu beachten

Sie möchten Ihrem Kind, Göttikind oder Enkelkind den finanziellen Start in die Volljährigkeit erleichtern? Was für eine schöne Idee! Alles, was beim Eröffnen eines Sparkontos als Geschenk für Kinder und Jugendliche zu beachten ist, erklären wir in diesem Artikel.

Gibt es ein schöneres Geschenk zum Geburtstag als ein wenig finanzielle Starthilfe für eine:n Jugendliche:n? Wohl kaum. Früh genug kann man gar nicht damit beginnen, ein finanzielles Polster für seine Kleinen anzulegen. Wer seinen Schützlingen immer wieder einen kleineren oder grösseren Geldbetrag auf ein Geschenksparkonto einzahlt, erfüllt ihnen später grosse Wünsche. Doch wie können Eltern, Gottis, Göttis oder Grosseltern den Liebsten beim Sparen helfen? Welche Konten kommen als Geschenksparkonten in Frage?

Sie wollen als Eltern oder gesetzliche Vertreter:innen ein Konto als Geschenksparkonto eröffnen?

Als Eltern oder gesetzliche Vertreter:innen sind Sie berechtigt, ein Jugendsparkonto zum Vorzugszins auf den Namen des Kindes in Schweizer Franken oder Euro zu eröffnen. So können Sie ganz einfach mittels Einzahlung auf das Jugendsparkonto die Zukunftspläne des Kindes oder der Jugendlichen unterstützen. Selbstverständlich können auch alle anderen, die ihr Kind beschenken wollen, auf dieses Geschenksparkonto einzahlen, sofern Sie ihnen die Kontenangaben mitteilen.

Gut zu wissen: Jugendsparkonten werden im kostenlosen Bankpaket SmartKids (für Kinder bis 11 Jahre) oder SmartYoung (für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre) geführt.

Sie wollen als Götti, Gotti oder Grosseltern ein Konto als Geschenksparkonto eröffnen?

Als Götti, Gotti und Grosseltern haben Sie die Möglichkeit, auf Ihren eigenen Namen ein Sparkonto mit Zusatzbezeichnung (z. B. Nichte, Neffe oder Enkelkind) zu eröffnen. Auf diesem Weg ermöglichen Sie dem Youngster einen guten Start in die Zukunft. Das Gesparte können Sie ihm jederzeit auszahlen oder überweisen. Oder fragen Sie alternativ die Eltern oder die gesetzlichen Vertreter:innen, ob für das Kind bereits ein Jugendsparkonto eröffnet worden ist und zahlen Sie darauf ein.

Wie flexibel bin ich beim Schenken mit einem Geschenksparkonto?

Ob zum Geburtstag oder zu anderen Festtagen: Auf das von Ihnen eröffnete Jugendsparkonto oder Sparkonto können Sie flexibel einzahlen – wann immer Sie möchten und so viel Sie möchten.

Mit dem Dauerauftrag kommen Sie auch beim Geschenksparkonto bequem ans Ziel

Ein simpler Trick, um jeden Monat etwas Geld vom eigenen Lohn für Ihr Kind, Göttikind oder Enkelkind abzuzwacken, ist der Dauerauftrag. Dabei bestimmen Sie selbst, welchen Betrag Sie wie häufig überweisen. So sparen Sie für die Liebsten, ohne es zu merken, und haben nebenbei keinen zusätzlichen Aufwand. Mit dem Dauerauftrag haben Sie auch keine Probleme, wenn das zu beschenkende Kind im Ausland lebt: Daueraufträge können weltweit getätigt werden.

Fondssparplan als Alternative zu einem Geschenksparkonto

Ein Fondssparplan ist ebenfalls eine clevere Möglichkeit, in die Zukunft eines Kindes zu investieren. Alle zwei, vier, acht oder zwölf Wochen können Sie für einen von Ihnen gewählten Betrag ab 20 Franken Fondsanteile kaufen. So kann Ihr investiertes Vermögen langsam, aber stetig wachsen. Auch hier gilt: Je früher Sie damit beginnen, desto mehr Zeit hat das Vermögen, um zu wachsen.

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