Heiraten in der Schweiz: finanzielle Vor- und Nachteile

01.10.2025

Für Heiratswillige ist es sinnvoll, sich rechtzeitig mit den Auswirkungen des Ja-Worts auf ihre Finanzen und Absicherungen auseinanderzusetzen. Wir zeigen die finanziellen Vor- und Nachteile einer Heirat in der Schweiz auf. So können sich Paare auch bei diesem – zugegebenermassen unromantischen Aspekt – auf ihre gemeinsame Zukunft einstimmen.

In Kürze

  • Aus finanzieller Sicht kann Heiraten Vorteile bringen – etwa bei der Absicherung im Todesfall –, aber auch Nachteile, zum Beispiel bei AHV-Renten und Steuern.
  • Um keine bösen Überraschungen zu erleben, lohnt es sich, diese Themen sorgfältig zu prüfen.
  • Die private Vorsorge in der Säule 3a zahlt sich in jedem Fall aus – unabhängig vom Zivilstand.

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Im Jahr 2024 gaben sich in der Schweiz 36’800 Paare das Ja-Wort. Dabei heiraten Paare gemäss dem News-Portal Watson hierzulande gerne an einem Datum mit einer Schnapszahl und am häufigsten im Mai und August. Doch das sind bei Weitem nicht die wichtigsten Zahlen und Fakten, wenn es ums Heiraten geht. Bedeutender sind die Auswirkungen des Ja-Worts auf die Finanzen des Paares. Wie wirkt sich Heiraten in der Schweiz auf die Steuern aus? Was ändert sich nach der Hochzeit sonst noch bei den Finanzen und der Absicherung? Wir zeigen auf, welche Vorteile eine Heirat mit sich bringt, und wie sich diese auch nachteilig auf die Finanzen auswirken kann.

Heiraten und Steuern in der Schweiz: Was passiert mit den Steuern?

Noch gibt es in der Schweiz bei den direkten Bundessteuern die «Heiratsstrafe», von der das Bundesgericht spricht, wenn Ehepaare mindestens 10 Prozent mehr Steuern bezahlen, als dies bei Konkubinatspaaren (unverheirateten Paaren) in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen der Fall ist.

Während die Kantone diese finanzielle Benachteiligung gemäss SRF mit Entlastungsmassnahmen für Ehepaare mehrheitlich abgeschafft haben, sind auf Ebene der direkten Bundessteuer Reformen nach wie vor in Diskussion. Vorgesehen ist, dass alle steuerpflichtigen Personen künftig unabhängig vom Zivilstand individuell veranlagt werden. Noch offen ist, ob gegen die vom Bundesparlament verabschiedete  Individualbesteuerung das Referendum ergriffen wird und damit die Bevölkerung das letzte Wort hat.

Der Grund für die «Heiratsstrafe» liegt darin, dass Ehepaare gemeinsam besteuert werden. Das heisst, das Paar gibt in der gemeinsamen Steuererklärung beide Einkommen an. Da diese zur Berechnung der Steuerbelastung zusammengezählt werden, fällt das Paar in eine höhere Progressionsstufe, als wenn die Gehälter einzeln versteuert werden. Denn bei den Einkommenssteuern gilt: Für höhere Einkommen gilt ein höherer prozentualer Steuersatz. Dadurch müssen auf höheren Einkommen nicht nur absolut, sondern auch relativ betrachtet mehr Steuern bezahlt werden.

Steuerliche Nachteile bei Heirat

Nebst der «Heiratsstrafe» gibt es auch einen «Heiratsbonus». Unter gewissen Umständen profitieren Verheiratete von tieferen Steuern, da sie grundsätzlich einem geringeren Steuersatz unterstellt sind als Alleinstehende. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein:e Ehepartner:in deutlich mehr zum gemeinsamen Einkommen beiträgt als die andere Partner:in. Typischerweise wird in diesem Fall die gemeinsame Steuerrechnung niedriger ausfallen als bei einer separaten Besteuerung beider Ehepartner:innen.

Steuerliche Vorteile bei Heirat

Nebst der «Heiratsstrafe» gibt es auch einen «Heiratsbonus». Unter gewissen Umständen profitieren Verheiratete von tieferen Steuern, da sie grundsätzlich einem geringeren Steuersatz unterstellt sind als Alleinstehende. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein:e Ehepartner:in deutlich mehr zum gemeinsamen Einkommen beiträgt als die andere Partner:in. Typischerweise wird in diesem Fall die gemeinsame Steuerrechnung niedriger ausfallen als bei einer separaten Besteuerung beider Ehepartner:innen.

Heiraten und AHV: Was passiert mit den AHV-Beiträgen und AHV-Renten?

Auch bei den Einzahlungen in die AHV und bei den AHV-Renten gibt es Unterschiede zwischen verheirateten Paaren und Konkubinatspaaren. Die grösste Differenz zeigt sich erst nach der Pensionierung.

Vorteile einer Ehe bei der AHV

Verheiratete Personen, die nicht erwerbstätig sind, müssen keine AHV/IV/EO-Beiträge bezahlen, wenn die Ehepartner:innen erwerbstätig sind und jährlich mindestens den doppelten Mindestbeitrag an die AHV entrichten.

Nachteile einer Ehe bei der AHV

  • Verheiratete sind nach dem Eintritt ins Pensionsalter bei der AHV mit einer Art Heiratsstrafe konfrontiert: Während unverheiratete Paare beide Renten in voller Höhe beziehen können (200 Prozent), bekommt ein verheiratetes Rentnerpaar maximal 150 Prozent der Maximalrente ausbezahlt.
  • Finanzielle Nachteile ergeben sich insbesondere bei Ehepaaren, die beide ähnlich hoch und gut verdienen. Konkret in Zahlen heisst das: Doppelverdiener-Ehepaare mit je einem Jahreseinkommen zwischen 75’000 bis 125’000 Franken verlieren.

Tipp zur Vermeidung von Beitragslücken

Achten Sie auf jeden Fall darauf, Beitragslücken bei der AHV zu schliessen – zum Beispiel, wenn hauptverdienende Partner:innen früher ins Pensionsalter eintreten als nicht erwerbstätige Partner:innen.

Heirat und Todesfall: Wie sind Ehepartner:innen bei AHV und Pensionskasse abgesichert?

AHV

Wenn eine Ehepartner:in stirbt, sind verheiratete Paare besser abgesichert als Konkubinatspaare. So erhält die hinterbliebene Eheperson Hinterlassenenleistungen aus der 1. Säule (AHV). 

Dabei gelten folgende Voraussetzungen:

Frauen haben Anspruch auf eine Witwenrente, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung ein oder mehrere Kinder haben oder wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens fünf Jahre verheiratet waren. Männer erhalten eine Witwerrente, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung eines oder mehrere Kinder haben. Wenn eine Ehepartner:in stirbt, sind verheiratete Paare besser abgesichert als Konkubinatspaare. So erhält die hinterbliebene Eheperson Hinterlassenenleistungen aus der 1. Säule (AHV). 

Was gilt bei gleichgeschlechtlichen Ehen?

Bei weiblichen Ehen hat die überlebende Ehegattin Anspruch auf eine Witwenrente, sofern sie die oben genannten Ansprüche an eine Witwenrente erfüllt. Bei männlichen gleichgeschlechtlichen Ehepaaren erhält der überlebende Gatte eine Witwerrente, sofern er die genannte Voraussetzung an eine Witwerrente erfüllt.

Konkubinatspaare: Der überlebenden Partner:in steht aus der 1. Säule keine Witwen- bzw. Witwerrente zu.

Pensionskasse

Aus der 2. Säule (Pensionskasse) erhalten verwitwete Personen, die verheiratet waren, eine Witwenrente bzw. Witwerrente, sofern die überlebende Ehegatt:in zum Zeitpunkt der Verwitwung für den Unterhalt mindestens eines Kindes aufkommen muss; oder älter als 45 Jahre ist und die Ehe mindestens fünf Jahre gedauert hat); ansonsten zumindest eine einmalige Abfindung.

Konkubinatspaare hingegen gehen in der 1. Säule leer aus und können sich hier auch nicht testamentarisch begünstigen. Ob Leistungen aus der Pensionskasse bezogen werden können, ist abhängig von der Pensionskasse. In der Regel müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein und die Konkubinatspartner:innen müssen zu Lebzeiten eine Begünstigungserklärung bei der Pensionskasse abgeben.

Heirat und Säule 3a: Wie steht es um die Vorsorgevermögen aus der privaten Vorsorge?

Ja, als Begünstigte stehen an erster Stelle die Ehepartner:innen und die eingetragenen Partner:innen. An zweiter Stelle steht (zusammen mit den Nachkommen) die Person, die mit der verstorbenen Person in den letzten fünf Jahren bis zu ihrem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat oder die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen muss.

Daher ist die Konkubinatspartner:in von Gesetzes wegen schlechter gestellt, weil die Person mit den Nachkommen teilen muss. Konkubinatspaare können sich aber begünstigen. In die 3. Säule einzuzahlen, lohnt sich aber auf jeden Fall – unabhängig vom Zivilstand. Denn damit spart man steuerbegünstigt für ein finanziell entspannteres gemeinsames Alter. 

Heirat und Erbschaft: Müssen Ehepartner:innen von Erblasser:innen eine Erbschaftssteuer bezahlen?

Auch bei der Erbschaftssteuer sind Verheiratete in der Schweiz meist im Vorteil. Denn je nach kantonalen Bestimmungen sind die Erbschafts- und Schenkungssteuern für Eheleute massiv gesunken oder gar ganz gestrichen. In der Regel sind die Ehepartner:innen der Erblasser:innen von der Erbschaftssteuer befreit. Bei unverheirateten Paaren hingegen fällt die Erbschaftssteuer an.

Heirat und Schulden: Was passiert, wenn ein:e Ehepartner:in Schulden macht?

Beide Ehepartner:innen haften grundsätzlich allein und nur mit dem eigenen Vermögen für die eigenen Schulden. Unterzeichnet eine verheiratete Person einen Autoleasingvertrag oder einen Mietvertrag allein, kann die Ehepartner:in nicht für die Leasingraten in Anspruch genommen werden. Ausgenommen sind per Gesetz Schulden für die laufenden Bedürfnisse der Familie wie für Lebensmittel, Haushaltsausgaben oder die Krankenkassenprämien. Dann haften jeweils die Ehepartner:innen mit.

Finanzen regeln nach der Heirat: Welches Kontenmodell wünschen Sie sich als Paar?

Ein gemeinsames Konto, getrennte Konten oder am liebsten gleich drei Konten? Wir zeigen Ihnen, welches Kontenmodell wann in Frage kommt.

  • Zwei getrennte Konten: Sie möchten die Finanzen getrennt halten und damit ein Höchstmass an Selbständigkeit bewahren.
  • Ein gemeinsames Konto: Sie wollen nicht nur gemeinsam leben, sondern auch bei Geldangelegenheiten alles zusammen entscheiden und managen.
  • Drei Bankkonten: Sie behalten beide Ihre Konten und legen zusätzlich ein Drittes an, über das Sie zum Beispiel Fixkosten wie die Miete oder gemeinsame Ausgaben decken.
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