Heiraten und Steuern in der Schweiz: Was passiert mit den Steuern?
Noch gibt es in der Schweiz bei den direkten Bundessteuern die «Heiratsstrafe», von der das Bundesgericht spricht, wenn Ehepaare mindestens 10 Prozent mehr Steuern bezahlen, als dies bei Konkubinatspaaren (unverheirateten Paaren) in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen der Fall ist.
Während die Kantone diese finanzielle Benachteiligung gemäss SRF mit Entlastungsmassnahmen für Ehepaare mehrheitlich abgeschafft haben, sind auf Ebene der direkten Bundessteuer Reformen nach wie vor in Diskussion. Vorgesehen ist, dass alle steuerpflichtigen Personen künftig unabhängig vom Zivilstand individuell veranlagt werden. Noch offen ist, ob gegen die vom Bundesparlament verabschiedete Individualbesteuerung das Referendum ergriffen wird und damit die Bevölkerung das letzte Wort hat.
Der Grund für die «Heiratsstrafe» liegt darin, dass Ehepaare gemeinsam besteuert werden. Das heisst, das Paar gibt in der gemeinsamen Steuererklärung beide Einkommen an. Da diese zur Berechnung der Steuerbelastung zusammengezählt werden, fällt das Paar in eine höhere Progressionsstufe, als wenn die Gehälter einzeln versteuert werden. Denn bei den Einkommenssteuern gilt: Für höhere Einkommen gilt ein höherer prozentualer Steuersatz. Dadurch müssen auf höheren Einkommen nicht nur absolut, sondern auch relativ betrachtet mehr Steuern bezahlt werden.