AHV
Wenn eine Ehepartner:in stirbt, sind verheiratete Paare besser abgesichert als Konkubinatspaare. So erhält die hinterbliebene Eheperson Hinterlassenenleistungen aus der 1. Säule (AHV).
Dabei gelten folgende Voraussetzungen:
Frauen haben Anspruch auf eine Witwenrente, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung ein oder mehrere Kinder haben oder wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens fünf Jahre verheiratet waren.
Männer erhalten eine Witwerrente, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung eines oder mehrere Kinder haben.