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Erstellt am 17.01.2019 | Aktualisiert am 01.04.2021

Frühpensionierung – was muss ich beachten?

Hand aufs Herz: Jeder hat sich schon mal darauf gefreut, eines Tages nicht mehr arbeiten zu müssen. Endlich die Zeit als Rentnerin oder Rentner zu geniessen, ist eine schöne Vorstellung. Und eine Frühpensionierung bringt Sie schneller an dieses Ziel. Doch es gibt einige wichtige Grundsätze, die bei einer vorzeitigen Pensionierung zu beachten sind. Tipps dazu geben wir in diesem Artikel.

Junge Menschen stellen sich das Leben in Rente ganz unterschiedlich vor. Die meisten sind aber optimistisch, dass Sie Ihren Ruhestand geniessen werden – und zwar noch länger. Denn die Lebenserwartung steigt immer weiter, wie die Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Statistik zeigt. Auch die Politik hat dies erkannt und versucht die Finanzierung der AHV und der Pensionskassen unter anderem an die steigende Lebenserwartung anzupassen. Wer die Zeit der aktiven Jahre und guten Gesundheit nach der Pensionierung möglichst lange geniessen möchte, macht sich also am besten schon früh Gedanken zu einer vorzeitigen Pensionierung. Gerade weil eine Frühpensionierung nicht für alle Menschen infrage kommt.

Praktisch jeder zweite geniesst eine frühzeitige Pensionierung

Allein ist man mit dem Gedanken an eine Frühpensionierung sicherlich nicht, denn:

Gemäss Bundesamt für Statistik bezieht fast die Hälfte der Frauen und Männer in der Schweiz vorzeitig Ersparnisse aus der beruflichen und privaten Vorsorge.

  • Die AHV hebt sich dagegen die Mehrheit bis zum ordentlichen Rentenalter auf.
  • Nur 9 Prozent beziehen Ihre AHV-Rente vor dem 65. Geburtstag bei den Männern, bzw. dem 64. bei den Frauen.
  • Diejenigen, die zu diesen 9 Prozent gehören, profitieren von einem gesetzlich vorgesehenen Vorbezug, dem gestaffeltem AHV-Bezug, welcher allerdings mit gewissen Abstrichen verbunden ist. Der Bezug der Altersrente der ersten Säule, bzw. der staatlichen AHV kann um ein oder gar zwei Jahre vorgezogen werden. Bei einem Vorbezug der AHV von einem Jahr wird die Rente jedoch für die gesamte Dauer des Rentenbezugs um 6,8 Prozent gekürzt, bei zwei Jahren sogar um 13,6 Prozent.

Beim Ausscheiden vor dem ordentlichen AHV-Alter sollte man also gut abwägen und kalkulieren: Wie steht es um die sogenannten «Kapitalbezugsmöglichkeiten» aus der obligatorischen (AHV) und der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) und dem Vermögen aus der privaten Vorsorge.

Frühpensionierung geschieht nicht immer freiwillig

Eine frühzeitige Pensionierung geschieht leider nicht immer auf eigenen Wunsch, sondern kann im Falle einer Kündigung kurz vor dem ordentlichen Rentenalter auch unverhofft kommen. Das bringt entsprechende Herausforderungen mit sich. Einerseits fallen teilweise Erwerbseinkünfte und Möglichkeiten zum Sparen weg. Andererseits sind die Renten oder Kapitalbeträge aus der Vorsorge aufgrund fehlender Beitragsjahre tiefer. Auch ist es für jemanden, der vorzeitig pensioniert wird, infolge fehlender Erwerbstätigkeit nicht mehr möglich, in die Säule 3a einzuzahlen.

Bis zu sieben bzw. acht Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter in Rente gehen?

Die grosse Frage, die sich stellt, wenn Sie sich frühzeitig pensionieren lassen möchten ist, wie Sie Ihre Einkommenslücken bis zur Pensionierung decken können. Schliesslich wollen Sie die Jahre, die sie als Frühpensionierte oder Frühpensionierter leben auch entsprechend geniessen können - und das kostet Geld. Diese Möglichkeiten haben Sie:

  • Vorbezug berufliche Vorsorge: Das Mindestalter für den Vorbezug der Berufsrente aus der 2. Säule beträgt aktuell 58 Jahre. Je nach Reglement der Pensionskasse ist ein Vorbezug nicht oder nur zu bestimmten Bedingungen möglich. Wenn Sie wie die Mehrheit in der Schweiz nur die Rente der beruflichen Vorsorge vorziehen, sollten Sie prüfen, ob eine Zusatzrente bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters von der Pensionskasse vorgesehen ist. Diese "Überbrückungsrente" übernimmt auch der Arbeitgeber. Am besten erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Personalabteilung.
  • AHV-Vorbezug: Ein bis zwei Jahre vor dem regulären Pensionsalter können Sie die AHV-Rente bereits beziehen. Beachten Sie aber, dass bei einem vorzeitigen Bezug die Altersrente der AHV lebenslänglich gekürzt wird.
  • Säule 3a: Ihre Guthaben aus Ihrer die Säule 3a oder Ihrem Vorsorgefonds können Sie sich bis zu fünf Jahre vor dem Erreichen des regulären Pensionsalters auszahlen lassen. Mehr zu Vorsorgefonds und wie sie sich auch noch mit 50 lohnen können, finden Sie in unserem Guide «Welcher Vorsorgefonds passt zu Ihrer Lebenssituation? Ein Vergleich lohnt sich!»

Lebensversicherungen und andere Ersparnisse: Wenn Sie eine Auszahlung aus Ihrer Lebensversicherung während Ihrer Frühpensionierung erwarten, können Sie auch dieses Kapital dazu einsetzen, die Zeit bis zur regulären Pensionierung zu nutzen. Und selbstverständlich können Sie auch andere substanzielle Vermögenswerte zur Überbrückung einsetzen – kalkulieren Sie aber genau, wie viel Vermögen zur Überbrückung nötig ist.

Das Thema Frühpensionierung hängt somit stark damit zusammen, wie sich die eigene finanzielle Situation im Laufe des Erwerbslebens entwickelt hat und ob die zu erwartenden Leistungen der AHV und Pensionskasse für die Finanzierung Ihres Ruhestandes ausreichen.

Was sollte ich unbedingt bei einer geplanten Frühpensionierung beachten?

Es ist davon auszugehen, dass das ordentliche Rentenalter in den nächsten Jahren nach oben angepasst wird. Deshalb kann das Thema Frühpensionierung an Bedeutung gewinnen. Welche Punkte es dabei zu beachten gibt, zeigen wir hier:

  • Wer sich frühpensionieren lassen will, muss auch aus finanzieller Sicht schon früh mit der Planung beginnen. Spätestens mit 50 sollte man sehr genau planen, denn hier lassen sich noch einige finanzielle Weichen stellen.
  • Früh genug in die private Vorsorge investieren und von steuerlichen Vorteilen profitieren: So fallen beispielsweise bis zum Bezug von Säule-3a-Gelder weder Einkommens- noch Vermögenssteuern auf das einbezahlte Kapital an. Auch die Auszahlung erfolgt getrennt vom übrigen Einkommen zu einem – je nach Kanton oder Gemeinde – reduziertem Steuersatz.
  • Allenfalls mehrere Säule-3a-Konten eröffnen, weil beim Bezug Steuern fällig werden. Je höher der Betrag ist, desto mehr Steuern können anfallen. Wenn Sie die Bezüge über mehrere Jahre staffeln, können Sie Steuern einsparen. Beachten Sie beim Bezug Ihrer Vorsorgegelder immer auch die steuerlichen Vorgaben Ihres Wohnkantons.
  • Mit einem Vorsorgekonto ist der erste Schritt in die richtige Richtung schon einmal gemacht. Es lohnt sich aber durchaus, auch den Einsatz eines Vorsorgefonds zu prüfen. Welche Renditechancen Sie dabei anstreben, entscheiden Sie selber.
  • Allenfalls kann auch die Auszahlung einer kapitalbildenden Lebensversicherung bis zur offiziellen Pensionierung als Überbrückung dienen. Beachten Sie dabei, dass die Auszahlung der Versicherungsleistungen Ihrer Pensionierungsplanung entspricht.

Wie gehe ich vor, wenn ich mich mit dem Gedanken einer Frühpensionierung spiele?

Besonders wichtig ist es, dass Sie sich frühzeitig dazu informieren, ob und wann eine Frühpensionierung für Sie realistisch sein könnte. Klären Sie folgende Punkte ab:

  • Was ist der frühestmögliche Zeitpunkt für einen Kapitalbezug? Diese Angaben finden Sie in Ihrem Pensionskassenreglement.
  • In welchem finanziellen Rahmen bewegen sich die Leistungskürzungen bei der 1. und 2. Säule? Bei der Berechnung dieses Betrags hilft Ihnen Ihr Berater oder Ihre Beraterin.
  • Welche Überbrückungsmöglichkeiten gibt es? Auch hier hilft Ihre Beraterin oder Ihr Berater weiter, sowie die Personalabteilung Ihres aktuellen Arbeitgebers.
  • Bis wann müssen Sie Ihre Frühpensionierung und den Kapitalbezug bei Ihrer Pensionskasse anmelden? Hier hilft Ihnen Ihre Pensionskasse weiter.
  • Wie sieht Ihre Kündigungsfrist aus und wann möchten / müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber die Kündigung einreichen? Gibt es allenfalls eine Option für eine Teilpensionierung, also den schrittweisen Abschied aus dem Arbeitsleben?
  • Wie viel müssen Sie sparen, um Ihre Lebenshaltungskosten nach der Pensionierung decken zu können und nicht jeden Franken zweimal umdrehen zu müssen? Kalkulieren Sie hier ein detailliertes Budget mit allen fixen und variablen Kosten für Ihren Lebensunterhalt nach der Pensionierung, aber auch Reserven für unvorhergesehene Ereignisse, grössere Anschaffungen, längere Urlaubsreisen oder Renovationen am Eigenheim.

Es lohnt sich, die Pensionierung früh zu planen

Wer sich frühpensionieren lassen will, sollte auch früh mit der Planung beginnen. Wenn Sie jetzt schon wissen, dass Sie nicht bis zur ordentlichen Pensionierung arbeiten wollen, dann befolgen Sie – egal in welchem Alter – die Tipps von oben. Wenn Sie kurz vor der offiziellen Pensionierung stehen, dann schauen Sie sich den Artikel «Pensionierung in Sicht – was muss ich beachten?» an. So oder so werden Ihnen diese Tipps helfen, um sich eines Tages das zu gönnen, wovon die jungen Leute im Video heute schon träumen.

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