Vereinfachen Sie die Lohnkostenrechnung mit einem einheitlichen Satz
Für die interne Budgetrechnung lohnt es sich, mit einem einheitlichen Satz zu arbeiten. So vermeiden Sie Detailrechnungen für jede einzelne Stelle.
Als Berechnungsbasis eignet sich der Bruttolohn am besten. Denn er ist vertraglich festgelegt, für alle Mitarbeitenden vergleichbar und unabhängig von individuellen Abzügen wie Steuern oder persönlichen Vorsorgelösungen. Zudem bauen sämtliche Arbeitgeberbeiträge und Lohnnebenkosten direkt auf dem Bruttolohn auf.
In der Praxis hat sich folgende Faustregel bewährt:
Rechnen Sie mit dem Bruttolohn und schlagen Sie pauschal 20 bis 25 Prozent für Lohnnebenkosten auf.
Dieser Ansatz eignet sich besonders für die Gründungsphase, für Budget- und Szenarienrechnungen oder für die Preisgestaltung. Die exakte Abrechnung erfolgt später über die Lohnbuchhaltung.