In Kürze
- Eine gesetzlich vorgeschriebene Anzahl Mahnungen gibt es in der Schweiz nicht. Trotzdem empfiehlt es sich, zuerst freundlich zu erinnern und erst danach verbindlicher zu werden.
- Bei Kund:innen, die sonst zuverlässig zahlen, lohnt sich oft zuerst ein persönliches Nachfragen. Bleibt die Rechnung offen, können Sie eine schriftliche Zahlungserinnerung senden und eine neue Zahlungsfrist setzen.
- Geraten Kund:innen in Verzug, beträgt der gesetzliche Verzugszins grundsätzlich 5 Prozent pro Jahr. Wann der Verzug beginnt, hängt davon ab, was für die Zahlung vereinbart wurde.
- Bleibt die Forderung trotz Erinnerung oder Mahnung offen, kommt eine Betreibung infrage. Wer eine Betreibung einleitet, muss die Kosten zunächst vorschiessen.
Auch beim Rechnungsprozess selbst können Sie ansetzen: Stellen Sie Rechnungen zeitnah, vereinbaren Sie klare Zahlungsbedingungen und wählen Sie einen Rechnungsweg, der die Verarbeitung erleichtert.
