In Kürze
- Sie können Vorsorgegelder aus der Pensionskasse (PK) und der Säule 3a unter bestimmten Voraussetzungen für die Firmengründung nutzen.
- Entscheidend ist, ob Sie von der AHV als selbstständig erwerbend anerkannt werden. Die Rechtsform hat darauf Einfluss.
- Ein Bezug ist meist möglich bei Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft – vorausgesetzt, die AHV stuft die Tätigkeit als selbstständig erwerbend ein.
- Mit dem Bezug reduzieren sich Altersleistungen sowie die Absicherung bei Invalidität und Todesfall.
- Vorsorgegelder sind nur eine von mehreren Finanzierungsoptionen und sollten Teil einer langfristigen Planung sein.
PostFinance unterstützt Gründer:innen mit Orientierung rund um Firmengründung, Finanzierung und Vorsorge, damit unternehmerische und persönliche Ziele langfristig zusammenpassen.
