Die CH-DD-Lastschrift (Swiss Direct Debit) wird in zwei Ausprägungen angeboten
- CH-DD-Basislastschrift mit Widerspruchsrecht (Swiss COR1 Direct Debit)
- CH-DD-Firmenlastschrift ohne Widerspruchsrecht (Swiss B2B Direct Debit)
Mit dem CH-DD-Basislastschriftverfahren können nebst Privat- auch Geschäftskundschaft belastet werden. Dieses Verfahren beinhaltet das Widerspruchsrecht. Das CH-DD-Firmenlastschriftverfahren ist das Zahlungsverfahren von PostFinance für die Abwicklung von Lastschriften für Geschäftskunden als Rechnungssteller und Geschäftskunden als Lastschriftzahler. Dieses Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass den Lastschriftzahlern kein Widerspruchsrecht eingeräumt ist.
Vorgehen:
- Erkundigen Sie sich beim Rechnungssteller, ob er die Dienstleistung CH-DD-Lastschrift (Swiss Direct Debit) anbietet.
- Falls ja, verlangen Sie vom Rechnungssteller ein Zahlungsermächtigungsformular für die Lastschrift.
- Mit der Unterzeichnung des Formulars berechtigen Sie den Rechnungssteller, die offenen Rechnungsbeträge am Fälligkeitstermin direkt von Ihrem Konto abzubuchen.
- Beim CH-DD-Firmenlastschriftverfahren muss die Zahlungsermächtigung PostFinance vor der ersten Belastung vorgelegt werden.
