Teilnahmebedingung zur Gutschrift von 120 Franken bei der Eröffnung eines Geschäftskontos für Neukund:innen
Juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelfirmen mit Sitz in der Schweiz, die zwischen 24. August und 30. November 2026 ein Geschäftskonto in Franken oder Euro bei der PostFinance AG eröffnen, erhalten bei erfolgreicher Prüfung des Kontoeröffnungsantrags 120 Franken direkt auf das neu eröffnete PostFinance-Geschäftskonto gutgeschrieben. Die Auszahlung erfolgt bis Ende Dezember 2026. Zum Zeitpunkt der Auszahlung muss die Geschäftsbeziehung mit PostFinance ungekündigt bestehen.
Antragsberechtigt sind juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelfirmen mit Sitz in der Schweiz, die eine neue Geschäftsbeziehung (GBZ) mit PostFinance eröffnen. Das Angebot ist einmalig beim Abschluss des ersten Geschäftskontos im genannten Zeitraum gültig. Die Eröffnung eines zusätzlichen Geschäftskontos innerhalb einer bereits bestehenden Geschäftsbeziehung berechtigt nicht, die Gutschrift zu erhalten. Von der Promotion ausgeschlossen sind juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelfirmen oder Zweigniederlassungen von Unternehmen, die bereits über eine bestehende Geschäftsbeziehung mit PostFinance verfügen oder im Rahmen weiterer Promotionen, wie beispielsweise dem Startangebot oder dem POS-Bundle, von kostenloser Kontoführung profitieren.
Die Gutschrift von 120 Franken wird nur ausbezahlt, sofern sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, um das entsprechende Geschäftskonto zu eröffnen.
Bei einer Auflösung der Bankbeziehung innerhalb von zwölf Monaten nach Kontoeröffnung kann PostFinance die Promotionsgutschrift von 120 Franken zurückfordern und/oder mit dem Kontoguthaben verrechnen. Bei einer Auflösung nach zwölf Monaten, jedoch vor 24 Monaten, reduziert sich der Rückforderungsanspruch auf die Hälfte der Promotionsgutschrift.
Weiterführende Informationen zum Geschäftskonto finden Sie unter postfinance.ch/geschaeftskonto.