Kapitaleinzahlungskonto für AG und GmbH in der Schweiz: Mit dem Sperrkonto von PostFinance zahlen Sie Ihr Stammkapital sicher ein und hinterlegen es bis zur Eintragung ins Handelsregister. Nach der Gründung wird das Konto in ein Geschäftskonto umgewandelt.

So starten Sie mit dem Kapitaleinzahlungskonto von PostFinance optimal in die Gründung

  • Sicher hinterlegt
    Ihr Gründungskapital wird während des gesamten Prozesses zuverlässig und gesetzeskonform verwahrt – für einen sorglosen Start.
  • Nahtlos übertragen
    Nach dem Handelsregistereintrag wird Ihr Kapitaleinzahlungskonto automatisch in ein Geschäftskonto umgewandelt. Das einbezahlte Kapital steht Ihnen direkt zur Verfügung.
  • Attraktive Konditionen
    Profitieren Sie von klaren, fairen Bedingungen – inklusive kostenloser Kontoführung im Startangebot von PostFinance.

Für wen und wofür ist ein Kapitaleinzahlungskonto?

Ein Kapitaleinzahlungskonto (auch Sperrkonto genannt) benötigen Sie in der Schweiz, wenn Sie eine GmbH oder AG gründen. Es dient dazu, das gesetzlich vorgeschriebene Stamm- oder Aktienkapital sicher einzuzahlen, bevor Ihre Firma im Handelsregister eingetragen wird.

Ein Kapitaleinzahlungskonto sorgt also dafür, dass der rechtliche Teil der Kapitalhinterlegung einfach und korrekt abgewickelt wird – und Sie ohne Umwege mit Ihrem Unternehmen starten können.

So funktioniert die Kapitaldeponierung

  1. Termin buchen: Im Termin mit der Kundenberater:in geben Sie den Auftrag, ein Kapitaleinzahlungskonto zu eröffnen.

  2. Formulare ausfüllen: Füllen Sie gemeinsam mit Ihrer Berater:in die erforderlichen Formulare aus. Sie erhalten die Unterlagen zur Unterschrift – inklusive Ihrer Kontonummer (IBAN) für die spätere Einzahlung.
  3. Bestätigung per Mail: Sie erhalten per E-Mail die Bestätigung zur Einzahlung Ihres Kapitals.

  4. Bestätigung: Nach Ihrer Einzahlung wird Ihnen die Kapitaleinzahlungsbestätigung physisch zugestellt.

  5. Gründung: Sie gründen die Gesellschaft bzw. führen die Kapitalmassnahme beim Notar durch und senden PostFinance den Handelsregisterauszug sowie ggf. weitere erforderliche Beschlüsse.

  6. Konto umwandeln: Nach Ihrer Firmengründung wird Ihr Kapitaleinzahlungskonto automatisch zum Geschäftskonto – inklusive aktivem Startangebot, damit Sie ohne Aufwand sofort von attraktiven Konditionen profitieren.

Exklusives Geschenk nach der Gründung

Nach erfolgreicher Gründung profitiert Ihr Unternehmen bei PostFinance von einem exklusiven Startangebot: Wir schenken Ihnen zwei Jahre lang die Kontoführungsgebühren fürs Geschäftskonto mit E-Finance. Darüber hinaus erwarten Sie weitere attraktive Angebote.

  • Domizil Ihrer Firma: Schweiz oder Fürstentum Liechtenstein
  • Rechtsform: AG oder GmbH
  • Konto in CHF

Gut zu wissen

  • Bei mehr als 20 Einzahler:innen kontaktieren Sie bitte PostFinance im Voraus
  • Crowd-Investing-Lösungen werden nicht akzeptiert

Gebühren

Die Gebühr fürs Gründungskapital von CHF 145.– wird einmalig verrechnet.

Die Gebühr für das Kapitaleinzahlungskonto ist von der Mehrwertsteuer ausgenommen und wird für die Eröffnung und Führung des Kapitaleinzahlungskontos verlangt.

Aktuelle Zinssätze

Das Kapitaleinzahlungskonto wird nicht verzinst.

Auszahlung des Kapitals

Bei Neukund:innen wird das Kapitaleinzahlungskonto in ein Geschäftskonto umgewandelt.

  • Ein Kapitaleinzahlungskonto ist ein temporäres Konto, das der Bank als Sicherheitsnachweis für das Gesellschaftskapital dient. Es wird für die Gründung einer Kapitalgesellschaft (z.  B. GmbH oder AG) in der Schweiz verwendet und dient dazu, das Stamm- bzw. Aktienkapital einzuzahlen, bevor die Firma im Handelsregister eingetragen wird.

  • Ein Kapitaleinzahlungskonto ist dasselbe wie ein Sperrkonto: Beide Begriffe bezeichnen ein temporäres Konto, auf das das Stammkapital (bei einer GmbH) oder das Aktienkapital (bei einer AG) vor der Eintragung ins Handelsregister einbezahlt wird. Je nach Bank oder Region werden auch Begriffe wie Kapitalnachweiskonto, Gründungskonto oder Liberierungskonto verwendet. Gemeint ist jeweils dasselbe: ein Konto zur sicheren Hinterlegung und Dokumentation der Kapitaleinlage bei der Firmengründung.

  • Die einmalige Gebühr für die Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskontos beträgt CHF 145. Bei Kapitalerhöhungen oder Nachliberierungen beträgt die Gebühr 0,05 Prozent des einbezahlten Kapitals (mindestens CHF 250.–, maximal CHF 2’000.–). Das Guthaben wird nicht verzinst.

  • Nach Handelsregistereintrag wandelt PostFinance das Sperrkonto in ein Geschäftskonto um und das Kapital wird überwiesen.

  • Für die Gründung einer GmbH in der Schweiz ist ein Mindestkapital von CHF 20’000.– erforderlich. Dieses Kapital muss bei der Gründung vollständig einbezahlt sein.

  • Für die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz ist ein Mindestkapital von CHF 100’000.– erforderlich. Davon müssen bei der Gründung mindestens 20 Prozent, jedoch mindestens CHF 50’000.–, einbezahlt sein.

Sind Sie noch unsicher? Melden Sie sich telefonisch bei uns und wir klären Ihre Fragen.

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