Medienmitteilung

PostFinance reicht gegen die Verfügung des EDÖB Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein

PostFinance sorgt bei ihrer telefonischen Beratung seit Jahren für eine einfache Identifikation über die Stimmerkennung – ganz im Sinne der Kundenzufriedenheit. Deshalb verzichtet sie auf Fragemarathons und handelt immer unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat eine Sachverhaltsabklärung zum konkreten Vorgehen bei der Stimmerkennung durchgeführt, die er mit einer Verfügung abgeschlossen hat. PostFinance hat gegen diese Verfügung des EDÖB eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts steht derzeit noch aus.

PostFinance hat eine Beschwerde gegen eine Verfügung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die Verfügung verlangt, dass PostFinance ihr seit Jahren bewährtes Stimmerkennungsverfahren bis zum 1. Oktober 2025 neu aufsetzt. Dies beinhaltet die Löschung aller bestehenden Stimmabdrücke sowie die Einführung einer ausdrücklichen Einwilligung durch die Kund:innen – in Form eines gesprochenen «Ja». PostFinance hält die angeordneten Massnahmen für rechtlich unbegründet und unverhältnismässig – insbesondere, da dem EDÖB bereits vor Erlass der Verfügung mitgeteilt wurde, dass Anfang 2026 ein neues Verfahren eingeführt wird. Dabei erfolgt die Einwilligung der Kund:innen durch ein gesprochenes «Ja». PostFinance hat sich dazu entschieden, eine Beschwerde gegen diese Verfügung beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen. PostFinance betont, dass sich ihre Rechtsposition unter dem neuen Datenschutzgesetz (DSG) nicht geändert hat und dass das eingesetzte Stimmerkennungsverfahren rechtskonform ist. 

Technische Umstellung ab 2026 – Einwilligung durch gesprochenes «Ja»

Mit der unabhängig von der Verfügung des EDÖB geplanten Umstellung auf ein moderneres Sprachdialogsystem Anfang 2026 wird PostFinance für die Verwendung der Stimmerkennung der Kund:innen ein gesprochenes «Ja» einholen. PostFinance erfüllt damit die Forderung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). Sie hat bereits vor Erlass der Verfügung den EDÖB über diese Umstellung informiert. Aus diesem Grund ist das Vorgehen des EDÖB für PostFinance nicht nachvollziehbar und sie bedauert, dass es nicht zu einem Dialog gekommen ist. 

Bewährte Stimmerkennung im Sinne der Kundenzufriedenheit

Ein Grossteil der Kund:innen profitiert und schätzt die Einfachheit der Identitätsüberprüfung über die Stimmerkennung. Diese ermöglicht es den Kund:innen, nach wenigen Sekunden am Telefon ihre Anliegen den Kundenberater:innen von PostFinance zu schildern – ohne unzählige Fragen stellen zu müssen. Der Stimmabdruck wird nicht erzeugt, wenn die Kund:in dies nicht wünscht. Die Stimmabdrücke sind keine Aufzeichnungen der Stimme. Sie können ausserhalb des Systems von PostFinance nicht verwendet werden und sind gegen Missbrauch geschützt.