Kapitalinstrumente

Gemäss FINMA-RS 2016/1 «Offenlegung – Banken», Anhang 2, Tabelle CCA, muss die Tabelle «Hauptmerkmale regulatorischer Eigenkapitalinstrumente und anderer TLAC-Instrumente» auf der Internetseite der Bank zur Verfügung gestellt werden und ist mindestens halbjährlich durch die Banken der Kategorie 1 und 2 bzw. jährlich durch die Banken der Kategorie 3 zu aktualisieren. Eine zusätzliche Aktualisierung ist erforderlich, sofern eine Änderung (Emission, Rückzahlung, Rücknahme, Wandlung, Forderungsverzicht oder sonstige materielle Veränderungen) an den Kapitalinstrumenten (oder anderen TLAC-Instrumenten, wo anwendbar) der Bank erfolgte.