Risikoversicherungen

Sicherheit für alle

Mit den Risikoversicherungen von PostFinance schützen Sie Ihre Angehörigen vor den finanziellen Folgen eines Todesfalls oder sich selbst vor Lohneinbussen bei Erwerbsunfähigkeit.

Risikoversicherungen: für den Fall der Fälle

  • Absicherung der finanziellen Folgen eines Todesfalles oder einer Erwerbsunfähigkeit

  • Im Todesfall: garantiertes Kapital für die Absicherung Ihrer Angehörigen; Versicherungssumme konstant oder abnehmend

  • Bei Erwerbsunfähigkeit: garantierte Rente als Zusatzeinkommen

  • Periodische Prämienzahlung: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich

  • Leistungen

    Mit dieser Versicherung erhalten Sie bei Erwerbsunfähigkeit infolge Unfall oder Krankheit ein Ersatzeinkommen in Form einer regelmässigen Rente.

    • Auszahlung bei Erwerbsunfähigkeit: Die Rente hängt vom Grad der Erwerbsunfähigkeit ab. Ab einer Erwerbsunfähigkeit von 25% werden Leistungen ausbezahlt. Die Rentenhöhe richtet sich nach dem konkreten Grad der Erwerbsunfähigkeit. Beträgt dieser mehr als 66%, besteht Anspruch auf die volle Rentenleistung von 100%.
    • Auszahlung bei Vertragsablauf oder im Todesfall: Sie, bzw. Ihre Begünstigten erhalten den zu diesem Zeitpunkt angesammelten Überschuss, sofern Sie sich nicht für die Verwendung des Bonus zur Prämienreduktion entscheiden.

    Vorteile

    • Sicherung eines regelmässigen Einkommens
    • Dauer der Rentenzahlung individuell festlegbar
    • Optimale Abstimmung der Versicherung auf die Leistungen aus der staatlichen und beruflichen Vorsorge
    • In der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) wie auch in der freien Vorsorge (Säule 3b) abschliessbar
    • Verwendung allfälliger Überschüsse zur Prämienreduktion
    • Renten bereits ab 25% Erwerbsunfähigkeit
    • Kombinierbar mit Ihrer Altersvorsorge
  • Varianten

    • Konstantes Todesfallkapital: Das versicherte Todesfallkapital bleibt während der ganzen Laufzeit gleich hoch. Deshalb ist diese Todesfallrisikoversicherung besonders geeignet für die finanzielle Absicherung Ihrer Angehörigen (z. B. Familie, Konkubinats- oder Geschäftspartner).
    • Abnehmendes Todesfallkapital: Das versicherte Todesfallkapital nimmt jährlich um einen gleichbleibenden Betrag ab. Deshalb ist diese Variante besonders geeignet für die finanzielle Absicherung einer Schuld (z. B. Hypothek oder Betriebskredit), die amortisiert werden muss.

    Leistungen

    • Auszahlung im Todesfall: Die Begünstigten erhalten beim Tod der versicherten Person innerhalb der Vertragsdauer die garantierte Todesfallleistung.
    • Bei Vertragsablauf erfolgt keine Auszahlung, da kein Sparteil enthalten ist.

    Vorteile

    • Sofort zur Verfügung stehendes Kapital im Todesfall
    • Risikogerechte Tarifierung
    • Option: Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit
    • Säule 3a mit Steuerprivileg oder Säule 3b
    • In der freien Vorsorge (Säule 3b) ist der Abschluss auf zwei Personen möglich
    • Kombinierbar mit Ihrer Altersvorsorge für Ihre individuellen Sparziele
    • Anpassungen sind jederzeit möglich
  • Absicherung

    Absicherung oder Finanzierung von Wohneigentum.

    Begünstigung

    Säule 3a gesetzlich festgelegt, Säule 3b freie Wahl und jederzeit schriftlich änderbar.

    Erbprivileg

    Das Kapital aus einer Lebensversicherung fällt nicht in den Nachlass, sondern wird direkt den Begünstigten ausbezahlt. Begünstigte Angehörige erhalten die Versicherungsleistung auch bei Ausschlagen der Erbschaft.

    Konkursprivileg

    Das Kapital aus einer Lebensversicherung kann weder gepfändet noch in die Konkursmasse einbezogen werden.

    Säule 3a:

    Ansprüche aus der Lebensversicherung sind vor ihrer Fälligkeit unpfändbar.

    Säule 3b:

    Sofern Ehegatte/eingetragener Partner, Kinder oder Eltern begünstigt sind, können Ansprüche aus der Lebensversicherung vor ihrer Fälligkeit nicht gepfändet oder in die Konkursmasse des Versicherungsnehmers gezogen werden.

  • Life insurance is brokered as part of the cooperation between PostFinance Ltd, Mingerstrasse 20, 3030 Bern (PostFinance) and AXA Leben AG, General-Guisan-Strasse 40, 8401 Winterthur (AXA). As part of this cooperation, PostFinance is a tied intermediary of AXA. With life insurance policies, policyholders enjoy privileged protection. Insurance companies are obliged to cover claims under life insurance policies at all times as these are regarded as tied assets. If AXA were to become insolvent, securities (mathematical reserve and surplus share) from ongoing contracts would primarily be transferred to another insurance company which would take over responsibility for continuing the policies. If no transfer to a new insurance company takes place, the entitled persons receive the contractually guaranteed redemption value. Insurance companies are subject to supervision by the Swiss Financial Market Supervisory Authority (FINMA), which ensures the solvency of insurers and protects insured persons against abusive practices.

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