Die PostFinance AG bietet das Freizügigkeitskonto in Kooperation an. Zu diesem Zweck hat sie sich vertraglich der Rendita Freizügigkeitsstiftung angeschlossen. Rendita legt die Freizügigkeitsgelder, die als Spareinlagen investiert sind, bei der PostFinance AG an. Bei einem allfälligen Konkurs der PostFinance AG geniessen Freizügigkeitsgelder als privilegierte Einlage bis maximal 100’000 Franken pro Vorsorgenehmer ein Konkursprivileg (unabhängig von den übrigen Einlagen). Hat ein Vorsorgenehmer gleichzeitig Freizügigkeits- und Vorsorgeguthaben 3a, die bei der PostFinance AG angelegt sind, gilt das Konkursprivileg von maximal 100’000 Franken für beide Produkte zusammen. Freizügigkeitsguthaben, die in Fonds investiert sind, sind als Sondervermögen gemäss Kollektivanlagegesetz KAG geschützt. Ein allfälliger Konkurs der Rendita Freizügigkeitsstiftung würde nach ordentlichem Konkursverfahren gemäss Gesetz durchgeführt werden.