PostFinance Motorradversicherung

Umfassender Schutz für vollen Fahrspass

Mit der PostFinance Motorradversicherung steht dem Fahrspass nichts mehr im Weg – und zwar das ganze Jahr. Sie bezahlen nur 9 Monate und sind das ganze Jahr versichert. Wählen Sie aus zwischen den für Sie vorkonfigurierten Versicherungspaketen oder setzen Sie mit unseren attraktiven Optionen Ihre gewünschte Deckung selbst zusammen – damit nicht nur die Sicherheitsbekleidung wie angegossen sitzt.

PostFinance Motorradversicherung: immer auf der sicheren Seite

  • Top-Versicherungsschutz – zu fairen Preisen

  • Prämie nur für 9 Monate bezahlen – keine Nummernschildhinterlegung im Winter

  • Kostenloser Prämienschutz – keine automatische Prämienanpassung im Schadenfall

  • Jederzeit Zugriff auf Ihre Daten im Online-Cockpit

  • Dreimonatige Kündigungsfrist – auch innerhalb der Vertragslaufzeit

  • Basisdeckung

    DeckungBeschreibung
    Deckung
    Haftpflichtversicherung
    Beschreibung
    Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die Sie anderen Personen, Fahrzeugen, Gebäuden oder an der Umwelt verursachen.
    Deckung
    Teilkaskoversicherung
    Beschreibung
    Die Teilkaskoversicherung deckt Elementar-, Feuer-, Diebstahl- und Glasschäden an Ihrem Motorrad ab.
    Deckung
    Vollkaskoversicherung
    Beschreibung
    Die Vollkaskoversicherung erweitert Ihre Teilkaskodeckung mit einer zusätzlichen Deckung bei Kollisionsschäden. 

    Zusatzdeckung – Versicherungsschutz erweitern

    DeckungBeschreibung
    Deckung
    Sicherheitsbekleidung
    Beschreibung
    Versichert sind Diebstahl und Schäden an der Sicherheitsbekleidung des Lenkers des versicherten Motorrades.
    Deckung
    Grobfahrlässigkeitsschutz
    Beschreibung
    Die Versicherungsgesellschaft verzichtet auf Rückgriff oder Leistungskürzungen bei Schäden, die durch Grobfahrlässigkeit verursacht wurden.
    Deckung
    Pannendienst-Assistance
    Beschreibung
    Wir helfen europaweit bei einer Panne, Schlüsselverlust oder einem leeren Benzintank.
    Deckung
    Parkschaden
    Beschreibung
    Deckt Schäden, die durch Unbekannte an Ihrem parkierten Motorrad verursacht wurden.
    Deckung
    Mitgeführte persönliche Sachen
    Beschreibung
    Deckt Schäden und Diebstahl von persönlichen Gegenständen, die Sie an/in Ihrem Motorrad mitführen.
    Deckung
    Fahrzeug-Rechtsschutz
    Beschreibung
    Übernimmt Rechtsfälle, die sich aus der Benützung des versicherten Motorrads ergeben.
    Deckung
    Zeitwertzusatz
    Beschreibung
    Nach einem Totalschaden wird der Zeitwert zuzüglich eines Zusatzes entschädigt.
    Deckung
    Beifahrer-Unfallversicherung
    Beschreibung
    Erweiterter Versicherungsschutz für Beifahrer auf Folgeschäden nach einem Unfall während der Benützung des Motorrads.

    Prämienrechner

    Berechnen Sie einfach und unverbindlich Ihre Prämie. Wir rechnen immer mit der tiefsten Stufe. 

    • Berechnen Sie Ihre Prämie online im Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Prämienrechner von PostFinance. Die Offerte ist 30 Tage gültig und kann jederzeit akzeptiert werden.

      Am einfachsten ist es, wenn Sie dazu den aktuellen Fahrzeugausweis oder die wichtigsten Fahrzeugdaten und Ihren Führerschein zur Hand haben.

    • Schliessen Sie Ihre PostFinance Motorradversicherung in wenigen Minuten online ab, indem Sie in Ihrer Onlineofferte die Versicherungsbedingungen akzeptieren und auf «jetzt abschliessen» klicken.

      Sie erhalten von uns umgehend eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link. Hinterlegen Sie hier bitte die relevanten Angaben für den Versicherungsnachweis.

    • Um eine neue Motorradversicherung abzuschliessen, müssen Sie Ihre aktuelle Versicherung kündigen. Ermitteln Sie dazu den Kündigungstermin Ihrer aktuellen Versicherung. Die Bedingungen finden Sie in der Police oder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

      Kündigen Sie Ihre bestehende Versicherung unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Termine. Nutzen Sie dazu unsere Vorlage für das Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Kündigungsschreiben.

      Dieser Schritt ist nicht notwendig, wenn Sie das Motorrad zum ersten Mal auf Ihren Namen einlösen wollen (Motorradkauf).

    • Sobald alle notwendigen Informationen vorliegen, schicken wir dem Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons, rechtzeitig vor Versicherungsbeginn, den notwendigen Versicherungsnachweis.

      Diesbezüglich werden Sie von uns via E-Mail benachrichtigt, damit Sie die Einlösung/Umschreibung Ihres Motorrads vornehmen können.

      Wir empfehlen Ihnen dies, 4 bis 5 Tage vor Versicherungsbeginn persönlich beim zuständigen Strassenverkehrsamt zu tun.

      Falls Sie die Anmeldung auf dem Postweg vornehmen möchten, kontaktieren Sie dazu das für Sie zuständige Strassenverkehrsamt.

      Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie im Besitz aller notwendigen Dokumente sind:

      • Bei Versicherungswechsel: Fahrzeugausweis im Original
      • Bei Occasionskauf: Fahrzeugausweis im Original zum Annullieren
      • Bei Neukauf: Prüfbericht-Formular 13.20A
    • Der Versicherungsschutz startet automatisch, nachdem die Einlösung/Umschreibung auf dem zuständigen Strassenverkehrsamt erfolgt ist. 

      Sobald PostFinance vom Strassenverkehrsamt die Bestätigung erhalten hat, werden Ihnen alle vertraglichen Dokumente per Post zugestellt.

    • Sie können sich jederzeit im Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Online-Cockpit von PostFinance registrieren, damit Sie rund um die Uhr Zugriff auf Ihre Versicherungsdaten haben.

      Das Online-Cockpit bietet Hilfestellungen im Umgang mit der PostFinance Motorradversicherung.

      • Alter des häufigsten Lenkers / der häufigsten Lenkerin muss 20 Jahre oder älter sein
      • Zeitpunkt: Bei Erwerb eines Neu- oder Gebrauchtmotorrades oder bei einem Versicherungswechsel unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist beim Vorversicherer
      • Aktueller Wohnsitz in der Schweiz
      • Angabe einer gültigen Handynummer (wird für Kommunikation und Login benötigt)
      • Keine Voraussetzung ist es, ein Konto bei PostFinance zu haben.
    • Versichert werden Motorräder in privater Nutzung, z. B. Roller oder Motorräder.

      Nicht versichert werden derzeit Fahrzeuge, die bei Versicherungsabschluss älter als 25 Jahre sind und Fahrzeuge mit geschäftlicher Nutzung (Firmenfahrzeuge) sowie «Mofas» und «Quads».

    • Eine bestehende Versicherung bei einem Vorversicherer kann unter der Berücksichtigung der ordentlichen Kündigungsfrist auf das Ende der definierten Vertragsdauer gekündigt werden. Die Bedingungen sind auf der Police oder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) angegeben. Normalerweise liegt die Kündigungsfrist bei drei Monaten zum Ende der jährlichen Vertragslaufzeit. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich in der Regel um ein weiteres Jahr. Teilweise bestehen auch unkündbare Mehrjahresverträge.

      In nachfolgenden Fällen kann die Versicherung unterjährig gekündigt werden:

      • Bei einem Fahrzeugwechsel
        Ersetzen Sie z. B. Ihr altes durch ein neues Motorrad, kann die Versicherung des alten Motorrades gekündigt werden. Informieren Sie frühzeitig den aktuellen Versicherungsanbieter, damit dieser den Vertrag auflösen und die vorausbezahlte Jahresprämie anteilsmässig zurückerstatten kann. Nach einem Totalschadenfall kann keine Prämie zurückerstattet werden.
      • Bei einer Prämienänderung
        Ändert die Versicherung die Höhe der Prämie oder des Selbstbehalts oder kürzt sie die Leistungen, können Sie auf den Zeitpunkt der Vertragsänderung kündigen. Die Kündigung muss bei der Versicherung eingegangen sein, bevor die neue Prämie gilt.
      • Bei einem Halterwechsel
        Bei einem Halterwechsel erlischt die Kaskoversicherung, die Haftpflichtversicherung geht jedoch auf den neuen Halter über. Der neue Besitzer kann diese innert 14 Tagen nach Übergang kündigen. Die alte Haftpflichtversicherung erlischt, sobald im Fahrzeugausweis die neue Gesellschaft eingetragen ist. Einen Wechsel innerhalb der Familie werden einige Versicherungen allerdings nicht als Kündigungsgrund akzeptieren.
      • Im Schadenfall
        Wenn die Versicherung im Schadenfall eine Entschädigung zahlt, können Sie kündigen. Die Fristen sind in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) geregelt. Die Haftung der Versicherung erlischt 14 Tage nach dem Eintreffen der Kündigung. Wenn der Vertrag länger als ein Jahr besteht und es sich nicht um einen Totalschaden handelt, erhalten Sie die vorausbezahlte Jahresprämie anteilsmässig zurück.
    • Die detaillierten Informationen zur Grunddeckung, Zusatzdeckung und die Vertragskonditionen sind unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu entnehmen. Lesen Sie dieses Dokument vor Vertragsabschluss durch und wenden Sie sich bei Unklarheiten an unseren Support.

    • Grundsätzlich sind bei der PostFinance Motorradversicherung alle übrigen Lenker, sofern sie Ihr Einverständnis zur Benutzung des Fahrzeugs haben, gemäss den vereinbarten Deckungen versichert. Im Antragsprozess (Onboarding) werden Sie zudem aufgefordert anzugeben, ob nur Sie oder auch andere Lenker mit dem Motorrad fahren. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Deklaration korrekt durchgeführt haben, da ansonsten die Leistungen bei einem Schadenfall gekürzt werden können.

      Bitte beachten Sie jedoch, dass sich der Selbstbehalt für Fahrer unter 25 Jahren und Neulenker (als Neulenker gelten Fahrer, die den Fahrausweis seit weniger als drei Jahren besitzen) um CHF 1’000.– zusätzlich zum vereinbarten Selbstbehalt erhöht. Dies gilt für Haftpflicht- und Kollisionsereignisse. Der Teilkasko-Selbstbehalt ist nicht davon betroffen.

    • Falls das Fahrzeug vor dem auf der Police genannten Versicherungsbeginn eingelöst wird, ist das Fahrzeug ab dem Versicherungsbeginn versichert. Falls das Fahrzeug nach dem auf der Police genannten Versicherungsbeginn eingelöst wird, gilt der Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt der Fahrzeugeinlösung.

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