Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme an der Promotion der PostFinance AG (nachfolgend PostFinance genannt) richtet sich nach den nachstehend aufgeführten Bedingungen. Mit der Teilnahme an der Promotion akzeptiert die Teilnehmer:in diese Teilnahmebedingungen.

Teilnahmebedingung 50 Franken Gutschrift bei Abschluss eines Bankpakets Smart oder SmartPlus für Neukund:innen

Wer zwischen dem 6. Juli und dem 16. August 2026 ein Bankpaket Smart oder SmartPlus bei PostFinance beantragt, erhält bei erfolgreicher Prüfung des Antrags bis zum 30. November 2026 50 Franken direkt auf das neue PostFinance-Konto gutgeschrieben; zum Zeitpunkt der Auszahlung muss ein ungekündigtes Verhältnis zu PostFinance bestehen. Wenn die für die Beantragung des Bankpakets benötigten Unterlagen und persönlichen Daten nicht innerhalb von 60 Tagen vorliegen, kann die Kontoeröffnung nicht durchgeführt werden und das Anrecht auf die Gutschrift verfällt. Das Angebot gilt nicht für Up- und Downgrades bestehender Bankpakete sowie für weitere Kontoeröffnungen in einem bestehenden Bankpaket. Das Angebot ist einmalig beim Abschluss eines ersten Bankpakets (Smart oder SmartPlus) im besagten Zeitraum gültig. Das Angebot gilt nicht für Personen, die in der Vergangenheit bereits ein Bankpaket von PostFinance abgeschlossen haben, unabhängig davon, ob das Bankpaket zum besagten Zeitraum der Promotion noch besteht oder gekündigt wurde. Die Gutschrift von 50 Franken, die bei der Eröffnung des ersten Bankpakets Smart oder SmartPlus ausbezahlt wird, erhält nur, wer die Voraussetzungen für das entsprechende Bankpaket (Smart oder SmartPlus) erfüllt. Antragsberechtigt sind alle in der Schweiz wohnhaften natürlichen Personen ab 20 Jahren für die Bankpakete Smart und SmartPlus. Das neue Bankpaket (Smart oder SmartPlus) kann über jeden von PostFinance angebotenen Kanal beantragt werden: namentlich online über postfinance.ch, in der PostFinance App, in einer PostFinance-Filiale oder in einer Filiale der Post.

Die Preise und Konditionen für ein Bankpaket für Erwachsene sowie die allgemeinen Dienstleistungen und Preise für Privatkund:innen sind online ersichtlich.

Teilnahmebedingung 50 Franken Gutschrift bei Abschluss einer Kredit- oder Prepaidkarte für Neukund:innen

Wer zwischen dem 6. Juli und dem 16. August 2026 nebst einem der oben genannten Bankpaketen eine erste Visa oder Mastercard® Kredit- oder Prepaidkarte bei PostFinance beantragt, erhält bei erfolgreicher Prüfung des Antrags bis zum 30. November 2026 weitere 50 Franken direkt auf das eigene PostFinance-Konto gutgeschrieben. Somit werden Neukund:innen für den erfolgreichen Abschluss eines Bankpakets (Smart oder SmartPlus) und einer Kredit- oder Prepaidkarte insgesamt 100 Franken auf ihr PostFinance-Konto gutgeschrieben. Das Angebot gilt nicht für Zweitkarten oder für Upgrades bestehender Kreditkarten und ist einmalig beim Abschluss einer ersten Kredit- oder Prepaidkarte im besagten Zeitraum gültig. Die Gutschrift wird pro Person und nicht pro Karte einmalig ausbezahlt. Die Gutschrift von 50 Franken, die bei der Ausstellung einer ersten Kredit- oder Prepaidkarte ausbezahlt wird, erhält nur, wer die Voraussetzungen für die jeweilige Kredit- oder Prepaidkarte erfüllt und bis zum Auszahlungsdatum eine aktive Kredit- oder Prepaidkarte besitzt. Antragsberechtig sind alle Personen, die erfolgreich an der obigen Promotion teilnehmen. Die erste Kredit- oder Prepaidkarte kann über jeden von PostFinance angebotenen Kanal beantragt werden: namentlich online über postfinance.ch, in der PostFinance App, in einer PostFinance-Filiale oder in einer Filiale der Post. Bestehenden PostFinance-Kund:innen mit einem Bankpaket steht zusätzlich E-Finance zur Verfügung, um eine Kredit- oder Prepaidkarte zu beantragen.

Damit eine Kredit- oder Prepaidkarte von PostFinance beantragt werden kann, wird ein Bankpaket (Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Smart, SmartPlus) bei PostFinance benötigt. Sofern die Person noch kein PostFinance-Bankpaket besitzt, muss für den Abschluss einer Kredit- oder Prepaidkarte ein PostFinance-Bankpaket miteröffnet werden. 

Änderung der Teilnahmebedingungen und Beendigung der Promotion

Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit durch PostFinance abgeändert werden. PostFinance behält sich weiter das Recht vor, die Promotion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Bei vermutetem Betrug oder Missbrauch, Verstoss gegen die vorliegenden Teilnahmebedingungen oder anderen Verhaltensweisen kann PostFinance ohne Angabe von Gründen einzelne Personen von der Promotion ausschliessen. Bei Ausschluss oder Stopp der Promotion entsteht kein Auszahlungs- oder Schadenersatzanspruch. 

Schlussbestimmungen

PostFinance schliesst jegliche Haftung im Zusammenhang mit der Promotion aus, soweit gesetzlich zulässig. Über die Promotion wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Promotion unterliegt schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern (Schweiz).