Teilnahmebedingung 50 Franken Gutschrift bei Abschluss eines Bankpakets Smart oder SmartPlus für Neukund:innen
Wer zwischen dem 6. Juli und dem 16. August 2026 ein Bankpaket Smart oder SmartPlus bei PostFinance beantragt, erhält bei erfolgreicher Prüfung des Antrags bis zum 30. November 2026 50 Franken direkt auf das neue PostFinance-Konto gutgeschrieben; zum Zeitpunkt der Auszahlung muss ein ungekündigtes Verhältnis zu PostFinance bestehen. Wenn die für die Beantragung des Bankpakets benötigten Unterlagen und persönlichen Daten nicht innerhalb von 60 Tagen vorliegen, kann die Kontoeröffnung nicht durchgeführt werden und das Anrecht auf die Gutschrift verfällt. Das Angebot gilt nicht für Up- und Downgrades bestehender Bankpakete sowie für weitere Kontoeröffnungen in einem bestehenden Bankpaket. Das Angebot ist einmalig beim Abschluss eines ersten Bankpakets (Smart oder SmartPlus) im besagten Zeitraum gültig. Das Angebot gilt nicht für Personen, die in der Vergangenheit bereits ein Bankpaket von PostFinance abgeschlossen haben, unabhängig davon, ob das Bankpaket zum besagten Zeitraum der Promotion noch besteht oder gekündigt wurde. Die Gutschrift von 50 Franken, die bei der Eröffnung des ersten Bankpakets Smart oder SmartPlus ausbezahlt wird, erhält nur, wer die Voraussetzungen für das entsprechende Bankpaket (Smart oder SmartPlus) erfüllt. Antragsberechtigt sind alle in der Schweiz wohnhaften natürlichen Personen ab 20 Jahren für die Bankpakete Smart und SmartPlus. Das neue Bankpaket (Smart oder SmartPlus) kann über jeden von PostFinance angebotenen Kanal beantragt werden: namentlich online über postfinance.ch, in der PostFinance App, in einer PostFinance-Filiale oder in einer Filiale der Post.
Die Preise und Konditionen für ein Bankpaket für Erwachsene sowie die allgemeinen Dienstleistungen und Preise für Privatkund:innen sind online ersichtlich.