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Erstellt am 06.05.2019

Bei einer Kündigung einen kühlen Kopf bewahren

Anna Wintour sagte mal: «Jeder sollte in seinem Leben einmal gefeuert werden. Es zwingt einen, auf sein Innerstes zu hören.» Obwohl an dieser Weisheit wohl ein Körnchen Wahrheit ist, werden sich die wenigsten Arbeitnehmer über eine Entlassung freuen. Seien wir ehrlich: Eine Kündigung zu bekommen, ist keine schöne Erfahrung und löst in vielen Menschen zunächst einmal Angst aus. Ist das nun ein Knick für die Karriere? Oder gar eine Bedrohung der Existenz? Es gilt jetzt einen kühlen Kopf zu bewahren und einige Dinge zu beachten, um das Beste aus dieser Zeit herauszuholen.

Bevor Sie irgendwie auf Ihre Kündigung reagieren, sollten Sie unbedingt Ihren Arbeitsvertrag konsultieren und sicherstellen, dass Sie die Regelungen Ihres Arbeitsverhältnisses genau kennen. Wie lang ist die Kündigungsfrist? Was geschieht mit ausstehenden Ferien und finanziellen Leistungen wie Boni? 

Kennen Sie Ihre Rechte?

Die gesetzliche Kündigungsfrist hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab. Während der Probezeit liegt die Frist nur bei sieben Tagen, im ersten Jahr bei einem Monat, ab zwei Jahren bei zwei Monaten und ab zehnjähriger Betriebszugehörigkeit gilt eine Frist von drei Monaten. Diese Fristen greifen, wenn vom Arbeitgeber keine andere Regelung vereinbart wurde. Allerdings definieren die meisten Arbeitgeber individuelle Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag. Meistens liegen diese bei drei Monaten.

Fristlose Kündigung: Wann gilt sie?

Ein Sonderfall ist die fristlose Kündigung: Mit einem wichtigen Grund können Arbeitnehmer gemäss Art. 337 OR entsprechend ohne Kündigungsfrist entlassen werden. Wenn ein Arbeitgeber eine fristlose Kündigung ausspricht, müssen jedoch schwere Vergehen wie Bestechung, Bedrohung oder Diebstahl bzw. Veruntreuung vorliegen – oder weniger schwere Vergehen wie unentschuldigtes Fehlbleiben am Arbeitsplatz oder Nichterfüllen der Arbeit mehrfach vorgekommen sein. Wenn Sie als Arbeitnehmer grundlos fristlos entlassen werden, haben Sie das Recht, gegen diese Entlassung arbeitsrechtlich vorzugehen. In diesem Fall entscheidet ein Gericht über die Rechtmässigkeit der fristlosen Entlassung. Übrigens: Auch Sie als Arbeitnehmer können fristlos kündigen, wenn Ihr Arbeitgeber mehrfach Löhne nicht auszahlt oder Persönlichkeitsverletzungen vorliegen.

Bei ausserordentlichen Kündigungen sollten Sie unbedingt einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Ein Anwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, kennt die gesetzlichen Regelungen genau und kann Ihnen helfen, zu Ihrem Recht zu kommen. Ist die Kündigung nichtig – zum Beispiel bei Kündigung während einer Schwangerschaft – erhalten Sie später keine Unterstützung von der Arbeitslosenversicherung.

Verlangen Sie eine schriftliche Begründung

Wenn Ihnen gekündigt wird, sollten Sie unbedingt eine Begründung verlangen. Denn der Kündigungsgrund kann sich auf Ihr weiteres Geschick auswirken. Eine schriftliche Begründung beweist im besten Fall, dass Sie nicht selbst schuld an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses sind. Im schlechtesten Fall haben Sie allerdings Anlass zur Kündigung gegeben und müssen damit rechnen, für eine gewisse Zeit kein Arbeitslosengeld zu erhalten. Für eine ordentliche Kündigung muss zwar kein besonderer Kündigungsgrund vorliegen, gemäss Art. 335 Abs. 2 OR können Sie aber von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass dieser die Kündigung schriftlich begründet, damit Sie genau prüfen können, ob diese nicht missbräuchlich erfolgt ist.

Egal, aus welchem Grund das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde: Machen Sie einen sauberen Abgang. Die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehen auch in der Kündigungsfrist. Machen Sie Ihren Job weiterhin so gut wie möglich und hinterlassen Sie trotz Kündigung einen guten Eindruck. Man trifft sich schliesslich immer zweimal im Leben.

Beginnen Sie sofort mit der Jobsuche

Wenn Sie nicht schon in der Kündigungsfrist nach einem neuen Job suchen, können Arbeitslosentaggelder gestrichen werden. Dokumentieren Sie Bewerbungen unbedingt schriftlich. Es werden ca. 10–12 Bewerbungen pro Monat erwartet. Für Vorstellungsgespräche muss der Arbeitgeber Ihnen frei geben. Ein halber Tag pro Woche wird als angemessen betrachtet. Ausserdem sollten Sie schon jetzt ein Zwischenzeugnis beantragen, um die Stellensuche zu erleichtern.

Melden Sie sich rechtzeitig beim RAV

Beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum müssen Sie spätestens ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit vorsprechen. Idealerweise melden Sie sich aber gleich nach der Kündigung. Das RAV kann wertvolle Tipps für die Stellensuche geben und prüfen, ob die Kündigung rechtsgültig ist.

Die Anmeldung unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. In der Regel meldet man sich zuerst bei der Wohngemeinde, dann beim RAV und bei der Arbeitslosenkasse. Ausnahme ist zum Beispiel die Stadt Zürich. Mitbringen müssen Sie folgende Dokumente: den AHV-Ausweis, allenfalls eine Niederlassungsbewilligung oder den Ausländerausweis.

Wie steht es um die Unfallversicherung?

Bei einer Kündigung bleiben Sie noch 30 Tage nach Ablauf der Kündigungsfrist prämienfrei gegen Freizeitunfälle versichert. Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, greift obligatorisch die Versicherung bei der Suva. Der Beitrag wird direkt vom Stempelgeld abgezogen. Versicherungslücken können entstehen, wenn ein Entscheid über Anspruch auf Arbeitslosengeld aussteht. Schliessen Sie in diesem Fall eine Abredeversicherung beim Unfallversicherer Ihres bisherigen Arbeitgebers ab. Dieser verlängert den Versicherungsschutz auf maximal 180 Tage. Das ist auch dann wichtig, wenn Sie sich gar nicht arbeitslos melden. Die Kosten für die Prämie betragen CHF 25.– pro Monat.

Stellen Sie Ihre Fixkosten auf den Prüfstand

Die Kündigungsfrist ist ein guter Zeitpunkt, regelmässige Ausgaben zu überprüfen und womöglich Einsparungen vorzunehmen. Wenn Sie nach Ihrem letzten Arbeitstag nicht gleich in ein neues Arbeitsverhältnis wechseln, sollten Sie Ihre laufenden Kosten reduzieren, um die Dauer bis zur neuen Stelle zu überbrücken. Waschen Sie Hemden und Blusen selbst, statt sie in die Reinigung zu geben. Kündigen Sie den Putzservice und stornieren Sie allfällige Abos.

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist Wachsamkeit gefragt. Wenn Sie sich von Anfang an über Ihre Rechte und Pflichten informieren und die notwendigen Massnahmen treffen, ist eine Kündigung aber kein Grund zur Verzweiflung. Legen Sie eine Checkliste an, um den Überblick zu behalten und keine wichtigen Schritte zu vergessen.

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