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Erstellt am 10.07.2019 | Aktualisiert am 24.03.2022

Corporate Actions: Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung

Finanzmärkte sind dynamisch, und Unternehmen bewegen sich ständig. Laufend finden Ereignisse statt, die eine Unternehmung und ihre Kapitalisierung betreffen. Diese können natürlich auch Auswirkungen auf Ihr angelegtes Geld haben. Deshalb erklären wir Ihnen in diesem Artikel, was eine Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung bedeutet.

Bei der Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung geht es um die Erhöhung oder Herabsetzung des Eigenkapitals eines Unternehmens. Eigenkapital hat den Vorteil, dass es in der Regel länger zur Verfügung steht als Fremdkapital und nicht getilgt werden muss. Aber auch beim Eigenkapital entstehen Kapitalkosten. Dies sind die Dividenden, die die Kapitalgeber erhalten. 

Die Kapitalerhöhung: mehr Eigenkapital für Aktiengesellschaften

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb ein Unternehmen eine Kapitalerhöhung durchführt. Dazu gehören folgende:

  • Es plant eine Investition oder die Übernahme einer anderen Gesellschaft
  • Es möchte seine Bilanzstruktur verbessern und deshalb seine Eigenkapitalquote erhöhen
  • Es will den Anteil an Fremdkapital senken, um die Zinskosten oder die Abhängigkeit von externen Gläubigern zu reduzieren
  • Es benötigt in schlechten Zeiten mehr Eigenkapital, um sein Überleben zu sichern

Das Aktienkapital kann mit Ausgabe neuer Aktien aufgestockt werden

Die Gesellschaft kann ihr Aktienkapital beispielsweise aufstocken, indem sie zusätzliche Aktien in Umlauf bringt. Das bedeutet, dass sich die Aktienzahl erhöht und dadurch der Anteil der bisherigen Aktionäre am Eigenkapital sinkt.

Somit wird der Anteil der «alten» Anteilseigner «verwässert». Durch die Verwässerung verlieren die Aktien an Wert. Um dies zu vermeiden, bekommen die Erstaktionäre meistens ein Bezugsrecht für neue Aktien ausgesprochen. Dies funktioniert nach dem einfachen Prinzip: Je mehr Aktien jemand schon besitzt, desto mehr Bezugsrechte bekommt er.

Die Bezugsrechte können in der Regel wie die Aktien selbst an den Börsen gehandelt werden. Es ist einem Unternehmen freigestellt, ob es diesen Bezugsrechtehandel durchführt.

Über Kapitalerhöhungen ohne Bezugsrecht muss abgestimmt werden

In der Schweiz müssen die Aktionäre darüber abstimmen, ob sie eine Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht erlauben oder nicht. Aufgelöst werden darf das Bezugsrecht nur, wenn es wichtige Gründe dafür gibt. Zum Beispiel im Falle von Übernahmen oder Beteiligungen könnte dies der Fall sein. Wenn die Aktionäre einverstanden sind, gibt das Unternehmen neue Aktien aus. Diese können von allen Marktteilnehmern gekauft werden, genau gleich wie zum Beispiel bei einem Börsengang.

Die Kapitalherabsetzung: nur nach Beschluss der GV möglich

Unternehmen können ihr Kapital aber nicht nur erhöhen, sondern auch herabsetzen. Im Falle einer Aktiengesellschaft (AG) darf eine Kapitalherabsetzung nur geschehen, wenn keine Gläubiger in ihren Rechten verletzt werden. Auf jeden Fall ist ein Beschluss der Generalversammlung dazu notwendig. Keine Zustimmung der Aktionäre braucht es bei einem Kapitalschnitt, wenn also das herabgesetzte Kapital komplett durch neues ersetzt wird.

Viele Gründe für Definanzierung

Wenn flüssige Mittel für die Bezahlung von Finanzverbindlichkeiten oder für die teilweise Rückzahlung von Eigenkapital abfliessen, spricht man von Definanzierung. Die Gründe für eine Definanzierung sind vielfältig. Beispielsweise kann eine zu hohe Liquidität abgebaut werden. Andere Gründe können die Beseitigung eines Bilanzverlustes sein, oder die Verteilung von überflüssigem Kapital an die Aktionäre. In den beiden letzteren Fällen spricht man von nomineller beziehungsweise effektiver Kapitalherabsetzung.

Aktienrückkauf oder Herabsetzung des Nennwerts

Das Kapital herabsetzen kann ein Unternehmen, indem es den Nennwert jeder Aktie herabsetzt. Es kann alternativ auch eigene Aktien von den bisherigen Aktionären zurückkaufen und diese vernichten. Der Fachbegriff für diese Art der Herabsetzung ist Gewinnverdichtung. In diesem Fall steigt in der Regel der Gewinn pro Aktie (Earnings per Share, EPS). Dies bedeutet allerdings nicht, dass auch der Aktienkurs beflügelt wird.

Schauen Sie also genau hin, wenn ein Unternehmen sein Kapital erhöht oder herabsetzt. Für Sie als Anleger oder Anlegerin haben Corporate Actions wie Kapitalherabsetzungen und -erhöhungen meist Auswirkungen auf Ihre Anlagen.

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