In Kürze
- Säule 3a und Pensionskasseneinkäufe bieten grosses Sparpotenzial.
- Berufskosten, Weiterbildung und Schuldzinsen nicht vergessen!
- Immobilienbesitzende können zwischen Pauschalabzug und effektiven Kosten wählen.
16.02.2026
Das Ausfüllen der Steuererklärung ist oft eine lästige Pflicht. Doch der Aufwand lohnt sich: Mit den richtigen Abzügen senken Sie Ihre Steuerrechnung schnell um Hunderte Franken. Wir zeigen Ihnen sieben legale, wirksame Tipps, wie Sie in der Steuerperiode 2025/2026 das Maximum für sich herausholen und Ihr Budget optimieren können.

Berechnen Sie mit unserem Steuerrechner Ihr Sparpotenzial oder vereinbaren Sie einen Termin für eine persönliche Beratung mit unseren Fachexpert:innen. Erfahren Sie, wie Sie mit gezielten Einzahlungen in die Säule 3a von attraktiven Steuervorteilen profitieren können.
Das Ausfüllen der Steuererklärung ist für die meisten keine Lieblingsbeschäftigung. Belegstapel, komplexe Formulare und die Angst vor Fehlern prägen das Bild. Doch der Blickwinkel zählt: Sehen Sie die Aufgabe nicht als Bürde, sondern als Arbeit mit hohem Stundenlohn. Wer Zeit investiert und genau prüft, spart oft Hunderte oder gar Tausende Franken.
Für die Steuerperiode 2025 (Deklaration 2026) gibt es diverse legale Möglichkeiten, das steuerbare Einkommen zu senken. Das System belohnt private Vorsorge, berufliche Auslagen und bestimmte Lebenssituationen. Wir zeigen Ihnen sieben konkrete, verständlich erklärte Hebel, mit denen Sie Ihre Steuerrechnung einfach optimieren können.
Die Maximalbeträge werden regelmässig angepasst. Für das Steuerjahr 2025 beträgt der Maximalabzug für Arbeitnehmende mit Pensionskasse beispielsweise CHF 7'258 (massgebend sind die Angaben des Bundesamts für Sozialversicherungen). Für Selbstständigerwerbende ohne Pensionskasse gelten höhere Grenzen, oft bis zu 20% des Nettoerwerbseinkommens.
Angenommen, Ihr steuerbares Einkommen beträgt CHF 80'000 und Ihr Grenzsteuersatz (der Steuersatz für jeden zusätzlich verdienten Franken) liegt bei ca. 25%. Zahlen Sie den Maximalbetrag in die Säule 3a ein, sinkt Ihre Steuerrechnung um rund CHF 1'800. Dieses Geld behalten Sie. Gleichzeitig wächst Ihr Altersguthaben steuerfrei, da keine Vermögens-, Einkommens- oder Verrechnungssteuern anfallen. Der Spareffekt hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab: Je höher das Einkommen, desto grösser die Ersparnis.
Viele Sparer:innen lassen ihr Geld auf dem Zinskonto liegen. Bei einem langen Anlagehorizont (zehn Jahre oder mehr) lohnt sich jedoch der Blick auf Wertschriftenlösungen. Mit einem Vorsorgefonds partizipieren Sie an der Entwicklung der Finanzmärkte. Das Risiko ist höher als beim Konto, da Kursschwankungen möglich sind. Langfristig sind die Ertragschancen jedoch meist höher.
Während die Säule 3a ein zentraler Baustein der Steueroptimierung ist, wird der Einkauf in die Pensionskasse oft vergessen. Doch die 2. Säule bietet gerade für Personen ab 50 oder solche mit höherem Einkommen ein enormes Sparpotenzial.
Ein freiwilliger Einkauf ist bei einer «Deckungslücke» möglich. Diese entsteht oft durch:
Der eingezahlte Betrag lässt sich – genau wie bei der Säule 3a – vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehen. Da es hier häufig um grössere Summen geht (z. B. CHF 20'000), ist der Steuereffekt massiv. Oft lohnt es sich, diese Einkäufe auf mehrere Jahre zu verteilen, um die Steuerprogression mehrfach zu brechen. Achtung: Planen Sie Einkäufe sorgfältig, wenn Sie kurz vor der Pensionierung stehen oder einen Kapitalbezug erwägen. Auf Kapitalbezüge fällt eine separate Steuer an.
Wichtig: Das eingekaufte Geld ist in der Regel für drei Jahre gesperrt, bevor es als Kapital (z. B. für Wohneigentum) wieder bezogen werden darf. Planen Sie deshalb vorausschauend.
In der Schweiz können Sie Schulden zwar als Passiven deklarieren (was Ihre Vermögenssteuer senkt), doch viel spannender sind die Schuldzinsen. Diese können Sie nämlich vom Einkommen abziehen. Das gilt für:
Nicht die Rückzahlung des Kredits (Amortisation), sondern nur die reinen Zinskosten sind abzugsfähig.
Eine wichtige Ausnahme betrifft Leasing: Leasingraten gelten steuerlich als Miete und sind deshalb nicht abzugsfähig. Wenn Sie ein Auto leasen, können Sie diese Kosten steuerlich nicht geltend machen. Bei einem Autokredit sind die Schuldzinsen hingegen abzugsfähig.
Achten Sie darauf, dass Sie Ende Jahr von Ihrer Bank die entsprechenden Zinsnachweise erhalten. In der Regel bekommen Sie diese automatisch zugeschickt oder finden sie im E-Finance.
Wer arbeitet, hat Ausgaben. Diese Berufskosten sind ein wichtiger Hebel in der Steuererklärung. Viele Kantone gewähren Pauschalabzüge, die Sie ohne Belege geltend machen können. Prüfen Sie jedoch, ob Ihre effektiven Kosten höher ausfallen.
Grundsätzlich gilt: Der Arbeitsweg ist abzugsfähig. Nutzen Sie den öffentlichen Verkehr, können Sie die Kosten für das Abonnement (z. B. GA oder Streckenabo) abziehen. Das Auto dürfen Sie in den meisten Kantonen nur abziehen, wenn der Arbeitsweg mit dem öV unzumutbar ist (z. B. grosser Zeitverlust). Achtung: Beim Bundessteuerabzug ist dieser Abzug derzeit auf CHF 3'200 plafoniert.
Können Sie mittags nicht nach Hause und bietet Ihr Arbeitgeber keine vergünstigte Kantine? Dann dürfen Sie einen Abzug für auswärtige Verpflegung geltend machen. Dieser variiert je nach Kanton, liegt aber oft bei ca. CHF 15 pro Tag oder einer Jahrespauschale von rund CHF 3'200.
Auch bei einem Teilzeitpensum oder mehreren Arbeitsorten können Fahrt- und Verpflegungskosten abgezogen werden – anteilsmässig und je nach Situation.
Bildung ist eine lohnende Investition, was auch der Staat anerkennt. Abzugsfähig sind Kosten für berufliche Aus- und Weiterbildungen, die der Qualifikation dienen, bis zu einem Maximalbetrag von CHF 12'000 pro Jahr (bei der Bundessteuer). Viele Kantone haben diese Limite übernommen. Kosten für eine Erstausbildung sind hingegen nicht abzugsfähig. Voraussetzung für den Abzug ist ein erster Abschluss auf Sekundarstufe II (z. B. Lehre oder Matura) oder ein Alter von über 20 Jahren. Abzugsfähig sind:
Heben Sie alle Rechnungen auf. Ob ein MBA, ein Sprachkurs für den Job oder eine Fachvertiefung: Wenn es dem Beruf dient, beteiligt sich der Staat indirekt an den Kosten.
Wer Kinder hat, kann zusätzliche Abzüge geltend machen. Dazu gehören insbesondere:
Diese Abzüge wirken direkt einkommensmindernd und machen bei Familien oft mehrere Tausend Franken pro Jahr aus.
Für Eigenheimbesitzer:innen ist das oft die komplexeste Entscheidung in der Steuererklärung. Sie müssen den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Im Gegenzug dürfen Sie Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen abziehen.
Beim Unterhalt haben Sie jährlich die Wahl:
Wichtig zu wissen: Nur werterhaltende Massnahmen sind abzugsfähig (z. B. Ersatz des Kühlschranks). Wertvermehrende Massnahmen (z. B. Wintergartenanbau) können in der Regel nicht abgezogen werden – ausser sie dienen dem Energiesparen (z. B. Solaranlage, Wärmedämmung). Solche energetischen Sanierungen sind fast überall abzugsfähig, selbst wenn sie das Haus aufwerten.
Planen Sie grössere Renovationen klug. Wenn Sie eine Sanierung über den Jahreswechsel erstrecken (z. B. Dezember und Januar), können Sie die Kosten auf zwei Steuerperioden verteilen. So brechen Sie in beiden Jahren die Progression, statt in einem Jahr «zu viel» abzuziehen.
Online-Bewertungstools können ein Gefühl für den Marktwert Ihrer Liegenschaft geben. Steuerlich relevant ist jedoch der amtliche Wert.
Wählen Sie die Pauschale, wenn Sie im vergangenen Jahr keine oder nur sehr kleine Reparaturen hatten. Der Pauschalabzug «schenkt» Ihnen einen Abzug ohne Ausgaben.
Wählen Sie die effektiven Kosten, wenn Sie grössere Sanierungen (Fassade, Heizung, Böden) vorgenommen oder hohe Investitionen in Energiesparmassnahmen getätigt haben. Sammeln Sie alle Belege.
Zwei Kategorien, die häufig übersehen werden, da die Hürden etwas höher liegen.
Selbstgetragene Krankheitskosten (Zahnarzt, Brille, Franchisen, Selbstbehalte) können Sie abziehen – aber nur, wenn sie einen gewissen Selbstbehalt übersteigen. Dieser liegt meist bei 5% des Nettoeinkommens. Bei einer Familie mit Durchschnittseinkommen müssen oft mehrere Tausend Franken zusammenkommen, bevor der erste Franken abziehbar ist. In Jahren mit teuren Behandlungen lohnt sich das Nachrechnen aber definitiv. Die Krankenkassenprämien selbst sind nur über einen Pauschalabzug berücksichtigbar, der oft tiefer ist als die tatsächliche Prämie.
Gutes tun wird belohnt. Spenden an gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Schweiz sind abzugsfähig. Bedingung: Die Spenden müssen im Steuerjahr mindestens CHF 100 betragen und dürfen 20% des Nettoeinkommens nicht übersteigen (je nach Kanton). Behalten Sie die Spendenbescheinigungen, die Anfang Jahr per Post kommen.
Steuern sparen ist kein einmaliges Event, sondern eine Dauerveranstaltung. Denken Sie langfristig:
Die Steuererklärung 2025/2026 ist Ihre Chance, Ihre Finanzen aktiv zu gestalten. Gehen Sie die Punkte schrittweise durch und beschaffen Sie fehlende Belege rechtzeitig. Nutzen Sie die Säule 3a und die 2. Säule während Ihrer Erwerbstätigkeit – Sie sorgen damit für mehr finanzielle Freiheit im Alter.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Steuergesetze können sich ändern und die Praxis kann je nach Kanton variieren. Bei komplexen Portfolios oder Unsicherheiten empfehlen wir die Konsultation einer qualifizierten Steuerfachperson.