Zahlungsverkehr

Anpassungen der Adressen in Zahlungsaufträgen

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Der Finanzplatz Schweiz passt sich den internationalen Rahmenbedingungen an und führt per 20. November 2026 sowohl für Ausland- als auch Inlandzahlungen die Pflicht zur Verwendung der strukturierten oder hybriden Adresse gemäss ISO-20022-Standard ein.

  • Die strukturierte Adresse wird für alle Zahlungsaufträge verpflichtend.
  • Zwingend sind mindestens die Angaben des Ortsnamens und des Landes.
  • PostFinance unterstützt keine hybriden Adressen.