Zahlungsverkehr

Anpassungen der Adressen in Zahlungsaufträgen und neue Vorgaben bei der QR-Rechnung

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Der Finanzplatz Schweiz passt sich den internationalen Rahmenbedingungen an und führt per 20. November 2026 sowohl für Ausland- als auch Inlandzahlungen die Pflicht zur Verwendung der strukturierten oder hybriden Adresse gemäss ISO-202022-Standard ein. Es treten neue Vorgaben für die QR-Rechnung in Kraft. Die wichtigste Anpassung ist die alleinige Unterstützung der strukturierten Adresse (Adress-Typ S) im Swiss QR Code. Zudem wird die Nutzung des erweiterten Zeichensatzes erlaubt.

  • Die strukturierte Adresse wird für alle Zahlungsaufträge und QR-Rechnungen verpflichtend.
  • Zwingend sind mindestens die Angaben des Ortsnamens und des Landes. Bei der QR-Rechnung ist zusätzlich die Angabe der Postleitzahl Pflicht.
  • PostFinance unterstützt keine hybriden Adressen.