- Die strukturierte Adresse wird für alle Zahlungsaufträge und QR-Rechnungen verpflichtend.
- Zwingend sind mindestens die Angaben des Ortsnamens und des Landes. Bei der QR-Rechnung ist zusätzlich die Angabe der Postleitzahl Pflicht.
- PostFinance unterstützt keine hybriden Adressen.
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Zahlungsverkehr
Anpassungen der Adressen in Zahlungsaufträgen und neue Vorgaben bei der QR-Rechnung
von
3. Juli 2025
Der Finanzplatz Schweiz passt sich den internationalen Rahmenbedingungen an und führt per 20. November 2026 sowohl für Ausland- als auch Inlandzahlungen die Pflicht zur Verwendung der strukturierten oder hybriden Adresse gemäss ISO-202022-Standard ein. Es treten neue Vorgaben für die QR-Rechnung in Kraft. Die wichtigste Anpassung ist die alleinige Unterstützung der strukturierten Adresse (Adress-Typ S) im Swiss QR Code. Zudem wird die Nutzung des erweiterten Zeichensatzes erlaubt.
- Anpassungen der Adressen in Zahlungsaufträgen (PDF) Das Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unser Kontaktcenter. Telefon 0848 888 710 (im Inland max. CHF 0.08/Min.) 24-Stunden-Service, 365 Tage im Jahr. Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster
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