Geldwäschereiprävention

Einhaltung und Umsetzung der Geldwäschereibestimmungen

Die Einhaltung und Umsetzung der Geldwäschereibestimmungen haben einen hohen Stellenwert und sind für PostFinance eine zentrale Aufgabe. Die Bestimmungen aus dem Geldwäschereigesetz (GwG) und den damit verbundenen Erlassen dienen der Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung auf dem Schweizer Finanzplatz. Dabei stehen insbesondere die Informationen zum jeweiligen Kunden sowie sein Transaktionsverhalten im Zentrum.

  • Die Schweiz ist Mitgliedstaat der Financial Action Task Force (FATF) und hat Gesetze und Regularien erlassen, um die internationalen Anti-Geldwäscherei-Grundsätze der FATF und der EU auch für den Finanzplatz Schweiz umzusetzen. Das Ziel dieser Gesetze ist es, Geldwäscherei und potenzielle Terrorismusfinanzierung aufzuspüren respektive zu verhindern.

    Die PostFinance AG verfügt über ein Anti-Geldwäscherei-Programm, um sowohl den Anforderungen der schweizerischen Anti-Geldwäscherei-Vorschriften, den Vorgaben des Konzerns als auch allen lokalen Gesetzen, Regularien und Richtlinien bezüglich der Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie von Finanzkriminalität zu entsprechen. Dieses Anti-Geldwäscherei-Programm beinhaltet schriftliche Richtlinien und Verfahren, einen zu bestellenden verantwortli-chen Anti-Geldwäscherei-Beauftragten, regelmässige Schulungen der relevanten Mitarbeitenden und eine unabhängige Revision zur Überprüfung dieser Richtlinien und Prozesse.

  • Due Diligence bedeutet die sorgfältige Prüfung und Analyse eines Kunden, insbesondere im Hinblick auf die wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Verhältnisse. Bei PostFinance beinhaltet diese Prüfung insbesondere die Kernpunkte Know your Customer (KYC), Identifizierung, wirtschaftliche Berechtigung, Angaben zu den Zeichnungsberechtigten, sowie zusätzlich notwendige Kundendaten.

  • Know your Customer (Kenne deinen Kunden) ist eine vorgeschriebene Legitimationsprüfung zur Verhinderung von Geldwäscherei. Sie beinhaltet, dass PostFinance als schweizerischer Finanzintermediär Art und Zweck ihrer Geschäftsbeziehungen kennt, die Identität ihrer Kund:innen prüft sowie die jeweilige wirtschaftliche Berechtigung an einer Geschäftsbeziehung feststellt – wer ist der Kunde, und wem gehört das Geld? Insbesondere wenn Unregelmässigkeiten auftreten, sind zudem konkrete Abklärungen zu tätigen, in deren Rahmen relevante Informationen auf ihre Plausibilität hin überprüft werden müssen. Dies ist nur möglich, wenn PostFinance die Kund:innen kennt sowie die notwendigen Informationen in eine Beziehung setzen und im Gesamtkontext beurteilen kann.

  • PostFinance muss – wie alle anderen Banken auch – ihre Kund:innen mit einem beweiskräftigen, amtlichen Dokument identifizieren. Damit weiss sie, mit wem sie eine Geschäftsbeziehung eingeht und wer die wirtschaftlich berechtigte Person ist – also, wem die Gelder gehören.

  • Liegen Hinweise vor, dass Gelder einer anderen Person als der Kontoinhaber:in gehören, so ist PostFinance als Bank verpflichtet, die Eigentumsverhältnisse abzuklären und zu dokumentieren.

  • Das Gesetz und die Verordnung zur Geldwäschereiprävention verlangen, dass die Finanzinstitute von ihren Kund:innen plausible Angaben über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse einholen. Wie die Finanzinstitute dieser Sorgfaltspflicht nachkommen, wird individuell geregelt. Berücksichtigt werden institutsspezifische Aspekte wie beispielweise eine hohe Kundenfrequenz und die Organisation des Vertriebs. PostFinance erhebt vor diesem Hintergrund im Rahmen der Kontoeröffnung von ihren Kund:innen standardmässig Angaben zum Arbeitgeber, Beruf und Bruttojahreseinkommen.

  • Das Geldwäschereigesetz verpflichtet PostFinance, die von ihr festgestellten Kundendaten regelmässig auf Aktualität zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Sie tut dies im Rahmen von Kontrollabfragen, bei denen den Kunden die relevanten Informationen zur Überprüfung und Bestätigung angezeigt werden. Als Kund:in können Sie das Verfahren vereinfachen, indem Sie bei einer Kontaktaufnahme die geforderten Schritte rasch erledigen.

    • Das Gesetz verpflichtet die Banken, alle Kundenbeziehungen regelmässig zur überprüfen. Erkennt eine Bank Daten, die allenfalls nicht mehr aktuell sein könnten, müssen sie aktualisiert werden. Es gibt keine Ausnahmen für bestimmte Kundengruppen.

      PostFinance hat ein Regelwerk entwickelt, das alle Kundenbeziehungen überprüft und dabei diejenigen erkennt, die eventuell nicht mehr aktuell sein könnten. Betroffene Kund:innen werden automatisch kontaktiert.

    • Aktualisiert werden die grundsätzlichen Kundendaten wie beispielsweise Name und effektive Wohnsitzadresse (Domiziladresse). Erforderlich ist auch eine aktuelle Bestätigung zur wirtschaftlichen Berechtigung an den eingebrachten Vermögenswerten. Auf optionaler Basis werden bei Privatkund:innen zudem die Angaben zum Arbeitgeber, Beruf und Bruttojahreseinkommen aktualisiert bzw. abgefragt, da diese Daten standardmässig auch bei einer Kontoneueröffnung eingeholt werden. Im Rahmen der Pflicht zur Aktualisierung der Kundendaten werden diese Informationen nun auch bei Kund:innen abgefragt, die bereits eine Geschäftsbeziehung zu PostFinance pflegen und bei denen diese Angaben zum Zeitpunkt der Eröffnung der Geschäftsbeziehung noch nicht eingeholt wurden. Ein vollständiges Kundenprofil (KYC) ermöglicht PostFinance bei einer Auffälligkeit eine einfachere Beurteilung im Gesamtkontext.

      Bei Geschäftskunden gehören zu den Angaben, welche auch bei einer Kontoeröffnung eingeholt werden, neben dem Sitz und dem Zweck der Firma, die Angaben zur Anzahl der Mitarbeitenden sowie optional Angaben zum Jahresumsatz. Hierbei handelt es sich um Daten, welche dem KYC dienen und damit helfen, allfällige Abweichungen im Transaktionsverhalten bestmöglich und im Gesamtkontext beurteilen zu können. Insbesondere die Angabe der Anzahl Mitarbeitenden dient zudem der Beurteilung, ob es sich um eine Sitzgesellschaft handelt oder nicht (Art. 39 VSB20). Daneben muss die Deklaration der Kontrollinhaber an operativ tätigen juristischen Personen erfolgen resp. die bereits zu einem früheren Zeitpunkt gegenüber PostFinance getätigten Angaben bestätigt werden. Das dazu verwendete Formular K wurde 2016 (vgl. Art. 20 ff. VSB20) eingeführt. Im Zuge der Aktualisierung der Kundendaten muss die Feststellung nun auch bei allen Kunden getätigt werden, bei welchen die Eröffnung vor Einführung der Pflicht erfolgte. Erforderlich ist auch eine aktuelle Bestätigung zur wirtschaftlichen Berechtigung an den eingebrachten Vermögenswerten.

    • Ohne die Aktualisierung von Kundendaten würde PostFinance gegen die Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes verstossen. Die Folge wären Sanktionen durch die Finanzmarktaufsicht. Es handelt sich um eine gesetzliche/regulatorische und damit zwingende Pflicht, die alle Banken auf dem Finanzplatz Schweiz betrifft.

      Kann PostFinance die Überprüfung einer Geschäftsbeziehung trotz Mahnung nicht abschliessen, heisst dies, dass sie ihre gesetzlichen Pflichten als Bank nicht erfüllen kann. Die Folge ist, dass eine Kündigung der Geschäftsbeziehung erfolgen muss. Die Pflicht zur Erfüllung der Geldwäschereibestimmungen steht dabei über der Pflicht des gesetzlichen Grundversorgungsauftrags.

    • Aufgrund ihrer Grösse und der strategischen Ausrichtung setzt PostFinance für die Aktualisierung der Kundendaten auf automatisierte, systemunterstützte Prozesse. Ein Regelwerk überprüft regelmässig alle Kundenbeziehungen. Kund:innen, deren Daten eventuell nicht mehr aktuell sind, werden zur Überprüfung und Bestätigung der Informationen automatisch kontaktiert. Der Kontakt erfolgt schriftlich via E-Finance oder über den Postweg. Sofern die Daten aktuell sind, erfolgt auch die Verarbeitung des Rücklaufs vollautomatisch. Sind Anpassungen notwendig, werden sie manuell durchgeführt. Sofern für die Erledigung zusätzliche, z. B. amtliche Dokumente oder spezifische Informationen notwendig sind, werden die Kund:innen separat kontaktiert.

    • Alle im Rahmen der Aktualisierung der Kundendaten abgefragten Informationen werden für die Geldwäschereiprävention benötigt. PostFinance aktualisiert nur relevante Informationen. Es werden keine Informationen auf Vorrat abgefragt. Dabei werden die gesetzlichen Geheimhaltungspflichten des Bankkundengeheimnisses und des Postgeheimnisses sowie das Datenschutzgesetz eingehalten. Die Vertraulichkeit der Kundendaten hat oberste Priorität.
    • Die Ausgestaltung der Aktualisierung von Kundendaten kann von Bank zu Bank unterschiedlich sein. Es gibt kein vorgegebenes Standardvorgehen. Für PostFinance ist ihre Grösse, die Ausrichtung als Retailbank mit selbstständigen Kund:innen sowie der Weg zur führenden digitalen Bank massgebend dafür, dass eine Umsetzung systemunterstützt und möglichst digital erfolgt. Andere Banken setzen bei der Aktualisierung auf den persönlichen Kundenkontakt und überprüfen und aktualisieren die relevanten Kundendaten beispielsweise jeweils anlässlich eines Schalterbesuchs oder eines Beratungsgesprächs.

  • Wie alle Finanzdienstleister in der Schweiz muss auch die PostFinance AG Geldtransaktionen auf ungewöhnliche Vorgänge hin prüfen und deren wirtschaftlichen Zweck nachvollziehen können. Damit leistet sie einen Beitrag dazu, dass keine illegalen oder unversteuerten Vermögenswerte im Schweizer Finanzmarkt deponiert werden.

    Sanktionierte Transaktionen

    Sind Vermögenswerte von natürlichen Personen, Unternehmen oder Organisationen national oder international sanktioniert, dürfen Transaktionen nicht durchgeführt werden. PostFinance ist verpflichtet, entsprechende Zahlungen zu blockieren und die Identität des Endbegünstigten beziehungsweise des Absenders der Gelder vor dem Ausführen der Transaktion festzustellen.

    Eingeschränkte Verfügbarkeit

    Während laufender Abklärungen kann es sein, dass die Vermögenswerte nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. PostFinance ist auf eine rasche und kooperative Mitarbeit der Kund:innen angewiesen, um Vermögenswerte möglichst schnell freigeben zu können.