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QR-Rechnung: Handhabung und Gestaltung
Welche Informationen enthält der QR-Code? Welche Gestaltungsvorgaben gibt es für die QR-Rechnung? Muss die Rechnung perforiert sein? Hier finden Sie Antworten auf diese und viele weitere Fragen rund um die korrekte Handhabung und Gestaltung der QR-Rechnung.
Fragen und Antworten
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Die QR-Rechnung besteht aus einem
- Rechnungsschreiben, z. B. mit Angaben zu den Rechnungspositionen
- Zahlteil mit QR-Code und Empfangsschein
Der QR-Code enthält alle nötigen Zahlungsinformationen in codierter und digital einlesbarer Form. Diese Informationen sind alle auch in Textform abgedruckt.
Das Rechnungsschreiben und der Zahlteil mit QR-Code und Empfangsschein können auf einer Seite/einem Blatt oder auf separaten Blättern/Seiten stehen.
Der Zahlteil mit QR-Code und Empfangsschein muss in beiden Fällen am unteren Ende der Seite platziert werden.
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Alle Gestaltungsvorgaben und -empfehlungen finden Sie im Dokument «Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung» und im «Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Style Guide QR-Rechnung».
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Der QR-Code enthält unter anderem
- Informationen zur Zahlungsempfängerin bzw. zum Zahlungsempfänger
- Informationen zur Zahlungspflichtigen bzw. zum Zahlungspflichtigen
- den Rechnungsbetrag
- die Währung (CHF oder EUR)
Die vollständige Liste der enthaltenen Informationen entnehmen Sie den «Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung».
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Ja, wenn Sie die QR-Rechnung in Papierform versenden, muss sie zwingend perforiert sein.
Wenn Sie die QR-Rechnung als PDF per E-Mail an die Rechnungsempfängerin bzw. den Rechnungsempfänger senden, muss diese mit Linien zur Abgrenzung des Zahlteils und des Empfangsscheins sowie mit einem Scherensymbol versehen sein. Dies signalisiert dem Zahlungspflichtigen, dass der Zahlteil und der Empfangsschein per Schnitt abgetrennt werden muss, falls die QR-Rechnung auf dem Postweg an ein Finanzinstitut zur Zahlung weitergereicht oder in einer Filiale der Post beglichen wird.
Bitte beachten Sie
QR-Rechnungen im PDF-Format eignen sich vor allem für Zahlungen im E- oder M-Banking. Für den papiergebundenen Zahlungsverkehr am Schalter oder per Zahlungsauftrag sind sie weniger gut geeignet. -
Nein, wir bieten keinen Bestellservice für perforiertes A4-Papier an. Sie bekommen solches Papier aber in den meisten Druckereien, im Handel für Bürobedarf oder im Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Postshop.
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Es gibt 3 Arten von QR-Rechnungen:
QR-Rechnungen mit QR-IBAN und QR-Referenz
Nachfolger des orangen Einzahlungsscheins mit Referenz ESR. Die QR-Referenz besteht wie die ESR-Referenz aus 26 numerischen Zeichen, gefolgt von einer Prüfziffer. Sie entspricht dem Schweizer Standard und kann nur bei QR-Rechnungen für Inlandzahlungen (CH und Liechtenstein) eingesetzt werden.QR-Rechnung mit IBAN ohne Referenz
Nachfolger des roten Einzahlungsscheins (ES).QR-Rechnung mit IBAN und Creditor Reference
Die Creditor Reference (auch «Structured Creditor Reference», SCOR genannt) fängt mit den Buchstaben «RF» an, gefolgt von 5 bis 25 Zeichen. Sie entspricht dem internationalen Standard ISO 11649 und kann somit auch für den internationalen Zahlungsverkehr eingesetzt werden. -
Ja, neu sind Mitteilungen in gedruckter Form bei allen QR-Rechnungen möglich. Bei den heutigen orangen Einzahlungsscheinen mit Referenz (ESR) konnte bislang keine Mitteilung angegeben werden.
Beachten Sie: Die Mitteilung muss in gedruckter Form rechts vom QR-Code stehen – und ist auch im QR-Code enthalten. Handschriftliche Ergänzungen zur Mitteilung sind nicht zugelassen.
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Nein, diese Informationen können auch handschriftlich eingetragen werden. Dazu müssen auf dem Zahlteil und dem Empfangsschein farblose Felder mit Eckmarken angebracht werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den «Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung».
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Das ist laut Geldwäschereiverordnung der FINMA nur dann erforderlich, wenn die QR-Rechnung in einer Filiale der Post bezahlt wird.
Wir empfehlen aber, immer die vollständige Adresse anzugeben.
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Ja, der Name (und optional die Adresse) des Zahlungspflichtigen sowie der Betrag müssen sogar nachträglich handschriftlich ergänzt werden, wenn diese Angaben nicht bereits auf dem Zahlteil und dem Empfangsschein aufgedruckt sind. In diesem Fall tragen Sie diese Informationen in die Felder mit Eckmarkern ein.
Handschriftliche Mitteilungen sind jedoch nicht erlaubt.
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Unter «Rechnungsinformationen» können optional Informationen wie die MWST-Nummer des Rechnungsstellers oder der MWST-Betrag in standardisierter und strukturierter Form eingetragen werden. Diese können von einer Buchhaltungs-Software automatisch erfasst werden.
Die Rechnungsinformationen dienen dem Rechnungsempfänger also zur Automatisierung der Kreditorenbuchhaltung, falls dafür eine Software eingesetzt wird.
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Die QR-Referenz ist im Grunde dasselbe wie die heutige ESR-Referenz, ausser, dass sie eben auf einer QR-Rechnung und nicht auf dem orangen Einzahlungsschein zum Einsatz kommt. Bestehende ESR-Referenznummern können Sie also 1:1 für Ihre QR-Rechnungen übernehmen – das erleichtert den Übergang vom ESR zur QR-Rechnung. Die QR-Referenz dient wie bisher der einfachen Zuordnung von Zahlungseingängen zur jeweiligen Rechnung.
Die QR-IBAN ist eine spezielle IBAN (International Bank Account Number) für den Einsatz auf QR-Rechnungen mit QR-Referenz. Sie haben Ihre QR-IBAN von PostFinance erhalten. Wenn Sie Ihre QR-IBAN nicht kennen, wenden Sie sich an Ihre Kundenberaterin bzw. Ihren Kundenberater.
Wichtig
Wenn Sie eine QR-Rechnung mit QR-Referenz ausstellen, müssen Sie zwingend Ihre QR-IBAN angeben.