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Fragen und Antworten zu PostFinance Pay
Hier erhalten Sie Antworten auf Fragen zu Zahlungsavisierung, Gebührenbuchung, Vergütungsanzeigen und mehr.
Voraussetzungen und allgemeine Informationen
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Damit die PostFinance-Zahlungsarten im Internetshop angeboten werden
können, wird Folgendes vorausgesetzt:- Ein Geschäftskonto bei PostFinance oder einer inländischen Drittbank
- Ein Vertrag mit einem Payment Service Provider (PSP), der PostFinance Pay anbieten kann
- Eine Shopsoftware oder Eigenentwicklung, die die Schnittstelle Ihres Payment Service Providers ansprechen kann
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Die Onlinezahlungslösung aus einer Hand. Informationen unter: postfinance.ch/e-payment
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Das Voranmeldeformular kann unter postfinance.ch/e-payment ausgefüllt werden. Sie werden danach von einem PostFinance Mitarbeitenden kontaktiert.
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Mit PostFinance Pay geniessen Sie eine sichere und zuverlässige Zahlungslösung zu attraktiven Konditionen. Informieren Sie sich im Abschnitt «Preise und Konditionen» über unser Kommissionsmodell zu 1,3%.
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Einen Transaktionsabgleich erhalten Sie als PDF oder File mit PMS, MFTPF, im E-Finance oder per Mail.
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PostFinance Pay bietet Ihren Shopper:innen hohe Standardlimiten von CHF 10’000.– pro Tag und CHF 15’000.– pro Monat an, die durch die Shopper:innen erhöht werden können.
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Die Shopper:innen geben ihre Sicherheitselemente immer auf der Serverumgebung von PostFinance unter Verwendung von höchsten Sicherheitsstandards ein. Dritte können die eingegebenen Daten nicht einsehen. Das Speichern von Karten- und Kontonummern ist händlerseitig nicht möglich.
Zahlungsangebot
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Die Authentisierung ist ausschliesslich mit der PostFinance App via Face-/Touch-ID, Lesegerät oder Mobile-ID möglich.
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Ja, gibt es. PostFinance Pay Token ermöglicht den Shopper:innen eine einfache und schnelle Zahlungsabwicklung in Form von One Touch Payments oder Invisible Payments. Im Rahmen eines einmaligen Registrierungsprozesses pro Händler wird das PostFinance Pay Token im persönlichen Profil der kaufenden Person beim Internetshop hinterlegt. Anschliessend ist beim nächsten Einkauf keine Authentisierung durch die kaufende Person mehr notwendig.
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Ja, sofern die Einlieferung der erfolgreichen Autorisierung innert 30 Tagen erfolgt und nicht mit PostFinance Pay Token ohne Transaktionssignierung durchgeführt wurde.
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Der Händler benötigt keine Kontoinformationen der Shopper:innen – die Gutschrift erfolgt automatisch auf das Konto, das für den Zahlungsvorgang verwendet wurde. Eine eingelieferte Transaktion ist während 14 Monaten für Gutschriften offen. Es kann maximal der eingelieferte Betrag rückvergütet werden. Für einen eingelieferten und verarbeiteten Betrag sind auch mehrfache Gutschriften, sogenannte Teilgutschriften, möglich.
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Ein autorisierter Warenkorbbetrag kann unverändert, mit einem reduzierten Betrag oder in Form von mehrfachen Teilbeträgen zur Verarbeitung eingeliefert werden. Dabei darf die Summe der Einlieferungen den autorisierten Betrag nicht überschreiten. Die Einlieferung muss bis spätestens 30 Tage nach erfolgreicher Autorisierung durchgeführt werden. Eingelieferte Beträge, die älter als 30 Tage sind, werden nicht mehr verarbeitet.
Zahlungsmaske
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PostFinance setzt die aktuellen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.0, AA) konsequent um.
Zahlungsavisierung
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Eingelieferte Transaktionen werden je nach gewählter Buchungsart einzeln – zeitnah nach der Einlieferung – oder in einer täglichen Sammelbuchung auf dem Geschäftskonto bei PostFinance oder täglich auf dem inländischen Drittkonto gutgeschrieben.
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Nein, Auszahlung auf ein Fremdkonto sind nur in CHF möglich.
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Alle Transaktionen werden in einer einzelnen Buchung einen Arbeitstag nach der Einlieferung gutgeschrieben.
Buchungsdetail PostFinance Pay:
GUTSCHRIFT E-PAYMENT TRANSAKTIONEN
POSTFINANCE Pay
EINLIEFERUNG VOM 28.08.2022
MUSTERFIRMA AG
PFYPX0000000000
WWW.MUSTERMERCHANT.CH -
Jede Transaktion wird einzeln und zeitnah nach der Einlieferung gutgeschrieben.
Buchungsdetail PostFinance Pay:
GUTSCHRIFT E-PAYMENT TRANSAKTION
POSTFINANCE Pay
VOM 29.08.2022
MUSTERFIRMA AG
PFYPX0000000000
WWW.MUSTERMERCHANT.CH
PAYMENTID 30162958000489326395
BESTELLNUMMER 00000000XXA0450192
Inländisches Drittkonto
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Nein, es sind nur Gutschriften auf ein Konto einer Schweizer Bank erlaubt. Ein Konto in Liechtenstein gilt auch als ausländisches Konto.
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Die Transaktionsgebühren werden direkt vom Gesamtumsatz abgezogen und der Nettobetrag wird auf Ihr Bankkonto überwiesen.
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Beispiel PostFinance-Zahlungsarten bei Onlineshops: Konto bei Fremdkonto
POSTFINANCE E-PAYMENT
[URL]
[MerchantID]+[DATUM]
BRUTTOBETRAG, KOMMISSIONSBETRAG -
Nein, es sind nur Bankkonten einer inländischen Bank erlaubt (nur Schweiz).
Gebühren
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Die Gebühren werden für Transaktionen unter und über CHF 25.– / EUR 17.– aufgeteilt dargestellt.
Buchungsdetail PostFinance Pay:
PREIS FÜR E-PAYMENT
POSTFINANCE Pay
BIS CHF 25.– / EUR 17.–
WWW.MUSTERMERCHANT.CH
ANZAHL TRANSAKTIONEN: 15
UMSATZ CHF 30.76
JANUAR 2016
Vergütungsanzeige
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Die Zahlungsdaten gleichen die Händler mithilfe der von ihrem Payment Service Provider angebotenen Möglichkeiten (Händler-GUI, API usw.) ab. Auf Wunsch kann für die PostFinance-Zahlungsart eine Vergütungsanzeige beantragt werden, die entweder als PDF-Datei oder auf Papier (kostenpflichtig) zugestellt wird. Die möglichen Auslieferungskanäle sind Post, E-Mail oder E-Finance. Beim monatlichen Versand ergänzen wir die Auflistung der Transaktionen mit den im vorangegangenen Monat angefallenen Gebühren.
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Die Files für die elektronische Abstimmung enthalten als wichtigste Information die Verarbeitungsresultate der beiden PostFinance-Zahlungsarten. Je nach Payment Service Provider, den der Händler gewählt hat, generieren wir ein Reconciliation Advice File (RAF) oder ein EPAY Reconciliation File (ERF) zur Abholung. Das Format ist in beiden Fällen XML. Reconciliation Files werden ab dem Zeitpunkt der Aktivierung erstellt. Für Transaktionen vor der Aktivierung kann keine Auslieferung bestellt werden. RAFs werden erstellt, wenn ein Payment Service Provider für die Verarbeitung der PostFinance-Zahlungsarten das ep2-Protokoll verwendet. Als Händler ist dies vor allem bei hohem bis sehr hohem Transaktionsvolumen interessant. Voraussetzung für die händlerseitige Weiterverarbeitung ist eine ep2-Infrastruktur. Mehr Informationen dazu finden Sie unter Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster ep2.ch. ERFs werden erstellt, wenn ein Payment Service Provider für die Verarbeitung der PostFinance-Zahlungsarten das non-ep2-Protokoll verwendet.
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Die Auslieferungskanäle sind unten aufgeführt:
RAF
- MI-Rec-Server (PMS): Für den automatisierten Download und für die Weiterverarbeitung des RAF. Bedingt zwingend ep2-Infrastruktur seitens Händler.
- E-Finance: Für den halb automatisierten Abgleich der Transaktionen. Download des RAF im E-Finance und manueller Import in das System des Händlers.
- MFTP (File Delivery System): Für den automatisierten Download und für die Weiterverarbeitung des RAF.
ERF-File (EPAY Reconciliation File)
- E-Finance: Für den halb automatisierten Abgleich der Transaktionen. Download des ERF im E-Finance und manueller Import in das System des Händlers.
- MFTP (File Delivery System): Für den automatisierten Download und für die Weiterverarbeitung des ERF.
Vergütungsanzeige
- E-Finance: Für den manuellen Abgleich, PDF
- E-Mail: Für den manuellen Abgleich, PDF
- Post (kostenpflichtig): Für den manuellen Abgleich, PDF
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Fragen zu Transaktionen können von unserem Kundendienst und unseren Berater:innen beantwortet werden. Die Archivierungszeit von Transaktionen beträgt 15 Monate. Die Archivierungsfrist von Kontobuchungen beträgt 10 Jahre.