Ist Ihr Eintrag ins Handelsregister noch aktuell? Diese Frage sollten sich Unternehmen wiederkehrend stellen – und spätestens dann, wenn es im Verlaufe der Geschäftstätigkeit zu Änderungen kommt. Denn für Unternehmen mit bestimmten Rechtsformen – darunter auch Einzelfirmen mit einem Jahresumsatz von mehr als CHF 100’000.–, für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaften (AG) – ist nicht nur der Eintrag ins Handelsregister Pflicht. Vielmehr müssen sie auch Änderungen mitteilen.
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Handelsregistereintrag ändern: Das müssen Unternehmen beachten
Ob Ihr Unternehmen einen neuen Firmensitz bezieht, ein:e neu:e Geschäftsführer:in ihr Amt antritt oder eine Kapitalerhöhung vollzieht: Wir zeigen auf, welche Informationen Einzelunternehmen, GmbHs und AGs im Handelsregister anpassen lassen müssen und was sie dabei beachten sollten.
Welche Änderungen im Handelsregistereintrag müssen gemeldet werden?
Die Antwort darauf liefert das Schweizer Obligationenrecht: Ist eine Tatsache im Handelsregister eingetragen, so muss auch jede Änderung dieser Tatsache eingetragen werden (Art. 933 OR). Je nach Rechtsform des Unternehmens sind im Handelsregister nebst dem Gründungsjahr folgende Informationen eingetragen und müssen bei Änderungen angepasst werden:
- Firmenname
- Firmenadresse (Domizil)
- Firmensitz (politische Gemeinde, in der die Hauptverwaltung der Firma tätig ist)
- Firmenzweck
- Namen von Verwaltungsrät:innen, Gesellschafter:innen, Geschäftsführer:innen und Zeichnungsberechtigten
- Kapitalverhältnisse (zum Beispiel Stammanteile)
- Revisionsstelle (falls vorhanden)
Auch wenn ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen liquidiert wird oder es auf eine andere Person übergeht, sind die bisherigen Inhaber:innen gemäss Art. 938 OR verpflichtet, den Handelsregistereintrag löschen zu lassen.
Tipp
Informieren Sie sich beim zuständigen Handelsregisteramt, wie Sie die Änderungen am besten und einfachsten eintragen lassen können und welche Dokumente und Unterlagen dafür notwendig sind. Oft haben Sie die Wahl, Unterlagen online, per Post oder am Schalter einzureichen.
Fokus Einzelunternehmen: Was muss ich ändern lassen?
Einzelunternehmen sind, gleich wie alle anderen im Handelsregister eingetragenen Unternehmen, verpflichtet, ihre Einträge aktuell zu halten – und zwar bei folgenden Ereignissen:
- Änderung Firmenname
- Änderung Firmenzweck
- Änderung Domizil (Adresse)
- Änderung Firmensitz
- Änderung von zeichnungsberechtigten Personen
Fokus GmbH und AG: Was ist zu beachten?
Im Gegensatz zu Einzelunternehmen sind bei GmbH und AG zwingend Statuten notwendig, in denen die grundlegenden Merkmale der Firma festgehalten sind. Sämtliche Statutenänderungen müssen durch eine:n Notar:in öffentlich beurkundet und ins Handelsregister eingetragen werden. Dazu gehören insbesondere:
- Änderung Firmenname
- Änderung Firmenzweck (zum Beispiel die Erweiterung Ihres Tätigkeitsfeldes)
- Änderung Domizil bzw. Adresse
- Änderung Firmensitz
- Änderung Kapitalverhältnisse (Veränderung der Höhe oder der Stückelung des Kapitals)
- Änderung im Zusammenhang mit der Revisionsstelle
Mehr allgemeingültige Informationen zum Thema Revisionsstelle für AGs und GmbHs finden Sie in den Merkblättern auf der Website des Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Handelsregisteramtes des Kantons Zug.
Personalmutationen (Namen von Gesellschafter:innen, Verwaltungsrät:innen, Geschäftsführenden, Zeichnungsberechtigten), die Übertragung von Stammanteilen oder eine Adressänderung innerhalb derselben politischen Gemeinde müssen ebenfalls ins Handelsregister eingetragen werden, bedingen aber keine öffentliche Beurkundung durch eine:n Notar:in.
Tipp
Eine gute Übersicht über die wichtigsten Fragen und Antworten zu Änderungen von Handelsregistereinträgen liefert das Handelsregisteramt des Kantons Zürich.
Was ist bei einer Verlegung des Firmensitzes innerhalb der Schweiz zu beachten?
Sitzveränderungen betreffen alle Gesellschaftsformen in der Schweiz und müssen beim zuständigen Handelsregisteramt angemeldet werden. Bei GmbHs und AGs bedarf die Sitzverlegung immer eine Statutenänderung und muss notariell beglaubigt werden.
Falls Ihr neuer Unternehmenssitz in derselben politischen Gemeinde liegt, wenden Sie sich an Ihr bisheriges Handelsregisteramt. Falls Sie Ihren Firmensitz in einen anderen Kanton verlegen, müssen Sie es beim neuen zuständigen Handelsregisteramt eintragen lassen. Dieses informiert das Handelsregisteramt am bisherigen Sitz darüber, dass es die Eintragung vornehmen wird, und weist es an, den bisherigen Handelsregistereintrag zu löschen.
Gut zu wissen
Sofern Sie «nur» Ihr Domizil (Adresse) innerhalb derselben politischen Gemeinde wechseln, genügt die schriftliche Anmeldung an das Handelsregisteramt. Eine öffentliche Beglaubigung durch eine:n Notar:in ist nicht erforderlich.
Welche Änderungen im Handelsregister können online über die Plattform veranlasst werden?
Auf der Onlineplattform EasyGov können bereits im Handelsregister eingetragene Unternehmen folgende Mutationen ausführen:
- Firmenänderung (Unternehmensbezeichnung)
- Zweckänderung
- Sitzänderung
- Hinzufügen, Löschen und Mutieren von Gesellschaftenden bei einer GmbH
- Änderung der Zusammensetzung des Verwaltungsrats einer AG
- Änderung der Zusammensetzung der Geschäftsführung einer GmbH
- Allgemeine Statutenänderungen
- Löschen von Unternehmen aus dem Handelsregister
- Wechsel der Revisionsstelle
EasyGov ist ein Onlineschalter für Unternehmen in der Schweiz. Betrieben wird die E-Government-Plattform vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO. Unternehmen können in wenigen Minuten ein CH-LOGIN eröffnen bzw. sich mit ihrem bestehenden CH-LOGIN anmelden, um EasyGov und andere Webapplikationen des Bundes zu nutzen.