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Erstellt am 31.01.2023

Unbezahlter Urlaub: Was er bringt und was zu beachten ist

Eine grössere Reise, ein Studium im Ausland oder ein verlängerter Mutterschaftsurlaub – und dann wieder zurück in den Job: Bei PostFinance ist dies mit einem unbezahlten Urlaub möglich. Wir fragen nach, wie bereichernd ein unbezahlter Urlaub ist und was es dabei bezüglich AHV, Pensionskasse und Versicherungen zu beachten gilt.

Als fortschrittliche Arbeitgeberin bietet PostFinance ihren Mitarbeiter:innen viele attraktive Anstellungsbedingungen wie den unbezahlten Urlaub, von dem alle Angestellten profitieren können – losgelöst von der Anstellungsdauer. Die Auszeit kann pro unbezahlten Urlaub bis zu einem Jahr dauern und von einer Weiterbildung über einen Mutter- oder Vaterschaftsurlaub bis zu einer Reise individuell eingesetzt werden. Lisa Rohrer, Kampagnen- und Kommunikationsmanagerin bei PostFinance, hat die Chance gepackt und ein halbes Jahr im Ausland verbracht.

Lisa, du arbeitest als Kampagnen- und Kommunikationsmanagerin bei PostFinance und hast kürzlich einen unbezahlten Urlaub bezogen. Wie lange warst du weg und was hast du gemacht?

Mein Partner erhielt von seinem Arbeitgeber das Angebot, von Januar bis Juni 2022 in Australien eine Vaterschaftsurlaubsvertretung zu machen. Dank einem sechsmonatigen unbezahlten Urlaub konnte ich ihn begleiten. Sein Arbeitgeber hat uns den Flug und die Wohnung in Sydney bezahlt. Unsere Wohnung haben wir untervermietet. So hielten sich die Ausgaben in Grenzen. Das Erlebnis war unbezahlbar. Ich habe es sehr genossen, die Stadt und Umgebung zu erkunden und Neues zu entdecken. So habe ich beispielsweise einen Töpferkurs besucht. Insgesamt dauerte meine Auszeit sieben Monate. Dank der Flexibilität von PostFinance konnte ich einen zusätzlichen Monat mit Überzeit und Ferienbezug kompensieren. So hatte ich nach unserer Rückkehr noch zwei Wochen Zeit, um mich wieder einzugewöhnen.

Wie wichtig war dir die Möglichkeit, einen unbezahlten Urlaub beziehen zu können, als du dich bei PostFinance beworben hast?

Bei der Bewerbung war es für mich nicht matchentscheidend und es war mir auch nicht bewusst. Als ich dann davon erfahren habe, fand ich die Möglichkeit sehr interessant. Wichtig wurde es mir aber erst, als es bei uns ein Thema wurde. Es ist toll, was PostFinance ihren Mitarbeiter:innen alles bietet.

Du hast das erste Mal unbezahlten Urlaub bezogen. Wie war das für dich?

Total unkompliziert. Als das Angebot kam, habe ich mit meiner Vorgesetzten offen gesprochen. Ich habe ihr gesagt, dass wir die Option prüfen und gefragt, ob es möglich wäre, dass ich einen unbezahlten Urlaub beziehe. Da meine Abwesenheit überbrückt werden konnte, stand dem Vorhaben zum Glück nichts im Weg. Das Formelle war schnell geklärt und die Vereinbarung bald unterschrieben. Mit dem HR hatte ich zudem ein informatives Gespräch bezüglich AHV, Pensionskasse und Versicherungen.

Was musstest du diesbezüglich tun?

Bei der AHV musste ich nichts tun, da ich den Mindestbetrag im Jahr 2022 erreichen konnte. In die Pensionskasse und die 3. Säule habe ich eingezahlt, um eine Lücke zu vermeiden. Zudem habe ich eine Unfall-Abredeversicherung bei der Suva und eine Auslandsdeckung für das halbe Jahr bei meiner Krankenkasse abgeschlossen.

Welche Tipps hast du für Kolleg:innen, die einen unbezahlten Urlaub beziehen möchten?

Ich empfehle, frühzeitig und offen auf die Vorgesetzten zuzugehen und über die Pläne zu sprechen. Ausserdem sollte man sich die Zeit nehmen, um sich mit den Themen Versicherungen und Vorsorge auseinanderzusetzen. Das ist zwar nicht die spannendste Aufgabe, aber es lohnt sich auf jeden Fall. Ich habe mir einen Nachmittag Zeit genommen und mit den einzelnen Stellen telefoniert, um meine Fragen zu klären. Das war sehr hilfreich (siehe dazu die folgenden Fragen). Ich kann allen Kolleg:innen nur raten, nach Möglichkeit von diesem coolen Angebot zu profitieren.

Unfall, AHV, Pensionskasse und Reiseversicherung: Daran sollten Sie bei einem unbezahlten Urlaub denken

Ob ein paar Wochen oder ein Jahr: Wer einen unbezahlten Urlaub beziehen möchte, sollte sich mit einigen Fragen auseinandersetzen:

  • Es sind nur gewisse unbezahlte Urlaube wie der Mutter- und Vaterschaftsurlaub gesetzlich geregelt. Eine Vereinbarung für die Dauer des unbezahlten Urlaubs ist daher ratsam. Zudem sind allfällige Vorgaben eines Einzel- oder Gesamtarbeitsvertrags (GAV) zu berücksichtigen.

  • Nach 31 Tagen endet der Schutz der obligatorischen beruflichen Unfallversicherung. Mit einer Abredeversicherung beim Unfallversicherer des Arbeitgebers kann der Versicherungsschutz jedoch bis maximal sechs Monate verlängert werden.

  • Wer eine längere Reise plant, sollte bei der Krankenkasse oder einem Reiseversicherer eine Auslandskrankenversicherung abschliessen. Sie bietet den Schutz im Ausland, den die obligatorische Krankenversicherung im eigenen Land abdeckt.

  • Während einem unbezahlten Urlaub bleibt der Versicherungsschutz bis zu sieben Monate bestehen. Ein Anspruch auf Leistungen besteht allerdings nicht. Dauert der unbezahlte Urlaub länger, besteht die Möglichkeit, in die Einzelversicherung der AXA überzutreten.

  • Durch die Bezahlung des Mindestbeitrags für Nichterwerbstätige von 514 Franken pro Jahr (Stand 2023) lässt sich eine Beitragslücke vermeiden.

  • Dauert der unbezahlte Urlaub länger als ein Jahr, ist die Beitragszeit während der zweijährigen Rahmenfrist nicht mehr gewahrt. Allenfalls ist dies auch bereits früher der Fall, wenn die Beitragspflicht in den zwölf Monaten vor Antritt des unbezahlten Urlaubs (teilweise) nicht erfüllt wurde.

  • Wer bei der Pensionskasse Post während dem unbezahlten Urlaub den eigenen Beitrag und den der Arbeitgeberin einzahlt, bleibt gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert. Sparbeiträge können für die Zeit nicht entrichtet werden. Man kann aber nach dem unbezahlten Urlaub einen Einkauf in die Pensionskasse tätigen. Nicht empfehlenswert, jedoch ebenfalls möglich, ist eine Auflösung des Versicherungsverhältnisses mit der Pensionskasse Post ab Beginn des unbezahlten Urlaubs.

  • Familienzulagen werden nach Antritt des unbezahlten Urlaubs für den laufenden Monat und drei weitere Monate ausgerichtet, sofern der AHV-pflichtige Jahreslohn noch immer 7’350 Franken erreicht und die Arbeit nach dem unbezahlten Urlaub wieder beim gleichen Arbeitgeber aufgenommen wird.

  • Ohne Arbeit keine Ferien. Das heisst, der Ferienanspruch wächst während dem unbezahlten Urlaub nicht.

  • Grundsätzlich wird das Kündigungsrecht durch den unbezahlten Urlaub nicht eingeschränkt, es sei denn, etwas Gegenteiliges wurde vereinbart. Eine allfällige Kündigung wird jedoch erst mit deren Zugang wirksam.

  • Eine Auszeit von ein, zwei Monaten muss nicht erwähnt werden. Längere Absenzen werden in der Regel im Zeugnis aufgeführt. Will der Arbeitnehmer das nicht, darf der unbezahlte Urlaub nur erwähnt werden, falls andernfalls ein falsches Bild betreffend der erworbenen Berufserfahrung entstehen würde.

  • Wer seinen unbezahlten Urlaub für eine Reise nutzt, kann sich mit einer Reiseversicherung vor unangenehmen Kosten schützen. Es gibt zahlreiche Anbieter, allerdings mit grossen Unterschieden. Im Vordergrund sollte daher nicht der Preis, sondern das individuelle Bedürfnis stehen.

Und zu guter Letzt: Eine frühzeitige Kostenzusammenstellung und Budgetierung der Fixkosten sind empfehlenswert. Zudem sollte vor der Reise sichergestellt werden, dass alle Prämien bezahlt sind, damit der Schutz auch vollumfänglich greift und keine Beitragslücken entstehen.

About

Lisa Rohrer

Lisa Rohrer ist seit 2020 als Kampagnen- und Kommunikationsmanagerin bei PostFinance tätig. Da sie und ihr Partner erneut die Möglichkeit erhalten, längere Zeit im Ausland zu verbringen, hat Sie PostFinance Anfang 2023 verlassen.

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