FATCA

Die häufigsten Fragen

FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) ist ein US-amerikanisches Gesetz, mit dem erreicht werden soll, dass US-Steuerpflichtige ihre US-Steuern bezahlen.

  • FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) ist ein US-amerikanisches Gesetz, mit dem erreicht werden soll, dass US-Steuerpflichtige ihre US-Steuern bezahlen (sog. «US-Persons»). Um FATCA durchsetzen zu können, schliesst die US-Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) weltweit mit allen Finanzinstituten – darunter auch mit der PostFinance AG – Verträge ab. In diesen Verträgen verpflichten sich die Finanzinstitute, der IRS alle US-steuerpflichtigen Kund:innen zu melden.

  • US-steuerpflichtige Kund:innen, die über Konto- und Depotwerte bei der PostFinance AG verfügen, sind von FATCA betroffen. US-steuerpflichtig sind insbesondere:

    • US-Bürger:innen inklusive Doppelbürger
    • Personen, die in den USA wohnen bzw. ein Domizil haben
    • Personen, die in den USA ansässig sind, namentlich wenn sie entweder eine permanente Aufenthaltserlaubnis «Green Card» nach US-Einwanderungsrecht besitzen oder ihren hauptsächlichen Aufenthalt gemäss «Substantial Presence Test» in den USA haben (die detaillierten Berechnungsmodalitäten sind auf der Website der IRS ersichtlich)
    • Gesellschaften, die in den USA ansässig sind

    Betroffene Kund:innen werden von der PostFinance AG angefragt, ob die gemäss FATCA zu meldenden Informationen (Name, US-Steuernummer, Konto und Depotnummern, Kontosaldo und Bestand, Vermögenszu- und -abgänge) an die IRS weitergegeben werden dürfen.

  • Selbst Gesellschaften, die nicht in den USA ansässig sind, können von FATCA betroffen sein. Sofern US-steuerpflichtige Personen eine nicht-amerikanische und nicht-operative Gesellschaft beherrschen, wird das Unternehmen ebenfalls von der PostFinance AG angefragt, ob die gemäss FATCA zu meldenden Informationen betreffend beherrschenden US-steuerpflichtigen Personen an die IRS weitergegeben werden dürfen. Dies betrifft insbesondere auch in der Schweiz ansässige Geschäftskund:innen der PostFinance AG, an denen US-steuerpflichtige Personen eine Beteiligung halten.

  • PostFinance muss betroffene Kund:innen als US-Personen behandeln, und ihr Konto gilt als Konto eines nicht kooperierenden (Non-Consenting) Kunden. PostFinance wird der IRS jeweils per Ende Januar die Anzahl und den Gesamtbetrag der Vermögenswerte aller Konten von nicht kooperierenden Kunden des vergangenen Jahres melden müssen. Die Daten der betroffenen Kund:innen werden nicht offengelegt. Auf der Basis dieser Informationen kann die IRS die Herausgabe der Daten dieser Kunden via Amtshilfe in Form eines Gruppenersuchens verlangen.

  • Ohne das Einverständnis der betroffenen Kund:innen händigt die PostFinance AG aufgrund von FATCA grundsätzlich keine Daten an Dritte aus. Die Kund:in muss daher der PostFinance AG die schriftliche Zustimmung für die Übermittlung der Daten an die IRS erteilen.

  • Weitere Informationen rund um das Thema FATCA gibt es bei spezialisierten Steuerberatern oder auf der Website der IRS.

    Die aufgeführten Informationen sollen und können eine professionelle Beratung als Entscheidungs- oder Handlungsgrundlage nicht ersetzen.

    Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Website der US-Steuerbehörde IRS

    Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Website des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen