,  Medienmitteilung

Post erhöht Lohnsumme um 0,9% und Mitarbeitende erhalten Dankesprämie

Die Mitarbeitenden der Post erhalten im Jahr 2022 mehr Lohn: 0,9% der Lohnsumme sind für individuelle Lohnmassnahmen reserviert. Die Mitarbeitenden erhalten zudem eine Dankesprämie von 500 Franken als Anerkennung für die Leistung unter den erschwerten Bedingungen der Pandemie. Das ist das Resultat der diesjährigen Lohnverhandlungen der Sozialpartner Post, PostFinance, der Gewerkschaft syndicom sowie des Personalverbands transfair. Rund 27’000 Mitarbeitende des Gesamtarbeitsvertrages Post (GAV) und knapp 3000 Mitarbeitende des GAV PostFinance profitieren vom Verhandlungsergebnis.

Nach mehreren Verhandlungsrunden haben sich die Delegationen der Post, PostFinance, syndicom und transfair auf folgende Lohnmassnahmen 2022 fürs Postpersonal unter dem GAV Post und dem GAV PostFinance geeinigt:

  • Die Post erhöht die Lohnsumme um 0,9%. Grundsätzlich ist die individuelle Lohnerhöhung abhängig von der Lage im Lohnband und der persönlichen Leistung. Vor allem Mitarbeitende mit Löhnen in tieferen Lagen ihres Lohnbandes erhalten so die Chance, bei guter Leistung in der Lohnentwicklung überdurchschnittlich aufzuholen.
  • Die Lohnbänder aller Funktionsstufen werden um einen fixen Betrag von 0,4% angehoben. Das hat zur Folge, dass der Mindestlohn bei der Post im Jahr 2022 um 202 Franken auf 50’653 Franken steigt.

Zudem dankt die Post ihren Mitarbeitenden erneut für die ausserordentliche Leistung: Postmitarbeitende im Gesamtarbeitsvertrag erhalten deshalb mit dem April-Lohn eine Dankesprämie im Umfang von 500 Franken. Dies als Anerkennung für die Leistung unter den erschwerten Bedingungen während der Pandemie. Lernende bekommen ebenfalls einen Beitrag von 350 Franken einmalig ausbezahlt. Die Auszahlung der Prämie erfolgt pro rata Beschäftigungsgrad.

Die Lohnverhandlungen finden gemäss Gesamtarbeitsvertrag Post jährlich statt. Als Grundlagen für allfällige Anpassungen dienen dabei die wirtschaftliche Situation der Post und die Lage auf dem Arbeitsmarkt. Dazu kommen Vergleiche mit Konkurrenzunternehmen so wie die Entwicklung der Lebenshaltungskosten. Betrachtet werden auch die Entwicklung der Durchschnittslöhne pro Berufsgruppe und Lohnregion.

Ab April lohnwirksam

Die Entscheidgremien der Post und PostFinance sowie von transfair und syndicom haben das Ergebnis der Verhandlungsdelegationen bereits gutgeheissen. Dies sind bei der Post und der PostFinance AG die zuständigen Verwaltungsratsausschüsse. Bei syndicom ist es die Delegiertenversammlung, bei transfair der Branchenvorstand. Damit sind die Lohnmassnahmen ab April wirksam.