Bei der Steuererklärung geht es fast allen ähnlich: Es ist anstrengend sie auszufüllen und kostet am Ende meist viel Geld.
Damit Sie alle für Sie möglichen Steuerabzüge geltend machen können, haben wir einen kurzen Ratgeber mit den wichtigsten Tipps zusammengestellt. Damit profitieren Sie steuerlich von Vorteilen.
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Ratgeber Steuern sparen: Wie Sie Ihre Steuererklärung optimieren
Es macht den wenigsten Spass, die Steuererklärung auszufüllen. Aber mit unserem Ratgeber lohnt es sich für Sie immerhin.

Vergessen Sie diese Abzüge nicht
- Zinsgutschriften ab CHF 200.–, Zinserträge von Obligationen und Dividendenauszahlungen sind verrechnungssteuerpflichtig. Die 35% Verrechnungssteuer werden Ihnen zurückerstattet, wenn Sie Ihre Konten und Wertschriften angeben.
- Auslagen wie Berufskosten für den Arbeitsweg, die Verpflegung und die Anschaffung von Notwendigem wie Berufskleidern (Quittungen und Kontoauszüge für alle Abzüge sammeln, für die es keine Pauschale gibt)
- Ausgaben für Weiterbildung
- Einzahlungen in die gebundene Vorsorge (Säule 3a)
- Spenden an gemeinnützige Organisationen (Quittungen und Kontoauszüge für alle Abzüge sammeln, für die es keine Pauschale gibt)
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Werterhaltende Ausgaben
Werterhaltende Ausgaben für den Liegenschaftsunterhalt können von den Steuern abgezogen werden. Fassen Sie deshalb auch die Ausgaben für kleinere Renovationen zusammen, sofern diese die Pauschale, die Sie für den Unterhalt Ihrer Immobilie abziehen können, übertreffen.
Schuldzinsen
Darlehenszinsen – beispielsweise für Hypotheken, Bankkredite oder Privatkredite – dürfen vom Einkommen abgesetzt werden. Dies gilt jedoch nur für die Zinsen und nicht für Beträge, die für das Rückzahlen des Kredits aufgewendet werden (Amortisation). Ebenfalls nicht abgezogen werden können die Kosten für Leasing.
Unterhaltskosten
Viele Unterhaltskosten können je nach Kanton abgezogen werden. Dazu zählen beispielsweise Gebühren für den Wasser- und Stromzähler oder für das Abo des Heizungsservices. Sammeln Sie die Belege.
Investitionen
Investitionen mit dem Ziel, den Energieverbrauch Ihrer Immobilie zu drosseln, können in vielen Kantonen abgezogen werden.
Hinweis
Je nach Kanton unterscheiden sich die Anforderungen der Steuererklärung: Kontaktieren Sie bei Fragen zum Ausfüllen Ihrer Steuererklärung direkt die Steuerverwaltung in Ihrem Wohnkanton.
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Abzug vom steuerbaren Einkommen
Die Einzahlungen in die Säule 3a (in ein Vorsorgekonto 3a oder eine Lebensversicherung 3a) können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Erwerbstätige, die in einer Pensionskasse versichert sind, dürfen jährlich maximal CHF 6'883.– einzahlen. Erwerbstätige ohne Pensionskasse jährlich bis 20% des Einkommens, maximal aber CHF 34'416.– (Stand 2021).
Reduzierter Steuersatz bei Auszahlung
Die Auszahlung von Geldern der Säule 3a werden zu einem reduzierten Satz besteuert. Mit einem gestaffelten Bezug von mehreren Guthaben aus der Säule 3a im Alter kann in den meisten Kantonen die Steuerprogression gebrochen werden. Dadurch sparen Sie Steuern.
Steuerfreier Vermögensaufbau
Der Kapitalaufbau in der Säule 3a erfolgt steuerfrei. Sie bezahlen auf dem Guthaben keine Vermögenssteuer, und Kapital-/Zinserträge sind steuerfrei.
Tipp
Berechnen Sie einfach und schnell Ihre Steuerersparnis mit der Einzahlung in die Säule 3a.
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Ihr Zinsabschluss im E-Finance
Der Zinsabschluss für das jeweilige Vorjahr steht den Kundinnen und Kunden von PostFinance elektronisch als PDF direkt im E-Finance unter dem Menüpunkt «Dokumente» zur Verfügung. Die Dokumente bleiben im E-Finance 24 Monate lang verfügbar. Die digitale Signatur bestätigt, dass die Dokumente von PostFinance erstellt wurden, sodass diese direkt ans Steueramt weitergeleitet werden können. Kundinnen und Kunden, die ihr Vorsorgekonto 3a im E-Finance führen, finden die Steuerbescheinigung für das jeweilige Vorjahr ebenfalls als PDF direkt im E-Finance.