Diese Seite hat eine durchschnittliche Bewertung von %r von maximal 5 Sternen. Total sind %t Bewertung vorhanden.
Lesezeit 3 Minuten Lesezeit 3 Minuten
Erstellt am 10.03.2022

Nebenerwerb: Was darunter fällt und was man bei den Steuern berücksichtigen muss

Das Gehalt aufbessern, Talente nutzen oder Wissen weitergeben: Es gibt noch viele weitere Gründe, die Menschen dazu veranlassen, mehr als nur einem Job nachzugehen. Doch wann handelt es sich dabei eigentlich um einen Nebenerwerb, und wie muss man diesen versteuern?

Haupt- oder Nebenerwerb? Diese Frage stellt sich all jenen, die verschiedenen Beschäftigungen nachgehen, spätestens dann, wenn es ums Ausfüllen der Steuererklärung geht. Denn auch wenn man zwei oder mehrere Jobs hat, heisst das nicht automatisch, dass einer oder mehrere davon zwingend unter «Nebenerwerb» fallen. Ein Nebenerwerb liegt nur dann vor, wenn der Lebensunterhalt hauptsächlich aus anderen Quellen bestritten wird – wie in folgenden Beispielen.

Diese fiktiven Personen haben einen Nebenerwerb:

  • Die Buchhalterin Ina Egger arbeitet zu 100 Prozent in einem Treuhandbüro im Angestelltenverhältnis. Im Nebenerwerb nimmt sie an acht Tagen pro Jahr als Fachexpertin Prüfungen ab.
  • Der Hauswart Fred Keller hat mit seinem 50-Prozent-Pensum bei einer Immobilienverwaltung und seinem 40 Prozent-Job bei einem Grossverteiler zwei Haupterwerbsquellen. Als Nebenbeschäftigung amtet er beim lokalen Fussballclub sporadisch als Platzwart.
  • Die Anwältin Kristina Ravic ist zu 100 Prozent selbstständig tätig und übt im Nebenerwerb in der Gemeindebehörde ab und an eine beratende Miliztätigkeit aus, wofür sie ein Sitzungsgeld erhält.
  • Der junge Schreiner Alessandro Russo arbeitet zu 80 Prozent in einem Schreinerbetrieb. An einem Abend pro Monat hilft er in der Kaffee- und Saftbar seines Bruders aus.

Weitere Kriterien für «Nebenerwerb»

Zur Unterscheidung, ob ein Haupt- oder Nebenerwerb vorliegt, werden folgende Kriterien herangezogen, die allesamt erfüllt sein müssen.

Ein Nebenerwerb wird ausgeübt:

  • bei einem anderen Arbeitgeber und
  • mit anderen Hilfsmitteln und
  • ausserhalb der Arbeitszeit der Haupterwerbstätigkeit(en) und
  • in einem anderen Tätigkeitsgebiet und
  • wenn das erzielte Einkommen wesentlich geringer ist als das Haupteinkommen.

Gut zu wissen

Der Haupterwerb kann sich aus verschiedenen Teilzeitpensen zusammensetzen. Wenn zum Beispiel eine Pflegeperson drei verschiedenen Beschäftigungen nachgeht, die alle in den Pflegebereich fallen, werden diese dem Haupterwerb zugeordnet – selbst dann, wenn eines der Pensen in einem prozentmässig geringen Beschäftigungsgrad ausgeübt wird.

Wie muss man einen Nebenerwerb versteuern?

Der Nebenerwerb muss in voller Höhe in der Steuererklärung angegeben werden. Bei Zuwiderhandlungen können teils empfindliche Strafen ausgesprochen werden. Es ist anzugeben, ob das Nebenerwerbseinkommen aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit stammt. Beim Nebenerwerb aus selbstständiger Erwerbstätigkeit ist eine entsprechende Beitragsmeldung an die AHV-Ausgleichskasse vorzunehmen.

Welche Abzüge kann man geltend machen?

Wie beim Haupterwerb können in den meisten Kantonen auch beim unselbstständigen Nebenerwerb Abzüge für Berufsauslagen geltend gemacht werden (pauschal oder effektiv) – sowohl bei den Staats- und Gemeindesteuern als auch bei der direkten Bundessteuer.

Für den Pauschalbetrag gilt bei Bund und allen Kantonen ausser SZ, BS, TI und GE folgende Regelung: Der Pauschalbetrag beträgt grundsätzlich 20 Prozent der Nettoeinkünfte, mindestens aber 800 Franken und höchstens 2’400 Franken im Jahr (oder Betrag des Nebenerwerbseinkommens, wenn dieser unter 800 Franken liegt). Mit dem Pauschalabzug sind sämtliche für die Nebenerwerbstätigkeit anfallenden Berufskosten abgegolten (Fahr-, Verpflegungs- und übrige Berufskosten). Höhere Auslagen müssen nachgewiesen werden.

Beispiel Nebenerwerb unselbständig
Betrag
Einkommen aus Nebenerwerb
CHF 5’875.–
20% Pauschalabzug auf Nebenerwerb
(mind. CHF 800.–, max. CHF 2’400.–)
– CHF 1’175.–

Kanton SZ: Abzug der effektiven Auslagen, falls der Pauschalabzug für die übrigen Berufsauslagen bereits ausgeschöpft ist.

Kanton BS: Der maximale Pauschalabzug beträgt 4’000 Franken. Wird die Erwerbstätigkeit nur während eines Teils des Jahres oder als Teilzeitarbeit ausgeübt, ist der Pauschalabzug angemessen zu kürzen.

Kanton TI: Pauschalabzug 800 Franken oder Abzug effektiver Kosten.

Kanton GE: Keine speziellen Abzüge.

(Stand Steuerjahr 2021)

Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Mehr erfahren über die Pauschalabzüge beim Nebenerwerb auf estv.admin.ch (unter Einkommenssteuern > Aufwendungen (Gewinnungskosten) > Pauschalabzug für Berufskosten bei Nebenerwerb)

Gut zu wissen

Für bestimmte Nebenerwerbstätigkeiten wie z. B. in Behörden oder Kommissionen gelten besondere Pauschalregelungen für die Abzüge (siehe kantonale Regelungen).

Disclaimer

Bei diesem Blogbeitrag handelt es sich keinesfalls um eine Beratung. Für eine vollständige Darstellung der Rechtslage ist eine Fachperson beizuziehen.

Diese Seite hat eine durchschnittliche Bewertung von %r von maximal 5 Sternen. Total sind %t Bewertung vorhanden.
Sie können die Seite mit 1 bis 5 Sternen bewerten. 5 Sterne ist die beste Bewertung.
Vielen Dank für die Bewertung
Beitrag bewerten

Dies könnte Sie ebenfalls interessieren